Die Arbeit widmet sich dem Kulturgut Film. Sie vermittelt einen Ueberblick ueber die Vorschriften des deutschen und tuerkischen Urheberrechts, die fuer Filmwerke von Bedeutung sind. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Darstellung des Verhaeltnisses der Urheber, den Schoepfern des Films, zu den Filmherstellern, die die Herstellung des Films erst durch ihren finanziellen und organisatorischen Beitrag ermoeglichen. Des Weiteren wird das Verhaeltnis der Urheber zu den Endnutzern beleuchtet. Aufgrund der technischen Entwicklungen in Zeiten des Internets ist hierbei die Frage der Privatkopie von Bedeutung. Auf den ersten Blick erkennt man viele Gemeinsamkeiten zwischen dem deutschen und dem tuerkischen Urheberrecht, doch bei einer genaueren Betrachtung treten wichtige Unterschiede zum Vorschein, die ausfuehrlich eroertert werden.
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Inhalt: Der urheberrechtliche Schutz des Filmwerks in Deutschland und in der Tuerkei - Die Definition des Filmwerks - Das Verhaeltnis der Urheber zum Filmhersteller - Die Problematik der Privatkopie - Die Bekaempfung des Strassenhandels mit Raubkopien durch die Verschaerfung des tuerkischen Urheberrechts.
Karolin Nilüfer Engl wurde 1982 in Rheinbach geboren. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie an der Universität in Düsseldorf. Als Enkelin eines türkischen Regisseurs gilt ihr besonderes Interesse seit jeher dem Filmrecht. Seit 2009 ist sie Rechtsreferendarin am LG Düsseldorf.