Gayger | Infrastrukturförderung zwischen EU-Beihilfenrecht und mitgliedstaatlicher Wirtschaftspolitik | Buch | 978-3-428-14866-0 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 175, 408 Seiten, Format (B × H): 156 mm x 233 mm, Gewicht: 610 g

Reihe: Schriften zum Europäischen Recht

Gayger

Infrastrukturförderung zwischen EU-Beihilfenrecht und mitgliedstaatlicher Wirtschaftspolitik

Buch, Deutsch, Band 175, 408 Seiten, Format (B × H): 156 mm x 233 mm, Gewicht: 610 g

Reihe: Schriften zum Europäischen Recht

ISBN: 978-3-428-14866-0
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Für die Infrastrukturpolitik der Mitgliedstaaten der EU hatten die Vorgaben des Europäischen Beihilfenrechts lange Zeit nahezu keine Bedeutung. Der Infrastrukturbereich befindet sich nunmehr jedoch in einem wirtschaftlichen Umbruch und ist von zunehmender Liberalisierung und dem Einsatz privaten Kapitals geprägt. Infolge dieser Entwicklung erweiterte die Europäische Kommission in den vergangenen Jahren schrittweise ihre beihilfenrechtliche Prüfungstiefe in diesem Gebiet.

Die Arbeit untersucht die Grenzen der Kompetenz der EU, über eine aktiv gestaltete Beihilfenpolitik in die infrastruktur- und planungspolitischen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten einzugreifen. Besondere Berücksichtigung findet dabei die Umsetzung des wettbewerbspolitischen Konzepts einer verstärkten wirtschaftlichen Betrachtungsweise der Beihilfenkontrolle. Im Ergebnis präsentiert der Autor Vorschläge für eine Vereinheitlichung der beihilfenrechtlichen Bewertung der Infrastrukturförderung.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Einführung

Einleitung – Eingrenzung des Untersuchungsgegenstands – Zum Gang der Untersuchung – Bedeutendste Rechtsquellen der Untersuchung – Forschungsstand

Kapitel 1: Der Infrastrukturbegriff

Einleitung – Historische Entwicklung des Begriffs – Infrastruktur als Begriff in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften – Entschließungen und Entscheidungen des Europäischen Parlaments – Infrastruktur als Rechtsbegriff des Europarechts – Ansätze zur weiteren Unterteilung der materiellen Infrastruktur – Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen – Zusammenfassung und eigene Einschätzung

Kapitel 2: Infrastrukturen im Wettbewerb

Einleitung – Grundlagen zur Bestimmung der Wettbewerbsverhältnisse im Infrastrukturbereich – Marktversagen im Infrastrukturbereich – Zusammenfassung

Kapitel 3: Infrastrukturen im Europäischen Beihilfenrecht

Einleitung – Das Europäische Beihilfenrecht und seine allgemeinen Grenzen in kompetenzieller Hinsicht – Die Kompetenzverteilung zwischen Union und Mitgliedsstaaten in der Infrastrukturpolitik – Zusammenfassung

Kapitel 4: Einzelfragen zur Anwendung der Beihilfenvorschriften auf den Infrastrukturbereich

Infrastrukturbetrieb als unternehmerische Tätigkeit – Die mitgliedsstaatliche Förderung der Errichtung und des Betriebs von Infrastrukturen als selektiver wirtschaftlicher Vorteil eines Infrastrukturbetreibers – Wettbewerbsverfälschungen durch mitgliedstaatliche Infrastrukturförderung – Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handelns bei Infrastrukturmaßnahmen – Vereinbarkeit von Beihilfen zur Errichtung und zum Betrieb von Infrastrukturen mit dem Binnenmarkt

Kapitel 5: Zusammenfassung und rechtspolitischer Ausblick

Die Entwicklung der Entscheidungspraxis der Kommission zur beihilfenrechtlichen Bewertung der mitgliedsstaatlichen Förderung der Errichtung und des Betriebs von Infrastrukturen – Eigene Einschätzung zur Kritik der Literatur an der Entwicklung der Rechtspraxis der Kommission – Eigene Bewertung der Kommissionspraxis – Rechtspolitischer Ausblick

Anhang: Thesenförmige Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Übersicht der wichtigsten zitierten Mitteilungen und sonstigen Veröffentlichungen der Kommission (chronologisch)

Sachverzeichnis


Michael Gayger studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und der Columbia University in New York. Das Referendariat absolvierte er am Oberlandesgericht Düsseldorf mit Stationen unter anderem bei der Europäischen Kommission (Generaldirektion Wettbewerb) in Brüssel und bei einem Rechtsstaatsprogramm an der Thammasat Universität in Bangkok, Thailand. Seine Promotion erfolgte 2015 an der Bucerius Law School. Seit 2016 ist der Autor als Rechtsanwalt in Köln tätig.


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