Beisenherz | Die erbrechtlichen Folgen von Scheidung und Ehekrise | Buch | 978-3-428-12752-8 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 375, 262 Seiten, Format (B × H): 156 mm x 233 mm, Gewicht: 355 g

Reihe: Schriften zum Bürgerlichen Recht

Beisenherz

Die erbrechtlichen Folgen von Scheidung und Ehekrise

Buch, Deutsch, Band 375, 262 Seiten, Format (B × H): 156 mm x 233 mm, Gewicht: 355 g

Reihe: Schriften zum Bürgerlichen Recht

ISBN: 978-3-428-12752-8
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Die Frage, ob und welche erbrechtlichen Konsequenzen eine Krise oder Scheidung der Ehe des Erblassers nach sich ziehen soll, stellt angesichts einer statistischen Scheidungswahrscheinlichkeit von mehr als einem Drittel ein praktisch erhebliches Regelungsproblem dar. Trotz dieses objektiven Regelungsbedürfnisses bleiben Scheidung und Ehekrise bei der Errichtung letztwilliger Verfügungen zugunsten des Partners zum Zeitpunkt einer noch intakten Ehe als allenfalls theoretisches Schlimmstfallszenario rechtsgeschäftlich häufig ungeregelt. Thorn Beisenherz geht deshalb der Frage nach, welche Lösungen das Gesetz – namentlich die §§ 1933, 2077, 2268, 2279 BGB – für diese Fallkonstellationen bereithält.

Im Hinblick auf das gesetzliche Erbrecht gelangt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass die Regelung des § 1933 S. 1 BGB partiell verfassungswidrig ist und plädiert de lege ferenda für eine familienrechtliche Lösung in Form einer Scheidungsfiktion.
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Inhaltsübersicht: 1. Teil: Einleitung - 2.Teil: Vorzeitiger Ausschluss des gesetzlichen Ehegattenerbrechts gem. § 1933 S. 1: A. Einseitigkeit der Vorverlagerung und Entstehungsgeschichte des § 1933: Ursprungsfassung des § 1933 S. 1: Einseitiger Erbrechtsausschluss als Sanktion für Scheidungsschuld? - Neufassung des § 1933 auf der Grundlage des Zerrüttungsprinzips - B. Verfassungswidrigkeit des einseitigen Erbrechtsausschlusses: Verstoß gegen Art. 3 I GG - Verstoß gegen Art. 6 I GG - Verstoß gegen Art. 14 I l, 2. Alt. GG - Ausscheiden verfassungskonformer Auslegung des § 1933 S. 1, 1. Alt. und Ergebnis - C. Voraussetzungen des § 1933: Formell: Bekundung des Scheidungswillens durch die Ehegatten - Materiell: Das Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen - Besonderes Verhältnis zwischen formellen und materiellen Anforderungen des § 1933 S. 1 als ungeschriebene Voraussetzung für den Erbrechtsausschluss? - D. Rechtsfolgen des § 1933 S. 1, S. 3: "., bis dass der Tod euch scheidet"?: Ausschluss des gesetzlichen Ehegattenerbrechts und der daran anknüpfenden erbrechtlichen Erwerbsaussichten - Der vorzeitige nacheheliche Unterhaltsanspruch gem. §§ 1933 S. 3, 1586b, 1569 ff. - Güterrechtliche Folgen - Auswirkungen des § 1933 im Höferecht - Erbrechtsunabhängige Sonderrechtsnachfolgen von Todes wegen: Eintritt in das Mietverhältnis gem. § 563 I 1 und Sonderrechtsnachfolge in Sozialleistungen gem. § 56 SGB I - Auswirkungen auf den Ersatzanspruch bei Tötung gem. § 844 II - Anwendung der Hausratsverordnung? - Hinterbliebenenversorgung statt Versorgungsausgleich - 3. Teil: Gewillkürtes Erbrecht: A. Der Regelfall: Rechtskräftige Scheidung: Einseitige letztwillige Verfügung - Gemeinschaftliches Testament - Erbvertrag - B. Die Ausnahme: Ausschluss gewillkürter erbrechtlicher Erwerbsaussichten vor Rechtskraft der Scheidung: Grundlagen - Die Vorverlagerungskonstellationen nach geltendem Recht - Verfassungswidrigkeit der einseitigen Vorverlagerung im gewillkürten Erbrecht - Ergebnis und Zusammenfassung - Anhang - Literatur- und Sachverzeichnis


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