Bokelmann | Bokelmann, E: Aufstand der Richter | Buch | 978-3-593-38728-4 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 934, 254 Seiten, Großformatiges Paperback. Klappenbroschur, Format (B × H): 140 mm x 213 mm, Gewicht: 350 g

Reihe: Campus Forschung

Bokelmann

Bokelmann, E: Aufstand der Richter

Buch, Deutsch, Band 934, 254 Seiten, Großformatiges Paperback. Klappenbroschur, Format (B × H): 140 mm x 213 mm, Gewicht: 350 g

Reihe: Campus Forschung

ISBN: 978-3-593-38728-4
Verlag: Campus Verlag GmbH


Bis in die 50er Jahre standen die französischen Richter fest an der Seite der Staatsmacht. Die Repressionspolitik Vichys und später die strafrechtliche Aufarbeitung des Algerienkriegs hatten jedoch zur Folge, dass viele Richter diese enge Bindung lösen wollten. Im Aufbruch von 1968 deklarierte sich die junge Richtergeneration als 'Gegengewalt ' zum Staat. Ihr Einsatz an der Seite der politischen Opposition, so Elisabeth Bokelmann, mündete in den Wahlsieg der linken Parteien 1981.
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AbkürzungenEinleitung1. Das Gewicht der Vergangenheit1.1 Genese einer Rechtskultur1.2 Legalität oder Legitimität: Vichy und das Recht1.3 Der Versuch einer Vergangenheitsbewältigung2. Die Neu-Ordnung: Die Vierte Republik2.1 Der Oberste Richterrat2.2 Die "Krise der Justiz"2.3 Das Unbehagen an der Rechtsprechung3. Die Dekolonisierung und die Rolle der Justiz3.1 Der Konflikt um Algerien3.2 Die Justiz als Element der Kriegslogik3.3 Ein neues Regime und das alte Problem3.4 Die Sondergerichtsbarkeit4. Die gaullistische Republik und ihre Richterschaft4.1 Die Verfassung von 19584.2 Die Justizreform4.3 Reibungsflächen4.4 Die Direktwahl und das Entstehen einer kritischen Öffentlichkeit4.5 Das Beförderungswesen5. Formen und Strategien des Wandels5.1 Eine Gesellschaft im Übergang5.2 Der Rechtsdiskurs im Wandel5.3 Die Defizite der Rechtsprechung5.4 Das Modell zur Problemlösung5.5 Das Studienzentrum CNEJ5.6 Die Ecole nationale de la Magistrature (ENM)6. Die berufsständische Organisation der Richterschaft6.1 Die Union fédérale des Magistrats6.2 Spaltungserscheinungen6.3 Versuch der Öffnung und "service public"6.4 Eine "Dosis Sauerstoff": Das Syndicat de la Magistrature6.5 Ziele und Methoden des SM7. Der Aufbruch7.1 Mai 68 und die Justiz7.2 Koinzidenz und Nähe7.3 Die "sanfte" Revolte7.4 Ernüchterung und Verhärtung der Fronten8. Der "Lagerwechsel"8.1 Ansätze der Politisierung8.2 Die Mechanismen der Kontrolle8.3 Die soziale Ungleichheit8.4 Radikalisierung8.5 Der politische Standort9. SchlussbetrachtungChronologieBibliographie 237


Seit langer Zeit wurde der französischen Richterschaft eine besondere Nähe zur staatlichen Sphäre nachgesagt. Bestätigt wurde diese Einschätzung 1944 durch eine Studie, in der Mitglieder der Résistance versuchten, die politische Orientierung der Richterschaft aufzuklären. Anlass für die Untersuchung war die geringe Beteiligung von Richtern an Aktionen des Widerstandes. Die Autoren der Studie kamen zu dem Schluss, es handle sich um ein Milieu, "das sehr schwer zugänglich ist, nicht nur wegen der individualistischen Prägung der Richter, sondern auch, weil es sich aufgesplittert auf die einzelnen Gerichtsorte verteilt. Zudem ist es weitgehend auf sich selbst bezogen und wenig zugänglich für den Einfluss Außenstehender, zu denen kein Vertrauensverhältnis besteht. Insbesondere aber setzt sich dieses Milieu aus Personen zusammen, die durch lange Tradition und durchdrungen von der Vorstellung der Legalität gewöhnt sind, die Hierarchie zu respektieren. Sie geraten leicht in Bestürzung durch äußere Geschehnisse und durch das, was sie Politik nennen, und sind wenig geneigt, gegenüber den bestehenden Machtverhältnissen Widerstand zu leisten."Ein ganz anderes Bild ergab sich eine Generation später, als der Richterverband Syndicat de la magistrature in der Beschlussfassung seines Jahreskongresses 1971 das richterliche Mandat mit den Worten beschrieb: "In Wahrheit ist die Justiz eine Gegengewalt zum Staat." Diese neue Deutung blieb offenbar nicht ohne Auswirkung in der Praxis, denn vier Jahre später bezichtigte ein ehemaliger Justizminister in der Zeitschrift Paris-Match den Großteil der jungen Richter, "sich der Rechtsprechung zu bedienen, um die Revolution einzuführen, um eine andere Gesellschaft an die Stelle der heutigen zu setzen".Auch wenn die letztere Charakterisierung polemisch zugespitzt sein mag, so überrascht doch der offenkundige Kontrast zwischen den Deutungsmustern. Wie erklärt sich der Wandel, der aus den seit jeher als "Mandarine" bezeichneten Richtern einen Berufsstand werden ließ, dem "revolutionäre" Bestrebungen vorgeworfen werden konnten? Welches sind die Gründe, welches die Motive, die die Gesinnung, das eigene Rollenverständnis und den politischen Standort der Richter so nachhaltig veränderten, dass selbst das seit jeher vorherrschende Verständnis der Staatsbeamten, ihre Aufgabe bestehe in der Aufrechterhaltung der politischen Ordnung, darüber in den Hintergrund trat?Eingangs stellt sich die Frage, was unter dem Begriff "Richterschaft" im Frankreich der ersten Jahrzehnte nach dem Zweiten Weltkrieg zu verstehen ist, wie dieser Berufsstand sich zusammensetzte und welche Gemeinsamkeiten die Mitglieder verbanden.Zu den "juges", bzw. zur "justice judiciaire", gehörten in erster Linie die Recht sprechenden Richter, die im Französischen auch als die "sitzenden Richter" bezeichnet werden, "les juges assis" oder auch "les juges du siège". Diese waren auf Grund ihrer Ausbildung, die aus der an den Rechtsfakultäten absolvierten "licence de droit" und einer darauf folgenden praktischen Anleitung bei einem Gericht bestand, zum Richter berufen worden. Der letztere Teil der Ausbildung wurde ab 1958 ersetzt durch ein etwa zweijähriges Studium an der Richterschule, einer Institution, die im europäischen Rahmen eine Sonderstellung einnimmt. Manche der Besonderheiten, die sich in der Geschichte der Richterschaft während des Untersuchungszeitraums einstellten, lassen sich denn auch auf diese Ausbildungsform zurückführen.Eine Sonderform der französischen Justiz stellt auch die Tatsache dar, dass die Staatsanwälte unter die Richterschaft gezählt werden, nämlich als "stehende Richter", "les juges debout" oder "les juges du parquet". Dies beruht darauf, dass die Funktionen beider Berufsgruppen austauschbar sind und Berufslaufbahnen häufig den Wechsel der einen Sparte in die andere ausweisen. Ungeachtet dessen bestehen zwischen beiden Kategorien administrative Unterschiede. So gelten und galten die Recht sprechenden Richter als in hö


Elisabeth Bokelmann, Dr. phil., Historikerin, war wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Bielefeld.


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