Bendlinger | Die Betriebsstätte in der Praxis des internationalen Steuerrechts | Buch | 978-3-7007-5931-7 | sack.de

Buch, Deutsch, 672 Seiten, PB, Format (B × H): 168 mm x 241 mm, Gewicht: 1112 g

Reihe: Steuerpraxis

Bendlinger

Die Betriebsstätte in der Praxis des internationalen Steuerrechts

Buch, Deutsch, 672 Seiten, PB, Format (B × H): 168 mm x 241 mm, Gewicht: 1112 g

Reihe: Steuerpraxis

ISBN: 978-3-7007-5931-7
Verlag: LexisNexis Österreich


Das internationale Steuerrecht hat sich erheblich verändert. Die von multinationalen Konzernen praktizierten Strategien, Gewinne dort anfallen zu lassen, wo sie eine möglichst geringe Steuerbelastung auslösen, hat die Staaten der Welt dazu veranlasst, sich im Rahmen des „BEPS-Projektes“ miteinander abzustimmen, um sicherzustellen, dass Gewinne tatsächlich dort besteuert werden, wo sie erwirtschaftet worden sind.

Dabei wurde von der OECD im Auftrag der G-20-Staaten unter anderem der DBA-rechtliche Begriff der Betriebsstätte ins Visier genommen, und vorgeschlagen, im OECD-MA die Betriebsstätten begründenden Tatbestände erheblich zu erweitern. Im Bereich der Gewinnermittlung wurde der 2014 in das OECD-Musterabkommen übernommene „AOA“ von manchen Staaten dazu genutzt, die Betriebsstätten-Gewinnermittlung selektiv in innerstaatliches Recht zu transformieren.

Alles, was sich seit der 2. Auflage des Buches (Jänner 2013) im Bereich der Betriebsstättenbesteuerung getan hat, wurde in die Neuauflage eingearbeitet. So werden zB die von der OECD vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verhinderung der künstlichen Betriebsstätten-Vermeidung ausführlich kommentiert, ebenso wie deren Überlegungen zur Besteuerung der „Digital Economy“. Rechtsprechung und Verwaltungspraxis aus dem In- und Ausland werden ebenso berücksichtigt wie die Erkenntnisse, die der Autor aus seiner praktischen Tätigkeit in Zusammenhang mit der Besteuerung ausländischer Betriebsstätten österreichischer Unternehmen und inländischer Betriebsstätten von Steuerausländern sammeln konnte.
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'Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 2. Auflage V Vorwort zur 1. Auflage VII Abkürzungsverzeichnis XIX 1. Einführung 1 2. Die Ursachen doppelter Besteuerung 3 3. Internationale Steuerfälle systematisch gelöst 5 4. Doppelbesteuerungsabkommen 7 4.1. Sinn und Zweck von Doppelbesteuerungsabkommen 7 4.2. Das Verhältnis der Rechtsordnungen 8 4.2.1. Kollision nationaler Steuerrechtsordnungen 8 4.2.2. Die Stellung der DBA in der österreichischen Rechtsordnung 9 4.2.3. EG-Recht und nationales Steuerrecht 10 4.2.4. DBA-Recht und EG-Recht 12 4.3. Internationale Musterabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung 14 4.3.1. Das OECD-Musterabkommen 14 4.3.2. Das Musterabkommen der Vereinten Nationen 15 4.3.3. Multilaterale Abkommen 16 4.4. Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen 16 4.4.1. Völkerrechtliche Auslegungsgrundsätze 16 4.4.2. Die Bedeutung der OECD als DBA-Interpret 17 4.4.3. Auswirkungen geänderter Kommentarfassungen auf bestehende DBA 19 4.4.4. Bedeutung des OECD-MK für Nicht-OECD-Staaten 22 4.4.5. Konstitutive und deklaratorische Änderungen des OECD-MK 22 4.4.6. Verweis auf nationales Steuerrecht 23 4.4.7. Voraussetzung für die DBA-Inanspruchnahme 24 4.4.8. Die Bedeutung der DBA-Vertragssprache 25 5. Die Betriebsstätte im Unternehmensrecht 26 6. Die Betriebsstätte im österreichischen Abgabenrecht 28 6.1. Die Betriebsstätte im österreichischen Ertragsteuerrecht 28 6.2. Besonderheiten für Betriebsstätten von Steuerausländern in Österreich 29 6.3. Die Betriebsstätte im österreichischen Umsatzsteuerrecht 30 7. Die Betriebsstätte im zwischenstaatlichen Steuerrecht 33 7.1. Wechselwirkungen zwischen innerstaatlichem und DBA-rechtlichem Betriebsstättenbegriff 33 7.2. Historischer Abriss zum Betriebsstättenkonzept 35 7.3. Auslegung des DBA-rechtlichen Betriebsstättenbegriffs 36 7.4. Territoriale Abgrenzung nationaler Besteuerungsansprüche 39 7.5. "Gewollte" und "ungewollte" Betriebsstätten 39 8. Der Betriebsstättenbegriff im OECD-Musterabkommen 42 8.1. Die Betriebsstätten-Tatbestände im Überblick. 42 8.2. Die "feste Geschäftseinrichtung" als Betriebsstätte 42 8.2.1. Die Tatbestandsmerkmale 42 8.2.2. Die "Einrichtung" als Grundvoraussetzung 44 8.2.3. Die "Geschäftseinrichtung 45 8.2.4. "Fest" als Tatbestandsmerkmal 47 8.2.5. Maschinelle Einrichtungen als Betriebsstätte 49 8.2.6. Verfügungsmacht über Geschäftseinrichtungen 50 8.2.6.1. Ausschließliches Nutzungsrecht an Einrichtungen 50 8.2.6.2. Mitbenutzung von Einrichtungen 52 8.2.6.3. Mitbenutzung im OECD-MK 54 8.2.6.4. Verfügungsmacht über Einrichtungen von Geschäftspartnern 55 8.2.7. Subjektbezogene Betrachtungsweise 57 8.2.8. Physisch verfestigte Präsenz 57 8.2.8.1. Die Wohnung des Arbeitnehmers als Betriebsstätte 57 8.2.8.2. Heimarbeitsplatz als Betriebsstätte im OECD-MK 59 8.2.9. Keine Betriebsstätte durch bloßes "Tätigwerden" 60 8.2.10. Das zeitliche Element 61 8.2.11. Unternehmerische Tätigkeit in der Geschäftseinrichtung 64 8.2.12. Keine Betriebsstätte bei Vermögensverwaltung 64 8.2.13. Überlassen von Wirtschaftsgütern 65 8.2.14. Arbeitskräfteüberlassung 65 8.2.14.1. "Aktivleistung" versus "Passivleistung" 65 8.2.14.2. Abgrenzung: Arbeitskräfteüberlassung/Werkvertrag 67 8.2.14.3. Arbeitskräfteüberlassung als Dienstleistungsbetriebsstätte? 68 8.2.15. Lohnveredelung 68 8.2.16. Das Objekt der Tätigkeit als Betriebsstätte 69 8.2.17. Verschiedene Aktivitäten in einem DBA-Staat 72 8.2.18. Kurzfristige, wiederkehrende Tätigkeiten 73 8.2.18.1. Der OECD-MK 2014 zu wiederkehrenden Tätigkeiten 73 8.2.18.2. Die österreichische Verwaltungspraxis 76 8.2.19. One Shot Projects 79 8.2.20. Tätigkeit ausschließlich im Quellenstaat 79 8.2.21. Beginn und Ende einer festen Geschäftseinrichtung 80 8.2.22. Grenzdurchschneidende Betriebsstätten 81 8.3. Betriebsstättenbegründende Dienstleistungen 81 8.3.1. Die Dienstleistungsbetriebsstätte im OECD-MA 81 8.3.2. Betriebsstätten-Ersatztatbestand im OE


Prof. Dr. Stefan Bendlinger ist Steuerberater und der für internationales Steuerrecht zuständige Partner der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz. Er ist Fachautor, Vortragender im In- und Ausland und Lektor an Universitäten und Fachhochschulen. Zuvor leitete er die internationale Steuerabteilung eines Industriekonzerns und war für dessen Auslandsbetriebsstätten steuerlich verantwortlich. Er ist Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und aktives Mitglied verschiedener, mit internationalen Steuerfragen befasster Gremien im In- und Ausland.


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