Heintzen, Markus
Prof. Dr. Markus Heintzen studierte Rechtswissenschaften und Philosophie an der Juristischen Fakultät der Universität Bonn; Promotion 1987 mit der Dissertation: „Die auswärtigen Beziehungen privater Verbände“ und Habilitation 1994 mit der Habilitationsschrift: „Die Kategorie der Kompetenz im Bundesstaatsrecht“ an der Fakultät für Rechts- und Staatswissenschaften der Universität Bonn, venia legendi für Öffentliches Recht und Europarecht. Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für öffentliches Recht der Universität Bonn (Lehrstuhl Prof. Dr. Dres. h.c. Josef Isensee) von 1985 bis 1988 und 1989 bis 1994. Von 1994 bis 1997 Universitätsprofessor für öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Seit 1997 Inhaber des Lehrstuhls für Staats-, Verwaltungs- und Steuerrecht an der Freien Universität Berlin und Vertrauensdozent der Konrad-Adenauer-Stiftung. Autor u.a. der Grundgesetzkommentare von von Mangoldt/Klein/Starck und von Münch/Kunig, des Bonner Kommentars zum Grundgesetz, des Kommentars zum Europäischen Steuerrecht von Musil/Weber-Grellet, der Handbücher zum Staats- und Staatskirchenrecht sowie anderer Standardwerke.
Antoniou, Theodora D.
Frau Dr. iuris utriusque Theodora Antoniou ist Professorin für Verfassungsrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Athen. Sie lehrt auch Europäische Verfassungsgeschichte und Geschichte der Politischen Ideen. Promoviert hat sie an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Sie ist Mitglied der Alexander von Humboldt Stiftung und forschte ab dem Jahr 2000 für zwei Jahre unter der Aufsicht von Prof. Dr. Hasso Hofmann. Sie ist Gründungsmitglied von S.I.P.E. und der E.P.L.O. und hat 5 Bücher und über 60 Aufsätze geschrieben, einige davon in französischer, deutscher und englischer Sprache.