Arslan / Engelhart

Engelhart, M: Schutz von Staatsgeheimnissen/Strafverfahren

Buch, Deutsch, Band 169, 199 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 224 mm, Gewicht: 290 g

Reihe: Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht. Reihe S: Strafrechtliche Forschungsberichte

ISBN: 978-3-428-18088-2
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Menschenrechte umfassen auch justizielle Garantien. Diese Garantien können jedoch nur bedingt verwirklicht werden, wenn in Gerichtsverfahren zum Schutz von Staatsgeheimnissen Beweismittel zurückgehalten werden, die zur Aufklärung des infrage stehenden Sachverhalts benötigt werden. Besonders problematisch ist dies im Strafverfahren, wo erhebliche Folgen für die Beschuldigten, für die Opfer, aber auch für die Strafgerechtigkeit entstehen können. Tangiert wird hierdurch nicht zuletzt das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren im Sinne von Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK.
Die vorliegende Abhandlung geht zunächst auf die Erscheinungsformen des staatlichen Geheimnisschutzes durch die Verwaltung und speziell durch die Strafverfolgungsorgane ein. Dabei wird besonderes Augenmerk darauf gelegt, wie der Geheimnisschutz in gerichtlichen Verfahren verwirklicht wird. Im Anschluss daran erfolgt eine eingehende Analyse und Bewertung der Möglichkeiten und Grenzen von Beschränkungen des Fragerechts des Beschuldigten. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht die Herausarbeitung eines menschenrechtlich orientierten Ansatzes auf Grundlage der Rechtsprechung des EGMR, um einen angemessenen Ausgleich zwischen staatlichen Interessen wie dem Schutz der nationalen Sicherheit und individuellen justiziellen Garantien zu erreichen.
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Einführung
1. Staatliche Geheimnisse und Menschenrechte
Erscheinungsformen des staatlichen Geheimnisschutzes – Prozessualer Schutz im Gerichtsverfahren – Einschränkung der Menschenrechte
2. Leitgedanken eines menschenrechtlichen Ansatzes
Erste Anknüpfungspunkte für eine menschenrechtliche Erfassung der staatlichen Geheimnisse bzw. nationalen Sicherheit – Konventionsrechtliche Vorgaben für das nationale Gerichtsverfahren – Merkmale der Prüfung des EGMR
3. Schutz von Staatsgeheimnissen im Strafverfahren
Grundsätze einer fairen Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung – Einschränkung der Beschuldigtenrechte durch den prozessualen Schutz von Staatsgeheimnissen im Gerichtsverfahren – Rechtfertigungsgründe – Maßnahmen des primären Schutzes von Staatsgeheimnissen – Maßnahmen des sekundären Schutzes von Staatsgeheimnissen
4. Folgerungen und Zwischenergebnis
5. Befragung von Belastungszeugen als Garantie eines fairen Verfahrens
Hinführung – Historische Entwicklung: Erste Phase – Historische Entwicklung: Zweite Phase
6. Gewährleistungsinhalt des Befragungsrechts
Sachlicher Inhalt der konfrontativen Befragung – Zeitliche Geltung des Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK – Gerichtliche Pflichten
7. Beschränkungen des Befragungsrechts
Einschränkungsgründe – Entscheidungsprozess zum Schutz von Staatsgeheimnissen beim Zeugenschutz – Gefährdung des Belastungszeugen – Gewicht der nicht geprüften Zeugenaussagen bei einer Verurteilung – Verhältnismäßigkeit zwischen dem Rechtfertigungsgrund und der konkreten Einschränkung – Prozessualer Ausgleich
8. Einzelmaßnahmen zum Schutz von Belastungszeugen
Ausschluss der Öffentlichkeit – Vernehmung des Belastungszeugen unter Geheimhaltung seiner Identität – Vernehmung mit räumlicher, akustischer oder optischer Abschirmung – Ausschluss des verteidigten Beschuldigten – Ausschluss der Verteidigung – Verwendung von Beweissurrogaten
Ausblick
Literaturverzeichnis
Zentrale Entscheidungen


Dr. Marc Engelhart, * 1976 (Stuttgart). Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg und Edinburgh. Stipendiat der Studienstiftung des Deutschen Volkes und des DAAD. 2003 Erstes Juristisches Staatsexamen in Freiburg. Referendariat in Freiburg und im Völkerrechtsreferat des Bundesministeriums der Justiz in Berlin. 2005 Zweites Juristisches Staatsexamen. 1998 bis 2009 Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. Seit 2009 Rechtsanwalt in Stuttgart.

Mehmet Arslan studierte von 2003 bis 2007 Rechtswissenschaften an der Universität in Ankara. Nach dem Masterstudium (LL.M) an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (2008–2010) promovierte er dort 2015 mit einer Arbeit zur Aussagefreiheit des Beschuldigten in Deutschland und der Türkei. 2021 erschien seine Abhandlung zum Schutz von Staatsgeheimnissen im Strafverfahren, die er gemeinsam mit Marc Engelhart verfasste.

Mehmet Arslan pursued his law degree at the University of Ankara from 2003 to 2007. Following this, he successfully attained his master's degree (LL.M) at the Faculty of Law of Albert-Ludwigs-University Freiburg from 2008 to 2010. In 2015, he achieved his doctoral degree from the same university, successfully defending a thesis that examined the accused's privilege of self-incrimination in both Germany and Turkey. In 2021, he co-authored a book with Marc Engelhart, focusing on the protection of state secrets in criminal proceedings.


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