Budde | Beck'scher Bilanz-Kommentar | Buch | 978-3-406-71060-5 | sack.de

Buch, Deutsch, 2946 Seiten, Leinen, Format (B × H): 157 mm x 232 mm, Gewicht: 1770 g

Budde

Beck'scher Bilanz-Kommentar

Handels- und Steuerbilanz, §§ 238 bis 339, 342 bis 342e HGB

Buch, Deutsch, 2946 Seiten, Leinen, Format (B × H): 157 mm x 232 mm, Gewicht: 1770 g

ISBN: 978-3-406-71060-5
Verlag: C.H.Beck


Beck'scher Bilanz-Kommentar

Besonderes Merkmal dieses Kommentar-Klassikers ist die Verknüpfung von Handelsbilanz- und Steuerbilanzrecht. Diese kombinierte Darstellung zieht sich wie ein roter Faden durch das gesamte Werk und ist auch Kern der zahlreichen handels- und steuerrechtlichen Exkurse.
 

  • umfassend aktualisierte Darstellung
  • Handelsbilanzrecht und Steuerbilanzrecht in einem Band
  • Autoren sind ausschließlich Bilanzpraktiker
  • umfangreiches Stichwortregister mit über 150 Seiten

Zur 11. Auflage 2018
Die gefestigte Praktikersicht auf das Bilanzrecht ist das Markenzeichen des Beck'schen Bilanzkommentars. Hier spielt er seine Stärken aus: Kommentierungen von Praktikern mit starkem Fokus auf die Praxis. Dieses Standardwerk wird gerne als umfassendes Nachschlagewerk genutzt.


Der Bilanzkommentar berücksichtigt die aktuellen Rechtsänderungen bis zum 30. September 2017 z.B.:

  • Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) in der verkündeten Gesetzesfassung
  • E-Bilanz
  • Rechnungslegungsverordnung
  • alle steuerlichen Änderungsgesetze und Rechtsprechungsentwicklung seit der Vorauflage

Neuerungen speziell aus dem Bilanzrecht

  • Erfahrungen aus dem ersten BilRUG-Abschluss,
  • Änderung bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen,
  • CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
  • neue Standards des DRSC
  • Neue Stellungnahmen zur Rechnungslegung des IDW
  • neuer Exkurs zu § 277 HGB betr. Zweifelsfragen bei Begründung, Durchführung und Beendigung von EAV
  • verbotene Nichtprüfungsleistungen nach Art 5 EU-VO

Neuerungen speziell zur Abschlussprüfung

  • EU-Abschlussprüferreform (APAReG und AReG),
  • Unabhängigkeitsanforderungen der EU-Abschlus­s­prüferVO,
  • Berücksichtigung der neuen IDW Prüfungsstandards zum Prüfungsbericht (IDW EPS 450 nF) und zum Bestätigungs­vermerk (IDW PS 400 ff. nF)

Im Steuerrecht wurden alle neuen Gesetzesänderungen seit der Vorauflage eingearbeitet.

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