Buch, Deutsch, 84 Seiten, Paperback, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 135 g
Reihe: Alternative Investments24
Buch, Deutsch, 84 Seiten, Paperback, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 135 g
Reihe: Alternative Investments24
ISBN: 978-3-96146-742-6
Verlag: Diplomica Verlag
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Textprobe:
3 . Regulatorische Eingriffe und Liquiditätsbereitstellung:
3.1 Die Interagency Guidance on Leveraged Lending:
Am 21. März 2013 veröffentlichten das Board of Governers of the Federal Reserve Bank, die Federal Deposit Insurance Corporatein und das Office of the Comptroller of the Currency die Interagency Guidance on Leveraged Lending. Mit der Guidance gingen erhebliche regulatorische Eingriffe am Markt für Leveraged Loans einher. Die Richtlinien definieren einen Rahmen für das Risikomanagement bezüglich des Umgangs mit Leveraged Loans in Bankbilanzen.
Die Guidance fordert Banken dazu auf, Kriterien zur Abgrenzung von Leveraged Loans zu definieren. Diese sollen sich an vier verschiedenen, in der Finanzwirtschaft existierenden Definitionskriterien für Leveraged Loans orientieren. Die unzureichende Risikokompatibilität der genannten Kriterien warf diverse Fragen auf, welche in den am 7. November 2014 veröffentlichten FAQ adressiert wurden. So wurde ausgeführt, dass die genannten Kriterien lediglich den Startpunkt für die Entwicklung eigener Definitionskriterien bilden. Diese sollen sich am generellen Risikomanagement-Rahmen des Instituts orientieren. Insbesondere sind Definitionen unzulässig, die sich lediglich auf das Verhältnis von Schulden zu EBITDA stützen.
Ferner wurden Banken im Rahmen der Richtlinie aufgefordert, in Bezug auf Leveraged Loans eine Risikopolitik zu entwickeln, die diverse wichtige Aspekte berücksichtigt. Hierzu zählen unter anderem eine konkrete Definition der eigenen Risikobereitschaft, die Einführung eines entsprechenden Risikolimitsystems, Risikomessverfahren und interne Kontrollmechanismen bei der Kreditvergabe. Ferner sollten interne Aufsichts- und Berichtspflichten sowie Minimumstandards für die Kreditvergabe berücksichtigt werden.
Bezüglich der Kreditvergabestandards wird weiter ausgeführt, dass diese klar und messbar sein müssen. Darüber hinaus werden einige Kriterien definiert, die beim Kreditvergabeprozess in jedem Fall erfüllt sein müssen. Dazu gehören unter anderem die Prüfung, ob das Unternehmen eine nachhaltige Kapitalstruktur aufweist und der Cashflow für die Rückführung des Kredites ausreichend ist sowie ein klar definierter Due Diligence Prozess. Außerdem müssen feste Standards für die Ermittlung der risikoadjustierten Rendite sowie den Einbezug von immateriellen Vermögenswerten in die Kreditwürdigkeitsprüfung definiert werden. Auch mögliche persönliche Haftungsübernahmen und die Existenz und Ausgestaltung weiterer Covenants sind im Hinblick auf den Kreditvergabeprozess zu berücksichtigen.
Insbesondere die Ausführung, dass ein Schulden/EBITDA-Verhältnis von mehr als 6 in den meisten Industrien Bedenken hervorrufen sollte, warf die Frage auf, inwieweit die Kreditaufnahmemöglichkeiten von Unternehmen mit hohem Verschuldungsgrad eingeschränkt werden würden. Die Regulatoren stellten daraufhin in den FAQ klar, dass der Quotient 6 nicht als klare Grenze anzusehen ist, sondern neben dem Verschuldungsgrad noch diverse weitere risikobeeinflussende Faktoren zu berücksichtigen sind.
Weiterhin werden in der Guidance Ausführungen zu gängigen Bewertungsmethoden für Unternehmenskreditschuldner gemacht. Dabei wird darauf hingewiesen, dass Cashflow-basierte Methoden häufig die verlässlichsten Ergebnisse für die Unternehmensbewertung hervorbringen. Im Umgang mit Enterprise Value Methoden sei hingegen eher Vorsicht geboten. Es wird ferner die Forderung erhoben, dass die Bewertung der Schuldnerunternehmen von Spezialisten ausgeführt wird, welche unabhängig von der kreditvergebenden Abteilung arbeiten. Daraufhin wurde die Frage erhoben, ob dies zum Aufbau separater Bewertungsabteilungen innerhalb der Banken oder einem Outsourcing der Bewertungsaufgabe führen würde.
Ein zentraler Aspekt der Guidance ist die Anforderung an Banken, ein tiefgreifendes Management- und Kontrollsystem für Leveraged Loans in der eigenen Bilanz durchzuführen. Da