Starck | Freiheit und Institutionen | Buch | 978-3-16-147806-2 | sack.de

Buch, Deutsch, 536 Seiten, Format (B × H): 165 mm x 238 mm, Gewicht: 972 g

Starck

Freiheit und Institutionen

Buch, Deutsch, 536 Seiten, Format (B × H): 165 mm x 238 mm, Gewicht: 972 g

ISBN: 978-3-16-147806-2
Verlag: Mohr Siebeck


Christian Starck behandelt das Thema Freiheit und Institutionen auf der Basis des deutschen Rechts, aber auch rechtsvergleichend und historisch aus einer einheitlichen rechtsphilosophischen Perspektive und schließt so an den vor sieben Jahren erschienenen Band Der demokratische Verfassungsstaat an. Das Recht ist von Wertungen bestimmt, die historisch tief in unserer Kultur verankert und in überkommenen Institutionen verfestigt sind. Das Zusammenleben der Menschen verlangt um der Freiheit willen Organisation nicht nur im Sinne der Gewaltenteilung zwischen den obersten Staatsorganen, sondern auch in einer Vielzahl von Institutionen der Selbstverwaltung und des privaten Verbandsrechts. Staatliche Institutionen als besondere Erscheinungsformen rechtlicher Institutionen sind an den Staatszielen und Grundnormen der Verfassung orientiert. So stellen freie Wahlen die wichtigste Ausprägung des Demokratieprinzips dar. Verwaltungs- und Gerichtsverfahren verwirklichen das Rechtsstaatsprinzip. Die staatliche Schule ist neben den Eltern eine unverzichtbare Erziehungs- und Bildungsinstitution, und zwar auch für die Erhaltung des freiheitlichen Staates, der auf verantwortlich handelnde Staatsbürger angewiesen ist. Die Kommunikationsordnung beruht auf dem Prinzip der Freiheit, die gegen Vermachtung der Massenkommunikationsmittel geschützt werden muß.
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Zielgruppe


Juristen, Politologen, Soziologen, Historiker, Philosophen, entsprechende Institute und Bibliotheken


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Starck, Christian
ist emeritierter Professor des Öffentlichen Rechts an der Universität Göttingen; 1991-2006 Richter des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs und 2008-12 Präsident der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen.

Christian Starck: Geboren 1937; Studium der Rechtswissenschaft, Philosophie und Geschichte in Kiel, Freiburg und Würzburg; 1963 Promotion; 1964 Assessor; 1964-67 wissenschaftlicher Hilfsarbeiter am Bundesverfassungsgericht; 1969 Habilitation; seit 1971 o. Professor für Öffentliches Recht an der Universität Göttingen; seit 1982 o. Mitglied der Akademie der Wissenschaften in Göttingen; seit 1991 Richter des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs.


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