Burret | Der Inquistionsprozess im Laienspiegel des Ulrich Tengler | Buch | 978-3-412-20633-8 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 27, 375 Seiten, Format (B × H): 167 mm x 238 mm, Gewicht: 773 g

Reihe: Forschungen zur deutschen Rechtsgeschichte

Burret

Der Inquistionsprozess im Laienspiegel des Ulrich Tengler

Rezeption des gelehrten Rechts in der städtischen Rechtspraxis

Buch, Deutsch, Band 27, 375 Seiten, Format (B × H): 167 mm x 238 mm, Gewicht: 773 g

Reihe: Forschungen zur deutschen Rechtsgeschichte

ISBN: 978-3-412-20633-8
Verlag: Böhlau


Der Laienspiegel von Ulrich Tengler stellte zu seiner Zeit einen Meilenstein der Rechtsgeschichte dar und ist besonders in der Geschichte der Rezeption des gelehrten Rechts von zentraler Bedeutung. In dem Werk aus dem Jahre 1509 lässt sich, wie diese Untersuchung zeigt, das Eindringen des gelehrten Rechts in den deutschen Strafprozess anschaulich nachvollziehen. Am Beispiel des Inquisitionsprozesses erklärt die Studie die Wege der Rezeption und zeigt die rechtspolitischen Motive auf, die hinter dieser Entwicklung gestanden haben. Der Vergleich mit dem 'Klagspiegel' des Conrad Heyden und den Schriften der italienischen Juristen liefert darüber hinaus wichtige Erkenntnisse zur Geschichte des Inquisitionsprozesses und seiner Stellung im deutschen Recht.
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A. Einleitung

I. DER UNTERSUCHUNGSGEGENSTAND

1. Der Laienspiegel
a. Der Verfasser Ulrich Tengler
Stadtschreiber von Nördlingen/ Kastner von Heidenheim/ Landvogt von
Höchstädt/ Ulrich Tengler und die Gelehrten
b. Das Werk: Konzeption, Inhalt und Bedeutung

2. Der Klagspiegel als Vergleichswerk

3. Der Inquisitionsprozess
a. Kennzeichen, Wurzeln und Entwicklung
b. Die Darstellung des Inquisitionsprozesses im Laienspiegel

4. Die Quellen des Laienspiegels zum Inquisitionsprozess
a. Die allegierten Quellen des Laienspiegels
Die Sammlungen des römischen und des kanonischen Rechts (Corpus Iuris Civilis; Corpus Iuris Canonici)/ Die Schriften der gelehrten Juristen (Guilelmus Durantis, Speculum Iudiciale – Bartolus de Saxoferrato, Commentaria zum Corpus Iuris Civilis und die Traktate Super Constitutione „Ad reprimendum“ und Super Constitutione „Qui sint rebelles“ – Baldus de Ubaldis, Commentaria zum Corpus Iuris Civilis – Angelus Aretinus, Tractatus de maleficiis – Weitere zitierte Juristen)

b. Weitere Vorlagen des Laienspiegels
Albertus Gandinus, Tractatus de maleficiis/ Die Wormser Reformation (1498)/ Die Bamberger Halsgerichtsordnung („Bambergensis“, 1507).

II. FRAGESTELLUNG UND METHODIK

B. Hauptteil

I. ZULÄSSIGKEIT UND ABLAUF DES INQUISITIONSVERFAHRENS NACH DEM LAIENSPIEGEL

1. Rechtfertigung des Offizialprinzips
a. Tenglers Appell an die Richter
b. Der kanonistische und der legistische Ansatz zur Rechtfertigung der Offizialmaxime
c. Die Übernahme des legistischen Ansatzes im Laienspiegel
d. Die deliktsspezifische Beschränkung des Inquisitionsverfahrens und ihre Durchbrechung

2. Das Inquisitionsverfahren als Mittel zur Durchsetzung des Landfriedens
a. Die gemeinrechtlichen Parallelen des Verfahrens gegen die landschädlichen Leute

Die landschädlichen Leute als abgrenzbare Personengruppe/ Die mali homines bei Ulpian und Paulus/ Die mali homines bei den italienischen Juristen/ Das Vorgehen gegen die landschädlichen Leute nach römischem und gemeinem Recht und nach den deutschen Landfrieden (Inquisitio generalis und Landfrage – Das Verfahren gegen die landschädlichen Leute).

b. Landschädliche Leute und Landfriedensbrecher zu Tenglers Zeit
c. Zusammenfassung

3. Die verfahrenseinleitende Anzeige im Laienspiegel
a. Forschungsstand
b. Die Darstellung der Denunziation
als eigenständige Verfahrensart

Die Darstellung der denunciatio evangelica im Laienspiegel/ Die Verknüpfung der denunciatio evangelica mit dem Inquisitionsverfahren/ Die Darstellung der denunciatio iudicialis privata im Laienspiegel

c. Die Darstellung der Denunziation
als Einleitungsmodus des Inquisitionsverfahrens

Die Anzeige eines Privaten (denunciatio canonica)/ Die Anzeige durch Amtsleute (denunciatio iudicialis publica)
d. Zusammenfassung

4. Zum Ablauf des Inquisitionsverfahrens
a. Die zwei Abschnitte des Ermittlungsverfahrens

Vor- und Hauptverfahren im Laienspiegel/ Vor- und Hauptverfahren im Klagspiegel/ Bewertung/ Die Entwicklung des Inquisitionsverfahrens im gemeinen Recht (Die ursprüngliche Bedeutung von inquisitio generalis und inquisitio specialis im kirchlichen Recht; Die ursprüngliche Bedeutung von Vor- und Hauptverfahren im kirchlichen Recht; Die Entwicklung des Vorverfahrens bei den italienischen Juristen)

b. Das Vorverfahren
Laienspiegel (Der Ortstermin; Die Zeugenvernehmung)/ Klagspiegel/ Bewertung
c. Das Hauptverfahren
Laienspiegel/ Klagspiegel/ Bewertung

II. DIE FOLTER IM LAIENSPIEGEL.

1. Voraussetzungen der Folter
a. Person des Verdächtigen

Absolute Folterverbote (Vorübergehende Immunität der schwangeren Frauen; Die Frage der Immunität angesehener Personen)/ Relative Folterverbote und Beschränkung auf leichtere Folter (Das Kriterium der Erfolgsaussichten der Folter; Alter und körperliche Verfassung)
b. Schwere der Tat.
c. Ultima ratio-Regel
d. Gefangennahme des Verdächtigen als formale Voraussetzung?
e. Verdacht

Corpus delicti-Erfordernis/ Indizienlehre (Begrifflichkeit; Beispiele anstelle abstrakter Regelung; Die Indizien im Einzelnen; Verdacht bei Handhaftigkeit und Notorietät; Beweis der Indizien durch Zeugen)

2. Durchführung der Folter
a. Maß der Folter
b. Verhalten des Inquisiten bei der Aussage.
c. Dauer, Fortsetzung und Wiederholung der Folter
d. Fragen an den Gefolterten

3. Absicherung des erfolterten Geständnisses
a. Ratifizierung
b. Verifizierung

4. Zusammenfassung

III. DIE NOTORIETÄTSLEHRE IM LAIENSPIEGEL

1. Forschungsstand
a. Wurzeln und Entwicklung der Notorietätslehre im kanonischen Recht und in der Kanonistik
b. Die Bedeutung der Notorietätslehre für den Strafprozess

2. Die Darstellung der Notorietätslehre im Laienspiegel
a. Die notorietätsbegründenden Umstände
vermutenlich kundt – Notorietät kraft gesetzlicher Vermutung/ rechtlichen kundt – Notorietät kraft Geständnis oder Urteil. geystlich kundt – Notorietät aufgrund tatsächlicher Offensichtlichkeit
b. Prozessuale Konsequenzen der Notorietät
Völlige Entbindung vom ordo iudiciarius?/ Entbehrlichkeit der mala fama/ Der Notorietätsbeweis/ Festhalten am Erfordernis des Geständnisses
c. Exkurs: Notorietät und strenge Beweislehre
d. Tenglers Abkehr vom strengen Notorietätsbegriff
– Handhafte Tat, Fehde und amtliche Rüge

3. Abgrenzung der Notorietät von geringeren Gewissheitsgraden
a. Beweisbare und nicht beweisbare Taten
b. Beweiswert des schlechten Leumunds und des „Geredes“.

4. Ergebnis

IV. ACHT UND SUMMARISCHER INQUISITIONSPROZESS IM LAIENSPIEGEL

1. Die Constitutiones Pisanae Heinrichs VII. und ihre Bedeutung für die gemeinrechtliche Lehre

2. Die Constitutio Ad reprimendum und ihre Wiedergabe im Laienspiegel

3. Die Declaratio Qui sint rebelles und ihre Wiedergabe im Laienspiegel

4. Die Bedeutung der Constitutiones Pisanae im Laienspiegel
a. Anwendungsbereich von Achtverfahren und summarischem Prozess
Constitutiones Pisanae und gemeinrechtliche Lehre/ Laienspiegel
b. Die Declaratio Qui sint rebelles und das Achtverfahren der spätmittelalterlichen Landfrieden Funktion und Konsequenzen der Acht/ Ipso iure-Acht/ Verkündung in die Acht
c. Die Constitutio Ad reprimendum und das Verfahren vor dem städtischen Einungsgericht
Einung/ Funktion der Einung/ Verfahren vor der Einung/ Bedeutung der Constitutio Ad reprimendum
d. Die Constitutio Ad reprimendum und der summarische Inquisitionsprozess gegen Landfriedensbrecher
Gemeinrechtliche Grundlage des summarischen Inquisitionsprozesses gegen Landfriedensbrecher/ Besonderheiten des summarischen Inquisitionsprozesses gegen Landfriedensbrecher

5. Zusammenfassung

V. DIE URTEILSVORAUSSETZUNGEN

1. Doppelte Urteilsgrundlage

2. „Wissentliche Tat“

3. Geständnis
a. Besondere Bedeutung des Geständnisses im gelehrten Inquisitionsprozess
b. Besondere Bedeutung des Geständnisses im Laienspiegel

4. Zusammenfassung

VI. DER REINIGUNGSEID ALS HILFSWEISER VERFAHRENSABSCHLUSS

1. Voraussetzungen des Reinigungsverfahrens
2. Ablauf des Reinigungsverfahrens und Wirkung des Reinigungseides
3. Ergebnis

VII. DER ENDLICHE RECHTSTAG IM LAIENSPIEGEL

1. Formale Ordnung des endlichen Rechtstages

2. Präsentation des Geständnisses

3. Urteilsfindung und Urteilsverkündung

4. Schließung des endlichen Rechtstags

5. Zusammenfassung und Bewertung

C. Schlussbetrachtung

I. DER RECHTSPOLITISCHE AUFTRAG DES LAIENSPIEGELS

1. Die Legitimation der einheimischen Praxis
a. Offizialmaxime
b. Acht und kurzer Prozess gegen Landfriedensbrecher
c. Verfahren der Städte gegen die landschädlichen Leute
und sonstige Landfriedensbrecher
d. Verfahren vor der Einung

2. Das gelehrte Recht als Motor der Rechtsfortbildung
a. Aufklärung der Tat
b. Rechtliche Regelung der Folter

3. Bewertung vor dem Hintergrund des Forschungsstandes

II. KLAGSPIEGEL UND LAIENSPIEGEL ODER DIE ENTWICKLUNG VOM KANONISCHEN ZUM GEMEINRECHTLICHEN INQUISITIONSPROZESS

1. Veränderungen des Inquisitionsprozesses durch die italienische Jurisprudenz

2. Veränderungen des Inquisitionsprozesses durch die Aufnahme in die deutsche Rechtspraxis

III. ABSCHLIEßENDE BEWERTUNG

D. ANHANG

I. SYNOPSE DER ZITIERTEN TITEL IN DEN LAIENSPIEGELAUSGABEN STRAßBURG 1536 UND AUGSBURG 1511

II. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

III. QUELLEN UND LITERATUR

1. Quellenverzeichnis

2. Literaturverzeichnis
a. Lexika und Sammelwerke
b. Aufsätze und Monographien

IV. REGISTER

1. Personen- und Quellenverzeichnis

2. Stichwortverzeichnis


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