FIW

Schwerpunkte des Kartellrechts 2006 (FIW 216)

Verwaltungs- und Rechtsprechungspraxis Bundesrepublik Deutschland und EG

Buch, Deutsch, Band 216, 87 Seiten

Reihe: Forschungsinstitut für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb e.V. Köln

ISBN: 978-3-452-26915-7
Verlag: Carl Heymanns Verlag


Das alljährlich stattfindende »Kölner Seminar« des Forschungsinstituts für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb (FIW) widmet sich regelmäßig aktuellen Themen und Problemen im Bereich des Kartellrechts. Das im Herbst 2006 abgehaltene Seminar umfasste Referate, die in diesem Band vorgelegt werden und die von ihrer Relevanz bei Weitem über den Zeitpunkt der Veranstaltung hinausreichen.

Neben dem traditionellen Eingangsreferat über die Entscheidungspraxis des Bundeskartellamtes durch seinen Vizepräsidenten Peter Klocker befasste sich eine Reihe von Referaten im Schwerpunkt mit europäischen Themen.
Wie sich die Risiken des EG-Kartellrechts auf M±A-Verhandlungen, insbesondere in der EG-Fusionskontrolle, auswirken können, beschrieb Simon Hirsbrunner, Rechtsanwalt in Brüssel. Eine seriöse Risikoveranlagung muss dabei zur Absicherung der fusionierenden Parteien den jeweils ungünstigsten Fall einkalkulieren; es bietet sich zudem an, die Risikoverteilung vertraglich zu fixieren.
Im System der Legalausnahme rückt die Reichweite des Anwaltsprivilegs (legal privilege) im europäischen und deutschen Kontext verstärkt in den Vordergrund, wie Andreas Lotze, Rechtsanwalt in Essen, näher erläuterte. In der europäischen Rechtsprechung ist der Schutz der Kommunikation unternehmensangehöriger Syndikusanwälte mit einem vor dem EuGH anhängigen Verfahren derzeit wieder im Fluss.
Unterschiedliche Preise für gleiche Produkte in verschiedenen nationalen Märkten ermöglichen Parallelhandel zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Wie sich Hersteller möglicherweise im Einklang mit dem Kartellrecht gegen solch einen Parallelhandel schützen können, zeigte Peter Behrens, Professor in Hamburg, unter Darlegung neuerer Entwicklungen in der Rechtsprechung auf.
Ziel eines ›more economic approach‹ in der Missbrauchsaufsicht sollte nach Ansicht von Ulrich Schwalbe, Professor in Hohenheim, sein, Regeln zu entwickeln, die mit den wirtschaftstheoretischen Erkenntnissen übereinstimmten und zum anderen für die Anwendungspraxis geeignet seien. Dieses Thema ist wieder ganz aktuell, plant die Europäische Kommission doch derzeit eine Neuauflage ihres Diskussionspapiers zur Missbrauchsaufsicht aus dem Jahre 2005.

Da die Themen nach wie vor von besonderem Interesse für die Wissenschaft und die Praxis sein dürften, wünschen wir dem Band eine gute Aufnahme bei seinen Lesern.
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