Homuth | Homuth, R: Influencer - Jetzt folgt dir auch das Finanzamt | Buch | 978-3-96276-055-7 | sack.de

Buch, Deutsch, 108 Seiten, GB, Format (B × H): 130 mm x 190 mm

Homuth

Homuth, R: Influencer - Jetzt folgt dir auch das Finanzamt

Buch, Deutsch, 108 Seiten, GB, Format (B × H): 130 mm x 190 mm

ISBN: 978-3-96276-055-7
Verlag: DATEV eG


Die Social-Media-Branche rückt zunehmend in den Fokus der Finanzämter. Nach der Kennzeichnungspflicht von Werbebeiträgen kommt nun der Fiskus. Influencer und andere Social-Media-Akteure sind daher gut beraten, sich frühzeitig auch um ihre steuerlichen Aspekte zu kümmern.

Wer das zu spät tut, riskiert empfindliche Nachzahlungen, die bis zur Insolvenz führen können. Bei fehlenden oder falschen Angaben können auch Steuerstrafverfahren die Folge sein. Erstmals veröffentlichte eine Steuerbehörde Grundlageninformationen zur Steuerpflicht von Influencern; Herausgeber sind das Bayerische Landesamt für Steuern und die dortige Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht (Online-Taskforce). Die Kernbotschaft ist eindeutig: „Wir haben euch im Blick!"

Lesen Sie in diesem Buch, was es bei Social-Media-Aktivitäten steuerlich zu beachten gilt und wie Sie Ihre Steuerberatungskanzlei dabei unterstützen kann, damit das Business „Influencer, Youtuber & Co." erfolgreich wird und bleibt.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1 Die Gewerbeanmeldung, das Spiel beginnt
1.1 Einordnung von Influencern
1.2 Das erste Begrüßungsschreiben vom Finanzamt
2 Der Fragebogen zur steuerlichen Ersterfassung
3 Einkommensteuer
3.1 Allgemeines
3.2 Wann muss die Steuererklärung beim Finanzamt eingehen?
3.3 Wann sind Steuervorauszahlungen zu leisten?
3.4 Wann sind die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer zu zahlen?
4 Gewerbesteuer
4.1 Allgemeines
4.2 Wie hoch ist die Gewerbesteuer?
4.3 Muss ich zweimal Ertragsteuern zahlen?
4.4 Wann muss ich eine Gewerbesteuererklärung abgeben?
4.5 Wann sind die Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer zu zahlen?
5 Umsatzsteuer
5.1 Allgemeines
5.2 Unternehmer
5.3 Kleinunternehmer
5.3.1 Vorteile der Kleinunternehmerregelung
5.3.2 Nachteile der Kleinunternehmerregelung
5.4 Anforderungen an Rechnungen
5.4.1 Anforderungen an korrekte Rechnungen
5.4.2 Praxiserleichterung für Kleinbetragsrechnungen
5.5 Soll- oder Ist-Versteuerung?
5.6 Was sind meine Umsätze?
5.6.1 Honorarzahlungen
5.6.2 Der richtige Steuersatz
5.6.3 Tauschähnliche Umsätze
5.7 Reverse Charge – die Umkehr der Steuerschuldnerschaft
5.8 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen
6 Gewinnerzielungsabsicht oder Liebhaberei?
7 Betriebsvermögen; in welcher Sphäre bin ich?
8 Die Gewinnermittlungsarten
8.1 Die Einnahmenüberschussrechnung
8.2 Die Bilanz
9 Muss ich jetzt eine Buchführung machen?
9.1 Buchführungspflicht; wann geht‘s los?
9.1.1 Buchführungspflicht nach dem Handelsrecht
9.1.2 Buchführungspflicht nach dem Steuerrecht
9.1.3 Freiwillige Erstellung einer Buchführung
9.2 Welche Grundsätze sind bei der Buchführung zu beachten?
9.3 Aufbewahrungspflicht von Geschäftsunterlagen
10 Die Einnahmen und Ausgaben der Influencer
10.1 Was muss ich angeben? Einnahmen von Influencern
10.1.1 Honorare
10.1.2 Affiliate-Links & Provisionen
10.1.3 Geschenke und Sachzuwendungen
10.1.4 Sachzuwendungen
10.1.5 Pauschalversteuerung
10.1.6 Verkäufe und Privatentnahmen
10.2 Was kann ich absetzen? Betriebsausgaben der Influencer
10.2.1 Kleidung und Dekoration
10.2.2 Reisekosten
10.2.3 Bewirtungskosten
10.2.4 Studio- und Raumkosten
10.2.5 Arbeitszimmer
10.2.6 Stockmaterial – Lizenzfrei ist nicht steuerfrei!
10.2.7 Abschreibungen
10.2.8 Wie ist die steuerliche Auswirkung?
11 Lernen durch Schmerz
11.1 Motivationsmittel des Finanzamts
11.2 Eile ist geboten!
11.3 Im Chat mit einem Finanzbeamten?
11.4 Steuervermeidung, Steuerverkürzung, Steuerhinterziehung
12 Künstlersozialabgabe; eine Abgabe, doppelt relevant!
12.1 Allgemeines
12.2 Warum müssen Influencer die Künstlersozialabgabe beachten?
12.3 Kann ich mich in der Künstlersozialkasse versichern?
12.4 Wie hoch ist die Abgabe für Auftraggeber?
12.5 Wann sind die Beitragsmeldung und die Zahlung fällig?
13 Handlungsempfehlung
14 Abschließende Betrachtung
15 Anlagen
16 Abkürzungsverzeichnis
17 Glossar


Influencer, sie sind die Online-Marketing-Rockstars! Ein neues und schillerndes Berufsbild. Die Chance, quasi über Nacht reich und berühmt zu werden fasziniert viele Menschen. Was so einfach aussieht ist jedoch zeitaufwendige Arbeit. Sie wissen mit einem einfachen Selfie ist es nicht getan. Und wer erinnert sich nicht an die große, rechtliche Frage, wann ein Beitrag als „Werbung“ zu kennzeichnen ist. Auch steuerlich ist hier so einiges zu beachten. Es ist viel gefährliches Halbwissen im Raum. Wer hier nicht aufpasst und sich nicht gut beraten lässt, kann schnell vom Influencer zum „Insolvenzer“ werden.
Mit genügender Reichweite ist es möglich, aus dem Bloggen einen hochbezahlten Beruf zu machen. Der Job des Influencers kann das Sprungbrett in die finanzielle Unabhängigkeit sein. Doch der Weg dahin ist weit. Viele fangen klein an und arbeiten zunächst kostenlos, bis die ersten Angebote eingehen. Häufig locken die Auftraggeber mit ihrer Ware, die der Influencer nach der Kampagne behalten darf. Manche bekommen Gutscheincodes oder Preisnachlässe beim nächsten Einkauf. Doch ist das seriös? Meines Erachtens nicht. Hier wird die Unerfahrenheit des Influencers ausgenutzt und der eigene Werbepartner als Kunde gebunden. Miete und Steuern lassen sich auch nicht von den Produkten oder mit Rabattcodes bezahlen. Arbeitszeit ist Lebenszeit. Darum sollte sich ein Influencer nicht auf diese Angebote einlassen und stets ein Honorar fordern.
Der Glamour und die Chance auf ein hohes Einkommen sollten nicht darüber hinwegtäuschen, dass hinter jedem Business richtig harte Arbeit steckt. Es gibt Tage, an denen man an seiner Idee zweifelt; Nächte, in denen man durcharbeitet oder vor Gedanken nicht schläft. Wer durchhält, hat gute Chancen auf beruflichen Erfolg. Aller Anfang ist schwer.
Bei allen Überlegungen sollte sich auch ein Influencer bewusst sein, dass er von verschiedenen Interessengruppen umgeben ist, die er bedienen muss. Anders als bei Zielgruppen, die der Influencer mit einer Kampagne ansprechen soll, handelt es sich bei den Interessengruppen (Stakeholdern) um einzelne Personen oder Unternehmen, die von den Aktivitäten eines anderen Unternehmens (Influencer) direkt oder indirekt betroffen sind und ihrerseits Einfluss auf ihn ausüben. Dabei ist zwischen internen und externen Anspruchsgruppen zu unterscheiden. Zu den internen zählen z.?B. der Eigentümer selbst, also der Influencer. Aber er ist nicht allein. Seine Familie, sein Ehepartner, Kinder, Eltern, Freunde und auch eigene Mitarbeiter gehören zum Kreis der internen Anspruchsgruppe. Dagegen gehören zur externen Anspruchsgruppe u.?a. sein Auftraggeber, Kunden, Geschäftspartner, aber auch z.?B. der Vermieter, das Finanzamt, die Sozialversicherungsträger und die Berufsverbände. Diese Anspruchsgruppen sind ebenfalls von Handeln des Influencers betroffen.
Der Boom des Internetmarketings macht es heute möglich, sein Hobby zum Beruf zu machen und über Nacht zur gefeierten Werbeikone zu werden. Aber nicht nur die Branche ist jung, auch viele ihrer Akteure sind es. Durch sein Handeln wird der Influencer über Nacht zum Unternehmer. Nicht selten fehlt es gerade jungen Menschen beim Start in die Selbständigkeit an unternehmerischem Know-how.
Da das Handeln des Influencers – oder auch das Unterlassen – Auswirkungen auf seine Interessengruppen hat, sind diese auch zum Teil unmittelbar betroffen, wenn es zu rechtlichen Problemen kommt, wie z.?B. bei einer Klage, urheberrechtlichen Streitigkeiten, erheblichen Steuernachzahlungen, Pfändungen und Zwangsgeldern. Jeder Unternehmer hat daher Pflichten; auch ein Influencer! Eine der wichtigsten Pflichten eines Unternehmers ist es daher, sich um seine steuerlichen Angelegenheiten zu kümmern. Der Fiskus möchte hier nicht besser, aber auch nicht schlechter behandelt werden als andere Stakeholder.
Ein Influencer sollte sich daher unbedingt mit den rechtlichen und auch steuerrechtlichen Aspekten seiner Tätigkeit befassen und Grundlagenkenntnisse hierin besitzen. Das erleichtert die Zusammenarbeit mit Ämtern und Behörden und schützt vor rechtlichen Konsequenzen.
Am 30.07.2020 hat das Bundesministerium der Finanzen gemeinsam mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein Informationsblatt mit dem Titel „Ich bin Influencer. Muss ich Steuern zahlen?“ veröffentlicht. Die Botschaft ist klar; Influencer müssen sich hier kümmern, schließlich hat das Finanzamt die Branche bereits im Fokus.
Influencer bewegen sich in einem sehr dynamischen und unkonventionellen Bereich. In diesem Buch möchte ich daher über einige grundlegende steuerliche Aspekte informieren. Es ersetzt aber keinesfalls eine individuelle und zielgerichtete Beratung.


Homuth, Ralph
Ralph Homuth ist Steuerberater mit eigener Kanzlei in Hamburg. Seine Heimatinsel Sylt verließ er 5 Jahre nach seiner Berufsausbildung in einem Steuerbüro, um in Hamburg in der Filmbranche tätig zu werden. Hier arbeitete er zunächst als Filmgeschäftsführer. Später leitete er eigenverantwortlich als Produktionsleiter die Herstellung von Fernsehserien- und Filmproduktionen. Er war insgesamt 15 Jahre im Finanzbereich der Filmbranche tätig, u. a. für Studio Hamburg, Network Movie, die neue deutsche Filmgesellschaft, Filmpool und andere Filmhersteller.

Nach seinem berufsbegleitenden Bachelorstudium in Betriebswirtschaft absolvierte er sein Masterstudium in Wirtschaftsrecht mit den Schwerpunkten Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht und schließlich das Steuerberaterexamen.

Im Jahr 2015 veröffentlichte Ralph Homuth seine Abschlussarbeit über die „Besteuerung ausländischer Künstler im Rahmen einer Filmproduktion im Inland“. Seit 2016 folgten zahlreiche Aufsätze insbesondere für einen Steuerrechtsverlag.

Als Pionier veröffentliche Ralph Homuth im Jahr 2018 einen Aufsatz für einen Steuerrechtsverlag zu steuerlichen Aspekten rund um Blogger, Influencer, Youtuber und Co. Seitdem schreibt er ebenfalls als Blogger für einen Experten-Blog. Im Jahr 2020 veröffentlichte er sein Buch „Vom Influencer zum Insolvenzer“.

Seine Spezialgebiete sind die Immobilien- und Medienbranche sowie das internationale Steuerrecht. Zu seinen Mandanten und Geschäftspartnern zählen Medienunternehmen, Filmproduzenten, Künstler sowie Blogger, Influencer, Let’s Player und Youtuber.


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