Bruns / Güntge | Das Recht der Strafzumessung | Buch | 978-3-452-27740-4 | sack.de

Buch, Deutsch, 420 Seiten, GB, Format (B × H): 154 mm x 218 mm, Gewicht: 674 g

Bruns / Güntge

Das Recht der Strafzumessung

Buch, Deutsch, 420 Seiten, GB, Format (B × H): 154 mm x 218 mm, Gewicht: 674 g

ISBN: 978-3-452-27740-4
Verlag: Carl Heymanns Verlag


Professor Dr. Güntge führt das Werk »Bruns, Das Recht der Strafzumessung« fort, das zuletzt 1985 erschienen ist und noch heute als »das Standardwerk« im Bereich der Strafzumessung gehandelt wird. Das Werk selbst wird – trotz seines Alters – noch immer in der Literatur und in der Rechtsprechung angeführt und genutzt.

Das Werk spiegelt sämtliche Facetten von Strafzumessung wider, die praktische Bedeutung von Strafzumessung ebenso wie deren dogmatische Legitimation. Es dient als Leitfaden für Praktiker bei der Findung von Strafe mittels Darstellung und Interpretation der die Strafzumessung abbildenden Gesetze und der Rechtsprechung. Zum anderen erfolgt eine wissenschaftliche Aufarbeitung der theoretischen Fundamente der Strafsetzung.

Der Autor bringt praxisorientierte Ausrichtung und Streben nach unverzichtbarer systematischer Vertiefung in Einklang. Das Werk ist für Strafjustizbehörden eine »handlichere« Hilfe zur Bewältigung der Alltagsarbeit und Anregung zur wissenschaftlichen Vertiefung durch die Herausarbeitung systematischer Gesichtspunkte.

Der Autor:

Dr. Georg-Friedrich Güntge, Ltd. Oberstaatsanwalt bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht, Schleswig und (Honorar-) Professor der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, war einst wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Professor Winfried Hassemer, Vizepräsident am Bundesverfassungsgericht a.D., einem Spezialisten auf dem Gebiet des Beweisrechts.
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Zielgruppe


Richter, Staatsanwälte, Strafverteidiger, Rechtsanwälte

Weitere Infos & Material


Dr. Georg-Friedrich Güntge, Oberstaatsanwalt bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht, Schleswig und (Honorar-) Professor der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, war einst wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Professor Winfried Hassemer, Vizepräsident am Bundesverfassungsgericht a.D., einem Spezialisten auf dem Gebiet des Beweisrechts.


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