Dreibus / Hadding / Schneider | Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. | Buch | 978-3-428-10126-9 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 127, 260 Seiten, Format (B × H): 159 mm x 233 mm, Gewicht: 357 g

Reihe: Untersuchungen über das Spar-, Giro-, und Kreditwesen. Abteilung B: Rechtswissenschaft

Dreibus / Hadding / Schneider

Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

Die Vertretung verselbständigter Rechtsträger in europäischen Ländern, Teil IV. Hrsg. von Walther Hadding / Uwe H. Schneider.

Buch, Deutsch, Band 127, 260 Seiten, Format (B × H): 159 mm x 233 mm, Gewicht: 357 g

Reihe: Untersuchungen über das Spar-, Giro-, und Kreditwesen. Abteilung B: Rechtswissenschaft

ISBN: 978-3-428-10126-9
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Die wirksame Vertretung eines ausländischen Vertragspartners hat für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Unternehmen erhebliche Bedeutung. Dies war Anlaß, das Vertretungsrecht im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Auswirkungen der europäischen Rechtsangleichung hierauf zu untersuchen. Im Mittelpunkt stehen Ausgestaltung, Umfang, Grenzen und Nachweis der Vertretungsmacht in Personen- und Kapitalgesellschaften sowie den öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Einführend wird die Struktur dieser verselbständigten Rechtsträger unter rechtsvergleichenden Gesichtspunkten analysiert. Im Zusammenhang mit den juristischen Personen erweist sich die Begrenzung der Rechtsfähigkeit durch den Verbandszweck aufgrund der Ultra-Vires-Lehre als maßgeblicher Faktor für das englische Vertretungsrecht. Hieraus resultieren im Bereich der Vertretung von Kapitalgesellschaften erhebliche Unterschiede zwischen dem deutschen und dem englischen Gesellschaftsrecht.

Die Autorin zeichnet die Entwicklung der Ultra-Vires-Lehre von ihrem Ursprung bis zu ihrer weitgehenden Abschaffung durch die Umsetzung der Ersten Gesellschaftsrechtlichen EG-Richtlinie vom 9. März 1968 (68/151/EWG) im englischen Recht nach. Die Abkehr des englischen Rechts von der Ultra-Vires-Lehre wird vor dem Hintergrund unterschiedlicher Zielsetzungen der europarechtlichen Bestimmungen und der englischen Rechtsordnung erläutert. Der mit der Ultra-Vires-Lehre bezweckte Anteilseigner- und Gläubigerschutz wird dem in der deutschen Rechtsordnung vorherrschenden Prinzip des Verkehrsschutzes gegenübergestellt. Eine abschließende Bewertung kommt zu dem Ergebnis, daß zur Verwirklichung dieser Prinzipien im englischen Recht die Ultra-Vires-Lehre nicht erforderlich ist. Zum Schutz der Anteilseigner und Gläubiger werden Regelungen zur Kapitalerhaltung und zur Verantwortlichkeit der Vertretungsorgane gegenüber der Gesellschaft für ausreichend erachtet. Trotz der Angleichung des Vertretungsrechts durch die Erste Gesellschaftsrechtliche EG-Richtlinie bestehen weiterhin Unterschiede zur deutschen Rechtsordnung, die für die Praxis beachtlich sind. Dies führt im Ergebnis zu der Feststellung, daß das englische Vertretungsrecht den europarechtlichen Anforderungen an den Verkehrsschutz nicht vollständig entspricht.
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Inhaltsübersicht: Teil 1: Einleitung: Fragestellung - Gang der Untersuchung - Privat- und öffentlich-rechtliche Rechtsträger - Teil 2: Vertretung privatrechtlicher Rechtsträger: Ausgestaltung der Vertretung - Umfang der Vertretungsmacht - Grenzen der Vertretungsmacht - Vertretung in der Gründungs- und Liquidationsphase - Vertretung durch Hilfspersonen - Vertretung ohne Vertretungsmacht - Nachweis der Vertretungsmacht - Teil 3: Vertretung öffentlich-rechtlicher Rechtsträger: Kommunale Selbstverwaltungskörperschaften - Sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts - Teil 4: Schlußbetrachtung: Bewertung der Ultra-Vires-Lehre - Erfolg der Rechtsangleichung - Literaturverzeichnis - Entscheidungsverzeichnis - Sachwortverzeichnis


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