Bintz | Bintz, A: Die grenzüberschreitende Verwendung von Wertpapier | Buch | 978-3-631-56524-7 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 4641, 210 Seiten, Format (B × H): 140 mm x 210 mm, Gewicht: 290 g

Reihe: Europäische Hochschulschriften Recht

Bintz

Bintz, A: Die grenzüberschreitende Verwendung von Wertpapier

Buch, Deutsch, Band 4641, 210 Seiten, Format (B × H): 140 mm x 210 mm, Gewicht: 290 g

Reihe: Europäische Hochschulschriften Recht

ISBN: 978-3-631-56524-7
Verlag: Lang, Peter GmbH


Die Verwendung von Wertpapieren als Sicherheiten ist im inländischen wie im ausländischen Bankgeschäft alltägliche Praxis, der große Bedeutung beigemessen wird. Die Wertpapiere dienen als Finanzsicherheiten für Kredite, wobei sie oft grenzüberschreitend verpfändet oder zur Sicherheit übertragen werden. Jedoch erfolgen der Handel, die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren in einem komplexen System, an das verschiedene nationale und internationale Einrichtungen angeschlossen sind. Dies hat zur Folge, dass verschiedene Rechtsordnungen auf diesen Vorgang anwendbar sein können. Die Arbeit stellt die Problematik der grenzüberschreitenden Verwendung von Wertpapieren als Sicherheiten im Einzelnen dar. Unter anderem werden auch Wertpapierabwicklungssysteme in Frankreich, der Schweiz und in den USA untersucht. Besondere Berücksichtigung findet zudem die Haager Konvention über das auf bestimmte Rechte im Zusammenhang mit zwischenverwahrten Wertpapieren anzuwendende Recht.
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Aus dem Inhalt: Wertpapiere als Sicherheiten im grenzüberschreitenden Effektengiroverkehr - Die Verwendung von Wertpapieren als Sicherheiten in ausländischen Rechtsordnungen wie in Frankreich, in der Schweiz und in den USA - § 17 a DepotG - Haager Konvention über das auf bestimmte Rechte im Zusammenhang mit zwischenverwahrten Wertpapieren anzuwendende Recht - Vorläufiger Entwurf des UNIDROIT-Übereinkommen über die materiellen Vorschriften über indirekt gehaltene Wertpapiere.


Die Autorin: Annina Bintz, geboren 1974; Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main; Erstes juristisches Staatsexamen 1999; Referendariat am Landgericht Frankfurt am Main; Zweites juristisches Staatsexamen 2002; 2002 bis 2004 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Bankrecht der Universität Frankfurt am Main; Rechtsanwältin in einer internationalen Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main seit 2005.


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