Herlinghaus / Hirte / Hüttemann | Festschrift für Wienand Meilicke | Buch | 978-3-8329-5855-8 | sack.de

Buch, Deutsch, 855 Seiten, gebunden, Format (B × H): 153 mm x 227 mm, Gewicht: 1291 g

Herlinghaus / Hirte / Hüttemann

Festschrift für Wienand Meilicke

Buch, Deutsch, 855 Seiten, gebunden, Format (B × H): 153 mm x 227 mm, Gewicht: 1291 g

ISBN: 978-3-8329-5855-8
Verlag: Nomos


Mehr als 40 renommierte Autoren aus Anwaltschaft, Justiz, Wissenschaft und Finanzverwaltung ehren mit der Festschrift den Bonner Rechtsanwalt Dr. Wienand Meilicke. Ihre Aufsätze befassen sich mit aktuellen grundlegenden Themen im Steuerrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht einschließlich des Bilanzrechts und der Unternehmensbewertung, aber auch im Erb- und Europarecht. Die Vielfalt der Beiträge spiegelt die Breite des beruflichen und wissenschaftlichen Wirkens Wienand Meilickes wider.
Seit 1974 ist Wienand Meilicke als Rechtsanwalt tätig und hat die Rechtsentwicklung durch zum Teil öffentlich sehr beachtete Prozesse sowie fast 200 wissenschaftliche Beiträge mit geprägt. Sein Weg zum Anwaltsberuf führte über eine Banklehre und die Universitäten Bonn, Aix en Provence und New York (N.Y.U), wo er den LL.M. Taxation erwarb. Auf diese Weise früh international ausgerichtet, beschäftigte sich Meilicke beruflich und in seinen Veröffentlichungen auch intensiv mit internationalen Sachverhalten.
Die Festschrift bietet durch die vielseitigen Beiträge mit starkem praktischen Bezug eine interessante Lektüre über den Tag hinaus für alle Praktiker und Wissenschaftler im Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht.
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Zielgruppe


Die Festschrift bietet durch die vielseitigen Beiträge mit starkem praktischen Bezug eine interessante Lektüre über den Tag hinaus für alle Praktiker und Wissenschaftler im Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Weitere Infos & Material


Professor Dr. Heribert Hirte, LL.M. (Berkeley), ist Geschäftsführender Direktor des Seminars für Handels-, Schifffahrts- und Wirtschaftsrecht der Universität Hamburg. Er ist durch viele Veröffentlichungen im Gesellschaftsrecht ausgewiesen, insbesondere durch seine Kommentierungen im Großkommentar zum Aktiengesetz und im Kölner Kommentar zum WpÜG.


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