Grunewald / Westermann | Festschrift für Georg Maier-Reimer zum 70. Geburtstag | Buch | 978-3-406-61092-9 | sack.de

Buch, Deutsch, 940 Seiten, Leinen, Format (B × H): 171 mm x 250 mm, Gewicht: 1322 g

Reihe: Festschriften, Festgaben, Gedächtnisschriften

Grunewald / Westermann

Festschrift für Georg Maier-Reimer zum 70. Geburtstag

Buch, Deutsch, 940 Seiten, Leinen, Format (B × H): 171 mm x 250 mm, Gewicht: 1322 g

Reihe: Festschriften, Festgaben, Gedächtnisschriften

ISBN: 978-3-406-61092-9
Verlag: C.H.Beck


Grunewald / Westermann Festschrift für Georg Maier-Reimer zum 70. Geburtstag jetzt bestellen!

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Georg Maier-Reimer entstammt einer Familie, die Philosophen, Theologen, Juristen, aber auch einen der bedeutendsten Verleger der Romantik einschließt. Seinen Vater Georg Maier, einen jung habilitierten Romanisten, dem das dritte Reich wegen seiner nicht verschwiegenen Kritik an den Machthabern die venia legendi verweigerte und der deshalb auf den Beruf des Journalisten und Rechtsanwalts ausweichen musste, hat Georg Maier-Reimer schon früh verloren; er starb auf dem Weg in die russische Gefangenschaft. Das Andenken an den Vater hat Georg Maier-Reimer jedoch ebenso geprägt wie seine am Landgericht Tübingen als Vorsitzende Richterin tätige Mutter Hedwig, sein damals in Göttingen lehrender väterlicher Freund Werner Flume und das vielfach juristisch geprägte Umfeld aus Familie und Freunden an der Tübinger Universität. Dem mit Interesse und Freude verfolgten Studium der Rechtswissenschaften in Lausanne, München, Bonn und Tübingen folgte die Promotion bei Josef Esser über das Thema „Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsverletzung trotz Unversehrtheit des geschützten Rechtsguts“ und ein mit dem LL.M. abgeschlossenes Studienjahr in Harvard. Nach Abschluss der Ausbildung wurde Georg Maier-Reimer Rechtsanwalt; 2008 konnte die Sozietät Oppenhoff & Partner, der er angehört, den 40. Jahrestag seines Eintritts in ihre Vorgängersozietät feiern.

Georg Maier-Reimer gehört zu den Personen, die ihr ausgedehntes wissenschaftliches Interesse trefflich mit ihrer praktischen Arbeit als Anwalt verbinden und sich die wechselseitige Befruchtung beider Bereiche bestens nutzbar machen können. Wie die Liste seiner Veröffentlichungen ausweist, geht sein Interesse weit über die Kernbereiche seiner Tätigkeit im Zivil- und Gesellschaftsrecht und angrenzenden Fragen des Finanzrechts hinaus. Mit klarer Analyse, umfassender Rechtskenntnis und der Fähigkeit, auch Gedanken aus anderen Rechtsgebieten zur Beantwortung der konkreten Fragestellung einzusetzen, entwickelt er dogmatisch sauber konstruierte eigenständige und häufig innovative Problemlösungen, die auch den Praxistest bestehen. Seine Freude an solchen Aufgaben wird für jeden spürbar, der ihm hier im wissenschaftlichen oder praktischen Umfeld begegnet.

So ist er im Hauptberuf als Anwalt ein allseits anerkannter Berater, der zwar vorrangig auf Rechtsfragen angesprochen, dessen Rat aber auch weit über den Rechtsbereich hinaus geschätzt wird. Unternehmenskäufe und -übernahmen, Strukturierungs-, Finanzierungs- und Nachfolgethemen, gesellschaftsrechtliche Fragen und die umfassende Beratung von Familiengesellschaften, aber auch zivil- und handelsrechtliche Auseinandersetzungen unter größeren Unternehmen prägen diesen Teil seiner Arbeit. Sein Wort zählt nicht zuletzt hoch in seiner Sozietät, deren Leitbild er mit verkörpert. Er hat sich stets in starkem Maße für sie und ihre Vorgänger engagiert, so nicht zuletzt durch einen mehrjährigen Wechsel in das Frankfurter Büro zum Aufbau des dortigen Finanzrechtsbereichs.

Wissenschaftlich hat Georg Maier-Reimer durch Mitarbeit an Kommentaren, Buchbeiträge, Aufsätze in Fachzeitschriften und Festschriften, Urteilsanmerkungen und Glossen vorrangig auf seinen Kerngebieten publiziert, aber auch das ein oder andere „Steckenpferd“ geritten und, wichtiger noch, von ihm als fehlsam erkannte Rechtsentwicklungen kritisiert. Seit 2003 ist er Mitherausgeber der Neuen Juristischen Wochenschrift und meldet sich auch dort von Zeit zu Zeit mit Editorials kritisch zu Wort. In der nächsten Auflage des Ermanschen Kommentars zum BGB wird er als Mitherausgeber und Kommentator erscheinen.

Sein wissenschaftliches Interesse hat ihn seit Jahrzehnten auch in den nationalen und internationalen standesrechtlichen Gremien mitarbeiten lassen, die sich mit der Rechtsentwicklung befassen und die Gesetzgebung begleiten. Als Vorsitzender des Zivilrechtsausschusses des DAV seit 1992 hat er die Schuldrechtsmodernisierung intensiv und kritisch, aber mit positiver Grundeinstellung begleitet und umfangreich zu der Reform und später zu offenen Fragen und zu den Auswirkungen auf andere Rechtsgebiete Stellung genommen und publiziert, so etwa zu dem Thema „Unternehmenskauf und neues Schuldrecht“. Schon vor, aber verstärkt nach seinem Eintritt in den Handelsrechtsausschuss des DAV im Jahre 2003 befasste er sich mit gesellschafts- und handelsrechtlichen Fragen recht unterschiedlicher Prägung, so etwa durch Mitarbeit an dem Kommentar von Semler/Stengel zum Umwandlungsrecht, durch Aufsätze und Beiträge zu Themen der Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung sowie des Schuldverschreibungs- und des Kapitalmarktrechts.

Daneben haben auch berufsrechtliche Fragestellungen und allgemeine Themen das Interesse von Georg Maier-Reimer gefunden und zu Aufsätzen und Glossen geführt, wie die Titel „Widerstreitende Interessen und Anwaltssozietät“ oder „Vertragssprache und Sprache des anwendbaren Rechts“ beispielhaft belegen. Für seine wissenschaftliche Leistung hat die Universität zu Köln Georg Maier-Reimer im Jahre 2004 mit der Ehrendoktorwürde ausgezeichnet.

In Beruf und Wissenschaft haben Georg Maier-Reimer zu allen Zeiten sein wacher Verstand, seine schnelle Auffassungsgabe, seine Präzision in der Analyse und im Ausdruck und seine Innovationskraft begleitet. Dass Mitarbeiter und Gesprächspartner mit seiner Kompetenz gelegentlich nicht ganz mithalten können, findet seinen Ausgleich in seinem freundlichen, offenen Auftreten, seiner persönlichen Bescheidenheit, seiner steten Bereitschaft zur Mitwirkung und nicht zuletzt seiner erkennbaren Freude an juristischer Arbeit, die andere förmlich mitreißt. Sein besonderes Interesse gilt daneben der Linguistik und, dank einer gelungenen Einführung zu Schulzeiten am Max-Planck-Gymnasium in Göttingen, der Mathematik. Er legt Wert auf die Feststellung, dass in dem Satz „judex non calculat“ nicht von Anwälten die Rede ist.

Georg Maier-Reimer strahlt Energie aus, unabhängig davon, ob er an einem Fall arbeitet, Rechtsfragen bespricht, im Winter Ski fährt und im Sommer morgens am Rheinufer radelt oder nach dem Theater die Aufführung diskutiert. Umständlichkeit und leeres Gerede mag er nicht. Seine Frau Carola, Tochter Nicola und Sohn Daniel wie seine Freunde nehmen es liebevoll-gelassen auf und wissen um den Wert der Beziehung. Wir wünschen ihm, dass er auch weiterhin – im tatsächlichen wie im übertragenen Sinne – im Geschwindschritt durch das Leben gehen und seine Freude darin finden kann, Anwaltschaft und Wissenschaft gleichermaßen zu bereichern.


Köln, im September 2010
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