Breuer | Wissen, Zurechnung und Ad-hoc-Publizität. | Buch | 978-3-428-18130-8 | sack.de

Buch, Deutsch, 253 Seiten, Format (B × H): 156 mm x 232 mm, Gewicht: 394 g

Reihe: Untersuchungen über das Spar-, Giro- und Kreditwesen : Abteilung B, Rechtswissenschaft

Breuer

Wissen, Zurechnung und Ad-hoc-Publizität.

Buch, Deutsch, 253 Seiten, Format (B × H): 156 mm x 232 mm, Gewicht: 394 g

Reihe: Untersuchungen über das Spar-, Giro- und Kreditwesen : Abteilung B, Rechtswissenschaft

ISBN: 978-3-428-18130-8
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Die Untersuchung behandelt eine Reihe von Fragen, die nicht zuletzt durch den sog. Dieselskandal ins Zentrum kapitalmarktrechtlicher Diskussionen gerückt sind. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann sich ein Emittent im Rahmen seiner Ad-hoc-Publizitätspflicht nach Art. 17 MAR und der zivilrechtlichen Haftung (§ 97 WpHG) zurechnen lassen muss, dass einzelne Organwalter oder Mitarbeiter des Unternehmens veröffentlichungspflichtige Insiderinformationen kennen oder kennen müssen. Untersucht wird auch, ob bzw. welche organisatorischen Anstrengungen der Emittent unternehmen muss, damit relevante Insiderinformationen betriebsintern erkannt und an die zuständige Stelle weitergeleitet werden, und wie mit Insiderinformationen umzugehen ist, die nicht beim Emittenten selbst, sondern innerhalb einer anderen Konzerngesellschaft entstehen. Gegenstand der Arbeit ist ferner die Frage, ob der Emittent und seine Unternehmensangehörigen dem Kapitalmarkt auch eigenes (strafbares) Fehlverhalten offenbaren müssen.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


§ 1 Einführung
Problemaufriss – Konkretisierung und Eingrenzung des Untersuchungsgegenstands – Gang der Untersuchung

§ 2 Zurechnung und Art. 17 Abs. 1 MAR
'Unverzüglich' im Sinn des Art. 17 Abs. 1 MAR – Der unionsrechtliche Zurechnungsmaßstab – Der für die Pflichtentstehung (zurechnungs-)relevante Personenkreis – Erkennbarkeit der Qualität als Insiderinformation und objektiver Maßstab des 'individuellen' Wissenmüssens – Die Organisationspflicht des Emittenten

§ 3 Zurechnung und Verschulden nach § 97 Abs. 2 WpHG
Das für § 97 WpHG maßgebliche Zurechnungsrecht – Verschulden nach § 97 Abs. 2 WpHG und Wissenszurechnung kraft Organisationspflichtverletzung – Verschuldenszurechnung zum Emittenten analog § 278 BGB

§ 4 Besonderheiten im Unternehmensverbund
Abgrenzung des Merkmals der Unverzüglichkeit vom Merkmal der unmittelbaren Betroffenheit des Emittenten – Das unionsrechtliche Regime ad-hoc-publizitätsspezifischer Auskunftsrechte und -pflichten – Emittenteneigenschaft beider Gesellschaften – Doppelmandate

§ 5 Ad-hoc-Publizität und Selbstbelastungsfreiheit
Ausgangspunkt und Konkretisierung – Meinungsbild – Entwicklung der eigenen Position – Fazit

§ 6 Schluss
Ausblick – Zusammenfassung der Ergebnisse

Literatur- und Stichwortverzeichnis


Christoph Breuer studierte Jura an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Die Erste Juristische Prüfung legte er 2013 ab. Zwischen 2013 und 2015 absolvierte Christoph Breuer das Referendariat mit Stationen bei der AHK für das südliche Afrika (Johannesburg) sowie einer Anwaltskanzlei in New York City. Nach dem Abschluss des zweiten Staatsexamens begann er 2016 seine Tätigkeit als wiss. Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dirk A. Verse, M.Jur. (Oxford) in Mainz. Von 2019 bis 2020 war Christoph Breuer als Rechtsanwalt in einer internationalen Anwaltssozietät in Frankfurt a.M. tätig. Im Anschluss kehrte er als Mitarbeiter an den Lehrstuhl von Prof. Verse in Heidelberg zurück.

Christoph Breuer studied law at the University of Mainz. He passed his first legal state examination in 2013. Between 2013 and 2015 Christoph completed his legal clerkship with stages at the Southern African-German Chamber of Commerce an Industry (Johannesburg) and a law firm in New York City. After passing his second state examination, Christoph started working as a research assistant and doctoral candidate at the chair of Prof. Dr. Dirk A. Verse, M.Jur. (Oxford) in Mainz in 2016 and in Heidelberg from 2018. From 2019 to 2020 he worked as a lawyer at an international law firm in Frankfurt a.M. Afterwards Christoph returned to the chair of Prof. Dr. Verse in Heidelberg as a research assistant.


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