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Fiedler / Markus Fiedler / Dieckert

BGB und VOB Kommentare & Musterbriefe für Handwerker und Bauunternehmer


Musterbriefe und Verträge – Praxistipps zu allen Themen: VOB und BGB

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WEKA



Empfehlung an den Handwerker: Bei Verträgen mit privaten Bauherren jetzt immer BGB zugrunde legen.

Egal, ob der Handwerker einen Bauvertrag abschließt oder lediglich ein Angebot abgibt: Bei Bauvorhaben mit privaten Bauherren sollten Auftragnehmer immer das BGB 2018 vereinbaren.

Das neue BGB stärkt die Rechte des Handwerkers!

Vorteilhafte Regelungen für Handwerker im neuen BGB 2018:

– Garantierte Abschlagszahlungen an Handwerker von 80 % des Angebots

– Automatische Abnahme: Fertigstellungsmitteilung – erfolgt keine Reaktion vom Bauherrn, ist die Leistung unwiderruflich abgenommen. Bei Änderungen des Bauvorhabens: Bauherr muss neue Pläne liefern. Keine Haftungsfalle!

– Wenn der Handwerker selbst Pläne ändern muss, muss der Bauherr für Erstellung der Pläne jetzt zahlen.

– Rechtsstellung des Handwerkers gegenüber Großhändlern und Baustofflieferanten gestärkt! Bei mangelhaften Baustoffen jetzt auch Ersatz der Aus- und Einbaukosten

Mit der neuen Praxislösung speziell für Handwerker und Bauunternehmen setzen Sie alle Regelungen des neuen Bauvertragsrechts nach BGB 2018 korrekt um. Das Werk enthält zudem wichtige Praxiskommentare zu zentralen Bauthemen nach VOB und BGB.

BGB und VOB für Handwerker und Bauunternehmer

Aktuelle Praxislösung zum neuen Bauvertragsrecht 2018 nach BGB und VOB. Mit dieser Arbeitshilfe setzen Sie alle neuen Vorgaben sicher durch und nutzen die Änderungen zu Ihren Gunsten. Sichern Sie sich Ihre Arbeitshilfe auf dem Stand des neuen Bauvertragsrecht 2018 und bestellen Sie noch heute!

Das sind Ihre Vorteile:

– NEU: Baurecht 2018 berücksichtigt!

– Praxisempfehlungen für alle Gewerke nach BGB 2018 und VOB Wichtige Praxistipps für Situationen, in denen der Handwerker immer wieder Fehler macht. Sofort umsetzbare Handlungsempfehlungen zeigen Ihnen die richtige Lösung – von Angebot bis Zahlung, von Aufmaß bis Schlussrechnung.

– Korrekte Ausführung und Vergütung Ihrer Bauleistung Kurze Praxistipps und Beispiele zeigen Ihnen, welche Ausführungsaspekte die VOB vorgibt und wie Sie diese abrechnen. So wird Ihre Rechnung nicht zurückgewiesen.

Bestellen Sie jetzt die aktuelle Arbeitshilfe mit mehr als 400 wertvollen Praxistipps zum neuen Bauvertragsrecht 2018.
Fiedler / Markus Fiedler / Dieckert BGB und VOB Kommentare & Musterbriefe für Handwerker und Bauunternehmer jetzt bestellen!

Weitere Infos & Material


Aktuelle Hinweise zu …

Geänderte Nachtragskalkulation im VOB/B-Vertrag – Neuer Preis bei Mengenmehrungen

Kalkulierte Kosten sind gem. Urteil des Bundesgerichtshofes nicht mehr maßgebend!

Bauvertragsrecht 2018: Was die Reform bringt & was Sie beachten müssen, auch wenn Sie die VOB vereinbaren

 

Kommentare & Praxis-Hinweise zu diesen Themen:

Widerrufsbelehrung

Ausschreibung und Vergabe bei öffentlichen Bauvorhaben

Angebot bei privaten Bauvorhaben

Grundlagen des Bauvertrags/Subunternehmervertrags 

Ausführung

Ausführungsfristen

Kündigung

Gefahrtragung 

Abnahme

Gewährleistung/Mängelhaftung 

Abrechnung und Zahlung

Nachträge – jetzt nach neuer BGH-Rechtsprechung (lt. Urteil vom 08.08.2019 & 21.11.2019)

 

BGB- und VOB-Musterbriefe zu …

Angebot

z.B. Antwort auf Angebotsanfrage

 

Vertragsschluss

VOB-Bauvertrag mit/ohne Abweichung von der VOB

BGB-Bau-, Werk- & Verbrauchervertrag mit für Handwerker besonders günstigen Regelungen

Subunternehmervertrag

… und viele weitere Vorlagen

 

Vergütung

Preisanpassung für Mengenabweichung gemäß § 2 Nr. 3 VOB/B – jetzt nach neuer BGH-Rechtsprechung (lt. Urteil vom 08.08.2019 & 21.11.2019)

Nachtrag für geänderte/zusätzliche Leistungen (§ 2 Nr. 5 VOB/B)

Vergütungsanspruch für planerische Leistungen gemäß § 2 Nr. 9 VOB/B

… und viele weitere Vorlagen

 

Ausführung

z.B. Prüf- und Hinweispflichten des Auftragnehmers

 

Ausführungsfristen

z.B. Baubeginnanfrage

 

Verzögerungen im Bauablauf

z.B. Behinderungsanzeige – jetzt auch mit Extra-Vorlagen zur Corona-Krise!

 

Kündigung und Rücktritt

z.B. … wegen Zahlungsverzugs oder Verletzung der Mitwirkungspflichten

 

Abnahme

Fertigstellungsmeldung

Abnahmeverlangen

Abnahmeprotokoll

… und viele weitere Vorlagen

 

Mängelansprüche

z.B. Stellungnahme des AN zur Mängelrüge des Auftraggebers

 

Abrechnung und Zahlung 

Aufforderung zum gemeinsamen Aufmaß

Aufmaßnahme nach § 14 VOB/B

Rechnungslegung & Begleitschreiben

… und viele weitere Vorlagen

JETZT AUCH MIT „CHECKLISTE BEDENKENANMELDUNG“ NACH NEUER VOB/C 2019 – speziell für IHR Gewerk

 

Vertragsstrafe

z.B. Ablehnung der VS wegen fehlenden Vorbehaltes bei der Abnahme

 

Sicherheitsleistung 

Vorleistungssicherheit gemäß § 650f BGB

Sicherheit für Mängelansprüche

Musterbriefe zur sicheren Anwendung der neuen Datenschutz-Grundverordnung

… und viele weitere Vorlagen

 

Musterbriefe inklusive Erläuterung – praxisnah & speziell auf die Fragen der Auftragnehmer ausgerichtet!

 

Vorschriftentexte:

VOB/A Abschnitt 1, Ausgabe 2016

VOB/A Abschnitt 2, Ausgabe 2016

VOB/B, Ausgabe 2016

BGB 2018 

Aktuelle Urteilsbesprechungen zu allen Bauphasen

 

Aufmaß und Abrechnung nach VOB Teil C

ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art

ATV DIN 18300 Erdarbeiten

ATV DIN 18301 Bohrarbeiten

ATV DIN 18302 Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen

ATV DIN 18303 Verbauarbeiten

ATV DIN 18304 Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten

ATV DIN 18305 Wasserhaltungsarbeiten

ATV DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten

ATV DIN 18307 Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von Gebäuden

ATV DIN 18308 Dränarbeiten

ATV DIN 18309 Einpressarbeiten

ATV DIN 18311 Nassbaggerarbeiten

ATV DIN 18312 Untertagebauarbeiten

ATV DIN 18313 Schlitzwandarbeiten mit stützenden Flüssigkeiten

ATV DIN 18314 Spritzbetonarbeiten

ATV DIN 18315 Verkehrswegebauarbeiten, Oberbauschichten ohne Bindemittel

ATV DIN 18316 Verkehrswegebauarbeiten, Oberbauschichten mit hydr. Bindemitteln

ATV DIN 18317 Verkehrswegebauarbeiten, Oberbauschichten aus Asphalt

ATV DIN 18318 Verkehrswegebauarbeiten – Pflasterdecken und Plattenbeläge

ATV DIN 18319 Rohrvortriebsarbeiten

ATV DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten

ATV DIN 18321 Düsenstrahlarbeiten

ATV DIN 18322 Kabelleitungstiefbauarbeiten

ATV DIN 18323 Kampfmittelräumarbeiten

ATV DIN 18325 Gleisbauarbeiten

ATV DIN 18326 Renovierungsarbeiten an Entwässerungskanälen

ATV DIN 18330 Mauerarbeiten

ATV DIN 18331 Betonarbeiten

ATV DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten

ATV DIN 18333 Betonwerksteinarbeiten

ATV DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten

ATV DIN 18335 Stahlbauarbeiten

ATV DIN 18336 Abdichtungsarbeiten

ATV DIN 18338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten

ATV DIN 18339 Klempnerarbeiten

ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten

ATV DIN 18345 Wärmedämm-Verbundsysteme

ATV DIN 18349 Betonerhaltungsarbeiten

ATV DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten

ATV DIN 18351 Vorgehängte hinterlüftete Fassaden

ATV DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten

ATV DIN 18353 Estricharbeiten

ATV DIN 18354 Gussasphaltarbeiten

ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten

ATV DIN 18356 Parket- und Holzpflasterarbeiten

ATV DIN 18357 Beschlagarbeiten

ATV DIN 18358 Rollladenarbeiten

ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten

ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten

ATV DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten – Beschichtungen

ATV DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten

ATV DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten

ATV DIN 18366 Tapezierarbeiten

ATV DIN 18379 Raumlufttechnische Anlagen

ATV DIN 18380 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen

ATV DIN 18381 Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden

ATV DIN 18382 Nieder- und Mittelspannungsanlagen bis 36 kV

ATV DIN 18384 Blitzschutzanlagen

ATV DIN 18385 Förderanlagen, Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige

ATV DIN 18386 Gebäudeautomation

ATV DIN 18421 Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen

ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten

ATV DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten



Dr. Ulrich Dieckert ist Seniorpartner der Berliner Sozietät DIECKERT Recht und Steuern (www.dieckert.de) und befasst sich als Rechtsanwalt seit über 20 Jahren mit dem Bau- und Vergaberecht. Er vertritt und berät sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Mandanten aus der Bauwirtschaft in vergaberechtlicher Angelegenheit und gibt das in der Praxis erworbene Wissen in Form von Veröffentlichungen und Vortragsveranstaltungen weiter. Für WEKA MEDIA hat Dr. Dieckert bisher den Abschnitt „Vergaberecht“ in dem Kommentar „VOB für Ihr Gewerk“ kommentiert und das Praxishandbuch “Bauvergaberecht 2016 für Architekten, Ingenieure und Behörden” verfasst. Er ist darüber hinaus bundesweit als Referent bei baurechtlichen Seminarveranstaltungen tätig und führt mit seiner Kanzlei auch eigene Schulungen zum Bau- und Vergaberecht durch (vgl. www.bauleiterschulung.de). Schließlich ist Dr. Dieckert Lehrbeauftragter an der Hochschule Wismar im Bereich Bau- und Architektenrecht.


Rechtsanwalt Markus Fiedler hat sich auf das Bau- und Architektenrecht spezialisiert. Nach Studium und Referendariat in Berlin begann er im Jahre 2000 seine anwaltliche Tätigkeit in einer baurechtlichen Sozietät. Seit dem Jahre 2008 ist er dort Partner. Im Jahre 2009 wurde ihm der Titel eines Fachanwaltes für Bau- und Architektenrecht verliehen. Hinzu kommt, dass Herr Fiedler Partner der überörtlichen Sozietät WRD Witt Roschkowski Dieckert ist. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Gestaltung von Ingenieur- und Bauverträgen, der baubegleitenden Rechtsberatung und der Vertretung vor Gericht. Herr Fiedler ist zudem als Referent von baurechtlichen Schulungen tätig. Für WEKA ist er als Herausgeber der Werke "VOB 2012 für Handwerker und Bauunternehmer" und "Praxishandbuch Bauleitung und Objektüberwachung" tätig.

Herausgeber Markus Fiedler
Rechtsanwalt Markus Fiedler hat sich auf das Bau- und Architektenrecht spezialisiert. Nach Studium und Referendariat in Berlin begann er im Jahre 2000 seine anwaltliche Tätigkeit in einer baurechtlichen Sozietät. Seit dem Jahre 2008 ist er dort Partner. Im Jahre 2009 wurde ihm der Titel eines Fachanwaltes für Bau- und Architektenrecht verliehen. Hinzu kommt, dass Herr Fiedler Partner der überörtlichen Sozietät WRD Witt Roschkowski Dieckert ist. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Gestaltung von Ingenieur- und Bauverträgen, der baubegleitenden Rechtsberatung und der Vertretung vor Gericht. Herr Fiedler ist zudem als Referent von baurechtlichen Schulungen tätig. Für WEKA ist er als Herausgeber der Werke "VOB 2012 für Handwerker und Bauunternehmer" und "Praxishandbuch Bauleitung und Objektüberwachung" tätig.

Dr. Ulrich Dieckert
Dr. Ulrich Dieckert ist Seniorpartner der überörtlichen Sozietät WRD Witt Roschkowski Dieckert (www.wrd.de) und befasst sich als Rechtsanwalt seit über 20 Jahren mit dem Bau- und Vergaberecht. Er vertritt und berät sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Mandanten aus der Bauwirtschaft in vergaberechtlicher Angelegenheit und gibt das in der Praxis erworbene Wissen in Form von Veröffentlichungen und Vortragsveranstaltungen weiter. Für die WEKA MEDIA hat Dr. Dieckert bisher den Abschnitt »Vergaberecht« in dem Kommentar »VOB für Ihr Gewerk« kommentiert. Er ist darüber hinaus bundesweit als Referent auf baurechtlichen Seminarveranstaltungen tätig und führt mit seiner Kanzlei auch eigene Schulungen zum Bau- und Vergaberecht durch (vgl. www.bauleiterschulung.de). Schließlich ist Dr. Dieckert Lehrbeauftragter an der Hochschule Wismar im Bereich Bau- und Architektenrecht.

Prof. Dr. Gerd Motzke
Seine Spezialgebiete liegen u.a. in den Bereichen des Privaten Baurechts, des Architekten- und Ingenieurrechts, im Honorarrecht und Technikrecht. Prof. Dr. Gerd Motzke war Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München, Bausenat in Augsburg (a.D.) sowie Honorarprofessor für Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht. Für WEKA ist er als Herausgeber der Werke „Musterverträge und -briefe nach HOAI und VOB“, „Bauschäden und Baumängel“ und „Feuchte- und Schimmelschäden – Ursachen und Haftung“ tätig.


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