Schulz | Harmonisierung der steuerlichen Gewinnermittlung in der Europäischen Union | Buch | 978-3-8441-0152-2 | sack.de

Buch, Deutsch, 598 Seiten, Paperback, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 903 g

Reihe: Steuer, Wirtschaft und Recht, Bd. 320

Schulz

Harmonisierung der steuerlichen Gewinnermittlung in der Europäischen Union

Buch, Deutsch, 598 Seiten, Paperback, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 903 g

Reihe: Steuer, Wirtschaft und Recht, Bd. 320

ISBN: 978-3-8441-0152-2
Verlag: Josef Eul Verlag GmbH


Das Recht der steuerlichen Gewinnermittlung ist innerhalb der Europäischen Union derzeit nicht harmonisiert. Aus der Diskrepanz der nationalen steuerlichen Gewinnermittlungsregeln ergeben sich vielschichtige ökonomische Verzerrungen, die mit dem europäischen Binnenmarktziel in Konflikt stehen. Die EU-Kommission ist im Rahmen ihres CCCTB-Projekts angetreten, diesen Missstand zu beheben.

Die Angleichung der steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften gilt als Grundvoraussetzung für die Implementierung einer europäischen Konzernbesteuerung de lege ferenda. Ein entsprechender Richtlinienentwurf wurde am 16.03.2011 zur Diskussion gestellt. Nach einer seitens der EU-Kommission zu Projektbeginn geäußerten These könnten die International Financial Reporting Standards (IFRS) nützlich sein, bestehende Unterschiede in den steuerlichen Gewinnermittlungsregeln einzuebnen. Deren Konsensmobilisierungspotenzial ist indes fraglich: IFRS sind der Informationsfunktion verpflichtet, eine originäre Steuerbemessungsfunktion haben sie nicht zu erfüllen.

Vor diesem Hintergrund geht die vorliegende Arbeit der Fragestellung nach, ob und inwiefern ausgewählte Regelungslösungen der internationalen Rechnungslegung in ein gemeinsames Regelwerk zur steuerlichen Gewinnermittlung de lege ferenda eingehen könnten. Exemplarisch wird die steuerliche Zwecktauglichkeit der IFRS unter Harmonisierungsgesichtspunkten in den Bereichen der Ertragsrealisierung, der materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter, der Leasingbilanzierung sowie der Rückstellungsbilanzierung analysiert. Referenzrahmen bildet eine vereinfachte Vermögensrechnung. Im Wege eines Rechtsvergleichs werden zudem die diesbezüglichen Vorschriften des französischen, polnischen, schwedischen sowie des britischen Steuerrechts berücksichtigt. Ziel ist die Erarbeitung von Vorschlägen zur Ausgestaltung einer europäischen Gewinnermittlungsrichtlinie de lege ferenda.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1. Kapitel: Einführung

2. Kapitel: IFRS und die Harmonisierung der handels- und steuerrechtlichen Gewinnermittlung in der Europäischen Union de lege lata et ferenda

I. Zur Bedeutung der IFRS in den bisherigen Harmonisierungsbemühungen der EU-Kommission und des EuGH

II. Zur Bedeutung der IFRS für die handels- und steuerrechtliche Gewinnermittlung in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten de lege lata

III. Zur (potenziellen) Bedeutung der IFRS für die Harmonisierung der steuerlichen Gewinnermittlung in der EU de lege ferenda

IV. Zwischenfazit

3. Kapitel: Reform und Harmonisierung der steuerlichen Gewinnermittlung auf Basis einer vereinfachten Vermögensrechnung

I. Deduktion steuerlicher Gewinnermittlungsregeln

II. Zentrale Strukturelemente der vereinfachten Vermögensrechnung

III. Zwischenfazit



4. Kapitel: Kritische Würdigung ausgewählter Gewinnermittlungsregeln nach IFRS und dem nationalen Recht ausgewählter EU-Mitgliedstaaten

I. Ertragsrealisierung

II. Materielles Anlagevermögen

III. Immaterielles Anlagevermögen

IV. Leasingverhältnisse

V. Rückstellungen

VI. Verdichtung der herausgearbeiteten Befunde

5. Kapitel: Kritische Würdigung ausgewählter Gewinnermittlungsregeln des RL-E der EU-Kommission

I. Gewinnbegriff

II. Materielles und immaterielles Anlagevermögen

IV. Leasingverhältnisse

V. Rückstellungen

VI. Gesamtbeurteilung des RL-E

6. Kapitel: Zusammenfassende Thesen


Sebastian Schulz wurde 1979 in Frankfurt a. M. geboren. Nach Abitur in Worms und Grundwehrdienst in Speyer studierte er Betriebswirtschaftslehre an den Universitäten Mannheim und Umeå (Schweden). Im März 2006 begann der Autor seine berufliche Tätigkeit bei PricewaterhouseCoopers. Von Juni 2007 bis Juli 2011 war er zunächst in Teil-, später in Vollzeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Prüfungswesen von Prof. Dr. Holger Kahle an der Universität Hohenheim tätig. Im Oktober 2011 nahm der Autor seine Tätigkeit bei PricewaterhouseCoopers wieder auf. Im Mai 2012 wurde er an der Universität Hohenheim zum Dr. oec. promoviert. Ab Juli 2012 wird der Autor seine berufliche Zukunft bei der SAP AG fortsetzen.


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