§§ 49¿80 VVG | Buch | 978-3-11-008276-0 | sack.de

Buch, Deutsch, 1043 Seiten, HC runder Rücken kaschiert, Format (B × H): 175 mm x 246 mm, Gewicht: 2002 g

Reihe: Großkommentare der Praxis

§§ 49¿80 VVG

Buch, Deutsch, 1043 Seiten, HC runder Rücken kaschiert, Format (B × H): 175 mm x 246 mm, Gewicht: 2002 g

Reihe: Großkommentare der Praxis

ISBN: 978-3-11-008276-0
Verlag: De Gruyter


Frontmatter -- Hans Möller -- INHALT DES ZWEITEN BANDES -- Zweiter Abschnitt. Schadensversicherung. Erster Titel. Vorschriften für die gesamte Schadensversicherung -- Vorbemerkungen zu §§ 49–80 -- I. Inhalt des Vertrags -- § 49. Der Versicherer hat den Schadensersatz in Geld zu leisten. Ersatzleistung des Versicherers. Interesse. Kausalität. Bewirkung der Leistung -- § 50. Der Versicherer haftet nur bis zur Höhe der Versicherungssumme -- § 51. Überversicherung -- § 52. Versicherungswert. Eigentümerinteresse -- § 53. Gewinnversicherung -- § 54. Inbegriffsversicherung -- § 55. Schaden. Bereicherungsverbot -- § 56. Unterversicherung. Selbstbeteiligung -- § 57. Taxierte Versicherung -- § 58. Mehrfache und Mitversicherung -- § 59. Doppelversicherung und Subsidiarität -- § 60. Beseitigung der Doppelversicherung -- § 61. Herbeiführung des Versicherungsfalls -- § 62. Abwendungs-und Minderungsobliegenheit -- § 63. Ersatz von Aufwendungen -- § 64. Sachverständigenverfahren -- § 65. Vertretung des Versicherungsnehmers -- § 66. Schadensabwicklung. Ermittlungs- und Feststellungskosten -- § 67. Übergang von Ersatzansprüchen -- § 68. Interessemangel -- § 68 a. Unabdingbarkeit -- II. Veräußerung der versicherten Sache -- Vorbemerkungen zu §§ 69–78 -- § 69. Übergang des Versicherungsverhältnisses -- § 70. Kündigungsrecht bei Veräußerung -- § 71. Anzeigepflicht bei Veräußerung -- § 72. Unabdingbarkeit -- § 73. Zwangsversteigerung -- ?II. Versicherung für fremde Rechnung -- Vorbemerkungen zu §§ 74–80 -- § 74. Begriff -- § 75. Stellung des Beteiligten zum Versicherer -- § 76. Stellung des Beteiligten zum Versicherer -- § 77. Rechtsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versichertem -- § 78. aufgehoben -- § 79. Kenntnis und Verhalten des Versicherten -- § 80. Vermutung für Eigen Versicherung; Versicherung für Rechnung „wen es angeht“ -- Sachregister -- Backmatter
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Frontmatter -- Hans Möller -- INHALT DES ZWEITEN BANDES -- Zweiter Abschnitt. Schadensversicherung. Erster Titel. Vorschriften für die gesamte Schadensversicherung -- Vorbemerkungen zu §§ 49–80 -- I. Inhalt des Vertrags -- § 49. Der Versicherer hat den Schadensersatz in Geld zu leisten. Ersatzleistung des Versicherers. Interesse. Kausalität. Bewirkung der Leistung -- § 50. Der Versicherer haftet nur bis zur Höhe der Versicherungssumme -- § 51. Überversicherung -- § 52. Versicherungswert. Eigentümerinteresse -- § 53. Gewinnversicherung -- § 54. Inbegriffsversicherung -- § 55. Schaden. Bereicherungsverbot -- § 56. Unterversicherung. Selbstbeteiligung -- § 57. Taxierte Versicherung -- § 58. Mehrfache und Mitversicherung -- § 59. Doppelversicherung und Subsidiarität -- § 60. Beseitigung der Doppelversicherung -- § 61. Herbeiführung des Versicherungsfalls -- § 62. Abwendungs-und Minderungsobliegenheit -- § 63. Ersatz von Aufwendungen -- § 64. Sachverständigenverfahren -- § 65. Vertretung des Versicherungsnehmers -- § 66. Schadensabwicklung. Ermittlungs- und Feststellungskosten -- § 67. Übergang von Ersatzansprüchen -- § 68. Interessemangel -- § 68 a. Unabdingbarkeit -- II. Veräußerung der versicherten Sache -- Vorbemerkungen zu §§ 69–78 -- § 69. Übergang des Versicherungsverhältnisses -- § 70. Kündigungsrecht bei Veräußerung -- § 71. Anzeigepflicht bei Veräußerung -- § 72. Unabdingbarkeit -- § 73. Zwangsversteigerung -- ?II. Versicherung für fremde Rechnung -- Vorbemerkungen zu §§ 74–80 -- § 74. Begriff -- § 75. Stellung des Beteiligten zum Versicherer -- § 76. Stellung des Beteiligten zum Versicherer -- § 77. Rechtsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versichertem -- § 78. aufgehoben -- § 79. Kenntnis und Verhalten des Versicherten -- § 80. Vermutung für Eigen Versicherung; Versicherung für Rechnung „wen es angeht“ -- Sachregister -- Backmatter


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