Gerade bei Strafentlassenen fragt sich eine besorgte Öffentlichkeit, ob von ihnen weitere, erhebliche Straftaten zu befürchten sind. Oft genug werden derartige Taten von der Sensationspresse als Beleg für unzureichende Gesetze und eine lasche Justiz mißbraucht. Anhand der Daten von 200 ehemaligen Strafgefangenen zeigt der Verfasser, daß einem Gefängnisaufenthalt zwar häufig weitere Straftaten folgen, daß es aber nur selten zu schwerer Kriminalität kommt. Bestätigt wird erneut, daß kriminelle Aktivitäten mit zunehmendem Alter nachlassen. Neben weiteren Ergebnissen der Tübinger Jungtäter-Vergleichsuntersuchung werden zahlreiche deutschsprachige und internationale Untersuchungen dargestellt.
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