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Ballwieser IFRS-Rechnungslegung

Konzept, Regeln und Wirkungen

E-Book, Deutsch, 270 Seiten

Reihe: Vahlens Handbücher der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

ISBN: 978-3-8006-4563-3
Verlag: Franz Vahlen
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



IFRS-Rechnungslegung
Dieses Handbuch liefert einen Überblick über das Konzept und die Regeln der IFRS, ohne in einer Flut von Details unterzugehen. Neben der Vermittlung von Grundlagenwissen geht es aber auch um eine Wertung des Regelwerkes im Hinblick auf Konsistenz, Verständlichkeit und empirische Wirkungen auf den Kapitalmarkt.

Die Schwerpunkte
- IFRS als EU-weite Rechnungslegungsnormen
- Regelungsphilosophien des IASB
- Vermögensabbildung versus Gewinnermittlung
- Bilanzansatz und -bewertung
- Gesamtergebnisrechnung
- Weitere Instrumente
- Generalklausel: Vermittlung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes
- Konzernbesonderheiten
- Vermeintliche Vorteile der IFRS gegenüber HGB
- Probleme der IFRS
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1;Cover;1
2;Zum Inhalt_Autor;2
3;Titel;3
4;Vorworte;4
5;Inhaltsübersicht;8
6;Inhaltsverzeichnis;9
7;Abbildungs- und Tabellenverzeichnis;13
8;1. IFRS als EU-weite Rechnungslegungsnormen;14
9;2. Regelungsphilosophie des IASB;24
9.1;2.1 IFRS als qualitativ hochwertige Normen der Informationsvermittlung für kapitalmarktorientierte Konzerne;24
9.2;2.2 IFRS als reduzierte Normen für Unternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht;26
9.3;2.3 Relevanz und glaubwürdige Darstellung der Informationen als Leitlinien;28
9.4;2.4 Prinzipienorientierung und Bestimmtheit der Normen;36
9.5;2.5 Hinwendung des IASB zur Zeitwertbilanzierung;40
9.6;2.6 Zeitwertbilanzierung und Finanzkrise;42
9.7;2.7 Zusammenfassung in Thesen;45
10;3. Vermögensabbildung versus Gewinnermittlung;47
10.1;3.1 Denkbare Abbildungsziele der Rechnungslegung und Wertungsnotwendigkeit;47
10.2;3.2 Gewinnkonzept der IFRS;54
10.2.1;3.2.1 Systemgrundsätze;54
10.2.2;3.2.2 Gesamtergebnisrechnung (Statement of Comprehensive Income);56
10.2.3;3.2.3 Abschlusskonzept der IFRS;57
10.3;3.3 Zusammenfassung in Thesen;58
11;4. Bilanzansatz;59
11.1;4.1 Posten und Gliederung;59
11.2;4.2 Aktiva;64
11.2.1;4.2.1 Eigenschaften;64
11.2.2;4.2.2 Sachanlagen (ohne Leasing und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien);67
11.2.3;4.2.3 Leasinggüter und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien ;70
11.2.4;4.2.4 Finanzielle Vermögenswerte (inklusive Finanzanlagen, ohne als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und at equity bewertete Finanzanlagen);79
11.2.5;4.2.5 Immaterielle Anlagewerte;86
11.2.6;4.2.6 Zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte;89
11.2.7;4.2.7 Vorräte;89
11.2.8;4.2.8 Fertigungsaufträge;89
11.2.9;4.2.9 Aktive Steuerposten;90
11.3;4.3 Passiva;91
11.3.1;4.3.1 Eigenschaften von Schulden;91
11.3.2;4.3.2 Finanzielle Verbindlichkeiten;92
11.3.3;4.3.3 Rückstellungen;94
11.3.4;4.3.4 Abgegrenzte Schulden;97
11.3.5;4.3.5 Passive Steuerposten;98
11.3.6;4.3.6 Eigenkapital;98
11.4;4.4 Zusammenfassung in Thesen;100
12;5. Bilanzbewertung;102
12.1;5.1 Gemischter Wertansatz;102
12.2;5.2 Zugangsbewertung;109
12.2.1;5.2.1 Prinzip;109
12.2.2;5.2.2 Beizulegender Zeitwert;110
12.2.3;5.2.3 Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Vermögenswerte;114
12.2.4;5.2.4 Fertigungsaufträge mit Herstellungskosten plus Gewinnanteil;120
12.2.5;5.2.5 „Anschaffungskosten“ für Schulden;121
12.3;5.3 Folgebewertung;127
12.3.1;5.3.1 Sachanlagen;127
12.3.1.1;5.3.1.1 Wahlmöglichkeit;127
12.3.1.2;5.3.1.2 Neubewertungsmethode;128
12.3.1.3;5.3.1.4 Außerplanmäßige Abschreibungen;136
12.3.1.4;5.3.1.5 Zuschreibungen;136
12.3.2;5.3.2 Finanzielle Vermögenswerte;137
12.3.3;5.3.3 Immaterielle Anlagewerte;140
12.3.4;5.3.4 Vorräte;142
12.3.5;5.3.5 Fertigungsaufträge;143
12.3.6;5.3.6 Finanzielle Verbindlichkeiten;143
12.3.7;5.3.7 Rückstellungen;143
12.4;5.4 Fair-value-Problematik;144
12.5;5.5 Kongruenzprinzip (clean surplus accounting) und Verstöße;148
12.6;5.6 Zusammenfassung in Thesen ;150
13;6. Gesamtergebnisrechnung;152
13.1;6.1 Struktur;152
13.2;6.2 Posten;154
13.3;6.3 Zusammenfassung in Thesen;159
14;7. Weitere Instrumente;160
14.1;7.1 Überblick;160
14.2;7.2 Anhang;160
14.3;7.3 Eigenkapitalveränderungsrechnung;161
14.4;7.4 Kapitalflussrechnung;162
14.5;7.5 Zwischenbericht;163
14.6;7.6 Segmentbericht;165
14.7;7.7 Management Commentary;168
14.8;7.8 Zusammenfassung in Thesen;169
15;8. Generalklausel: Vermittlung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes;170
15.1;8.1 Vorrangiges Einblicksgebot;170
15.2;8.2 Anwendungsprobleme;170
15.3;8.3 Zusammenfassung in Thesen;173
16;9. Konzernbesonderheiten;174
16.1;9.1 Ziel des Konzernabschlusses;174
16.2;9.2 Vorarbeiten für die Aufstellung eines Konzernabschlusses;178
16.3;9.3 Konzernentstehung;179
16.4;9.4 Notwendigkeit des Konzernabschlusses;182
16.5;9.5 Theoretische Grundlagen des Konzernabschlusses;183
16.6;9.6 Konsolidierungskreis;187
16.7;9.7 Stichtagsanpassung;187
16.8;9.8 Konzerneinheitliche Bilanzierung und Bewertung;188
16.9;9.9 Fremdwährungsumrechnung;189
16.10;9.10 Erstkonsolidierung (Vollkonsolidierung);192
16.10.1;9.10.1 Kapitalkonsolidierung;192
16.10.1.1;9.10.1.1 Überblick;192
16.10.1.2;9.10.1.2 Ermittlung der Anschaffungskosten;195
16.10.1.3;9.10.1.3 Identifikation der einzeln erworbenen Vermögenswerte;196
16.10.1.4;9.10.1.4 Bewertung der einzeln erworbenen Vermögenswerte;201
16.10.1.5;9.10.1.5 Goodwillberechnung;203
16.10.1.6;9.10.1.6 Verteilung des Goodwill;205
16.10.1.7;9.10.1.7 Würdigung;208
16.10.2;9.10.2 Schuldenkonsolidierung;210
16.10.3;9.10.3 Ertrags- und Aufwandskonsolidierung;210
16.10.4;9.10.4 Zwischenergebniseliminierung ;211
16.11;9.11 Werthaltigkeitstest des Goodwill;211
16.12;9.12 Equity-Bewertung;220
16.13;9.13 Zusammenfassung in Thesen;222
17;10. Vermeintliche Vorteile der IFRS gegenüber dem HGB;224
17.1;10.1 Plausibilitäten;224
17.2;10.2 Fragestellungen empirischer Untersuchungen zur Wirkung von IFRS;225
17.3;10.3 Prognoseeignung von IFRS-Kennzahlen;230
17.4;10.4 Wertrelevanz von IFRS-Kennzahlen;231
17.5;10.5 Gewinneigenschaften von IFRS-Abschlüssen;232
17.6;10.6 Informationsasymmetrie und IFRS;234
17.7;10.7 Eigenkapitalkostensenkung;238
17.7.1;10.7.1 Einflussfaktoren auf Eigenkapitalkosten;238
17.7.2;10.7.2 Messung von Eigenkapitalkosten;240
17.7.3;10.7.3 Empirische Ergebnisse für Eigenkapitalkosten;242
17.8;10.8 Einfluss auf Fremdkapitalkosten;244
17.9;10.9 Zusammenfassung in Thesen;245
18;11. Probleme der IFRS;246
18.1;11.1 Konzeptionelle Probleme;246
18.2;11.2 Akzeptanzprobleme;249
18.3;11.3 Durchsetzungsprobleme;251
18.4;11.4 Entwicklungsprobleme;252
18.5;11.5 Zusammenfassung in Thesen;255
19;Abkürzungsverzeichnis der Zeitschriften;256
20;Literaturverzeichnis;258
21;Stichwortverzeichnis ;278
22;Impressum;282


112. Regelungsphilosophie des IASB

2.1 IFRS als qualitativ hochwertige Normen der Informationsvermittlung für kapitalmarktorientierte Konzerne
Die IFRS werden in London vom IASB grundsätzlich nach einem Entstehungsprozess über mehrere Stufen hinweg verabschiedet48. Von diesem Grundsatz wurde während der Finanzkrise auf Druck der EU und einzelner europäischer Staaten abgesehen, um die Umwidmung von Finanzinstrumenten und die damit verbundene veränderte Bewertung mit Anschaffungskosten statt beizulegendem Zeitwert zu erlauben49. Das Zustandekommen und die Legitimität dieses aus 16 Personen zusammengesetzten Gremiums kann kritisch gesehen werden, sei hier aber nicht problematisiert50. Der IASB ist Organ der IFRS Foundation, die im März 2001 unter dem Namen International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF) als unabhängige Dachorganisation in Delaware, USA, gegründet wurde. Die Satzung der IFRS Foundation, die den IASB über ihr zugehörige Treuhänder (trustees) als Standardsetzer etabliert, enthält die Ziele der Stiftung, damit auch die Ziele von IASB und IFRS. Wir lesen in ihr: „The objectives of the IFRS Foundation are: (a) to develop, in the public interest, a single set of high quality, understandable, enforceable and globally accepted financial reporting standards based upon clearly articulated principles. These standards should require high quality, transparent and comparable information in financial statements and other financial reporting to help investors, other participants in the world's capital markets and other users of financial information make economic decisions. (b) 12to promote the use and rigorous application of those standards. (c) in fulfilling the objectives associated with (a) and (b), to take account of, as appropriate, the needs of a range of sizes and types of entities in diverse economic settings. (d) to promote and facilitate adoption of International Financial Reporting Standards (IFRSs), being the standards and interpretations issued by the IASB, through the convergence of national accounting standards and IFRSs.“ (IFRS Foundation Constitution. Approved January 2010. Updated December 2010, Abs. 2) Danach wird das Ziel der Entscheidungsunterstützung von Nutzern der Rechnungslegung genannt, zu dessen Erreichung hochwertige, transparente und vergleichbare Informationen benötigt werden, die wiederum durch Anwendung hochwertiger, verständlicher, durchsetzbarer und weltweit akzeptierter Standards auf Basis klar artikulierter Prinzipen erzeugt werden. Verkürzend sei von qualitativ hochwertigen Normen der Informationsvermittlung als Anspruch an IFRS gesprochen. Das obige Zitat lässt die Vorrangstellung der Regeln für kapitalmarktorientierte Konzerne noch nicht ganz deutlich werden. Zwar ist unter Buchstabe (a) bei den Rechnungslegungsadressaten von Teilnehmern in den Kapitalmärkten der Welt die Rede, aber auch von anderen Nutzern. Die Vorrangstellung ergibt sich aber aus dem Rahmenkonzept in den Absätzen OB2 und OB10, die die anderen Nutzer lediglich auf Kredit geber (Gläubiger) ausweiten. Letztere müssen nicht zwangsläufig Kapitalmarkttitel halten, aber es spricht viel dafür, dass diese im Vordergrund stehen. Das Rahmenkonzept sagt in der zuerst erwähnten Regelung: „Die Zielsetzung der Rechnungslegung für allgemeine Zwecke besteht darin, Finanzinformationen über das berichtende Unternehmen zur Verfügung zu stellen, die für bestehende und potenzielle Investoren, Kreditgeber und andere Gläubiger nützlich sind, um Entscheidungen für die Bereitstellung von Ressourcen an das Unternehmen zu treffen. Zu diesen Entscheidungen gehören das Kaufen, Verkaufen oder Halten von Eigenkapitalinstrumenten oder Schuldinstrumenten sowie das Bereitstellen oder Valutieren von Darlehen und anderen Kreditformen.“ (OB2)51 13Nach der zweiten Regelung gilt: „Andere Parteien, wie Aufsichtsbehörden und andere Mitglieder der Öffentlichkeit als Investoren, Kreditgeber und andere Gläubiger, können Finanzberichte für allgemeine Zwecke auch als nützlich erachten. Diese Berichte sind jedoch nicht in erster Linie für diese anderen Gruppen bestimmt.“ (OB10) Zur These, wonach sogar vorrangig die Eigenkapitalgeber oder Investoren, die in Kapitalmärkten aktiv sind, die zentralen Adressaten der IFRS sind, passt auch die Existenz von IAS 33 Ergebnis je Aktie. Schließlich ist der Konzernabschluss das die Eigentümer vorrangig interessierende Gebilde, weil er die Situation der wirtschaftlichen Einheit nach bestimmten Regeln darstellt. Mit dem Konzernabschluss beschäftigen sich mehrere IFRS, insbesondere IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse, IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 11 Gemeinschaftliche Vereinbarungen, IFRS 12 Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen, IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen sowie IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. 2.2 IFRS als reduzierte Normen für Unternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht
Am 30. Juni 2009 hat der IASB einen International Financial Reporting Standard for Small and Medium-sized Entities (IFRS for SMEs) verabschiedet. Nach seinem Vorwort (Abs. P9) zielt er auf Unternehmen, die in verschiedenen Rechtsordnungen KMU, private Unternehmen oder Unternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht genannt werden. Insofern ist der Titel des Standards irreführend und wurde in der langwierigen Entwicklungsgeschichte der Regelung auch mehrfach geändert. SMEs werden in Abschnitt 1.2 des Standards als Unternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht definiert, die für externe Adressaten Mehrzweckabschlüsse veröffentlichen. Öffentliche Rechenschaftspflicht bestehe, wenn ein Unternehmen Eigen- oder Fremdkapitaltitel in einem öffentlichen Markt handeln lasse oder Vermögenswerte treuhänderisch für eine große Gruppe von Außenstehenden verwalte. Hintergrund für die Entwicklung des Standards war das Anliegen, den angesprochenen Unternehmen auf Basis des Rahmenkonzepts und der einzelnen IFRS erleichterte Gliederungs- und Offenlegungs- sowie 14andere Gewinnermittlungsregeln zu liefern. Auslöser dafür war die Vermutung, dass die IFRS den Ansprüchen dieser Unternehmen nicht gerecht werden würden und die Unternehmen überfordern und mit unangemessenen Kosten belasten könnten52. Der Standard wurde dementsprechend durch Rückgriff auf das Rahmenkonzept und die IFRS entwickelt. Resultat ist ein (mit einer Ausnahme; vgl. Abs. 11.2(b)) grundsätzlich eigenständiges53, aber gegenüber den IFRS vereinfachtes Regelwerk. Das Regelwerk ist gegenüber den IFRS im Inhalt beschränkt (z. B. fehlen Regelungen zur Segmentberichterstattung), übernimmt einen Großteil von Bilanzierungswahlrechten der IFRS nicht (z. B. das Wahlrecht zur Klassifizierung von Finanzinstrumenten), hat Ansatz- und Bewertungsvorschriften vereinfacht oder abgewandelt (z. B. den Wertminderungstest beim Geschäfts- oder Firmenwert) und verlangt deutlich weniger umfangreiche Anhangangaben. Weitere Details können an dieser Stelle entfallen, denn der Standard fällt nicht unter die in Kapitel 1 zitierte EG-Verordnung Nr. 1606/2002 und wird nicht im Rahmen des Komitologieverfahrens in der EU umgesetzt. Deutschland hätte sich bei der jüngsten Bilanzrechtsreform an dem Standard orientieren können, hat dies aber mit dem BilMoG im Jahr 2009 bewusst nicht getan, sondern eine eigenständige Alternative zu den IFRS gesucht (vgl. oben S. 6). Unabhängig davon gab es aus unterschiedlichen Gründen Stellungnahmen gegen die Entwicklung des IFRS für KMU: Erstens wurde auf die Diskrepanz von IFRS für KMU und bereits bestehenden Erleichterungen im Rahmen eines sog. Differential Reporting verwiesen. Zweitens wurden wegen bereits bestehender nationaler Regelungen, aber auch fehlender Marktanalyse die Nachfrage nach IFRS für KMU bestritten und Kostenerhöhungen ohne Zusatznutzen befürchtet. Drittens wurde betont, dass es für identische Geschäfte nur identische Ansatz- und Bewertungsregeln geben könne, während allenfalls die Zahl und der Inhalt der Erläuterungen zur Disposition stehen könnten. Der IASB hat sich davon nicht irritieren lassen, aber mit dem Standard seine eigene Zielsetzung konterkariert, wonach es „a single set of high quality (…) globally accepted financial reporting standards“ entwickeln soll (vgl. Satzung der IFRS Foundation und Kapitel 2.1, S. 11), da die einzige Menge nicht mehr existiert, sondern durch die Ableitung 15der Teilmenge aus den IFRS und ihre teilweise Änderung (z. B. bei der Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts) verschiedene Mengen entstanden sind. Zwar enthält die Satzung der IFRS Foundation in Abs. 2(c) eine Öffnungsklausel, wonach bei der Entwicklung der Standards unterschiedliche Bedürfnisse zu berücksichtigen seien („the needs of a range of sizes and types of entities in diverse economic settings“; vgl. Kapitel 2.1, S. 12), aber diese...


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