Gerber / Nasemann | Gerber, K: Mietverhältnisse beenden - inkl. Arbeitshilfen on | Buch | 978-3-648-12694-3 | sack.de

Buch, Deutsch, 307 Seiten, Buch, Format (B × H): 170 mm x 239 mm

Reihe: Haufe Fachbuch

Gerber / Nasemann

Gerber, K: Mietverhältnisse beenden - inkl. Arbeitshilfen on

Buch, Deutsch, 307 Seiten, Buch, Format (B × H): 170 mm x 239 mm

Reihe: Haufe Fachbuch

ISBN: 978-3-648-12694-3
Verlag: Haufe


Wenn ein Mietverhältnis beendet wird, müssen Sie als Vermieter Ihre Rechte und Pflichten kennen. Wie sieht eine Kündigung aus und wann ist sie wirksam? Wie rechnen Sie die Kaution richtig ab? Welche Schönheitsreparaturen muss der Mieter leisten?

Die Autorinnen Kathrin Gerber und Andrea Nasemann sind Rechtsanwältinnen und Expertinnen für Mietrecht. Sie zeigen, wie Sie rechtssicher kündigen und worauf Sie beim Auszug des Mieters achten müssen. Auch zu den typischen Streitthemen Schönheitsreparaturen und Instandsetzung werden alle Fragen beantwortet. So sind Sie auf der sicheren Seite und vermeiden teure Fehler.

Inhalte:

- Der Kündigungsprozess: korrekter Ablauf und Formalien
- Außerordentliche fristlose Kündigung und Sonderkündigungsrechte
- Räumungsklage und Zwangsvollstreckung
- Mieterwechsel: Übergabe, Abrechnung Mietkaution und Betriebskosten
- Alles über Schönheitsreparaturen, Instandsetzung, Rückbau
- Neu: Mietersuche, Vertragsabschluss, Mietpreisbremse, neue Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen, Datenschutzgrundverordnung, Meldegesetz

Arbeitshilfen online:

- Vertragsmuster
- Formulare
- Musterschreiben
- Checklisten
Gerber / Nasemann Gerber, K: Mietverhältnisse beenden - inkl. Arbeitshilfen on jetzt bestellen!

Weitere Infos & Material


Vorwort

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung

Wann ist eine Abmahnung gerechtfertigt?
- Abmahnung wegen laufend verspäteter Mietzahlung
- Abmahnung wegen Störungen des Hausfriedens
- Abmahnung wegen Verletzung der Obhuts- und Sorgfaltspflichten
- Abmahnung wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung
- Abmahnung wegen unzulässiger gewerblicher Nutzung
- Abmahnung wegen unerlaubter Tierhaltung

Formalien bei einer Kündigung
- Welche Vorgaben sind zu beachten?
- Zugang der Kündigung
- Eindeutigkeit der Kündigung

Die ordentliche Kündigung durch den Vermieter
- Berechtigtes Interesse
- Einzuhaltende Kündigungsfristen
- Vertraglicher Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts
- Kündigung wegen schuldhafter Pflichtverletzungen des Mieters
- Kündigung wegen Eigenbedarfs
- Kündigung wegen Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung
- Sonstige Kündigungsgründe

Außerordentliche fristlose Kündigung durch den Vermieter
- Wichtiger Grund
- Zahlungsverzug
- Unpünktliche Mietzahlungen
- Zahlungsverzug mit der Mietkaution
- Gefährdung der Mietsache und unbefugte Gebrauchsüberlassung an Dritte
- Sonstiger vertragswidriger Gebrauch
- Störung des Hausfriedens und sonstige wichtige Gründe

Kündigung durch den Mieter
- Ordentliche Kündigung durch den Mieter
- Außerordentliche fristlose Kündigung durch den Mieter

Sonderkündigungsrechte
- Besondere Kündigungsrechte des Vermieters
- Besondere Kündigungsrechte des Mieters

Schutz des Mieters durch die Sozialklausel
- Anwendung der Sozialklausel
- Form und Frist des Widerspruchs
- Was unter einer Häre zu verstehen ist
- Interessenabwägung
- Fortsetzung des Mietverhältnisses nach einem Widerspruch
- Wiederholte Vertragsfortsetzung

Die Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen
- Kündigungssperrfristen
- Vorkaufsrecht des Mieters

Kündigung im gewerblichen und Garagenmietverhältnis
- Ordentliche und fristlose Kündigung
- Garagenmietvertrag

Mietaufhebungsvereinbarung
- Gründe für einen Mietaufhebungsvertrag
- Inhalte des Mietaufhebungsvertrags
- Wann der Mieter ein Widerrufsrecht hat

Räumungsklage und Zwangsvollstreckung
- Das taktisch richtige Vorgehen bei der Räumung
- Erheben der Räumungsklage
- Welches Gericht ist für Mietsachen zuständig?
- Räumungstitel
- Zwangsräumung
- Eintreiben der Forderungen von säumigen Mietern

Abwicklung: vom Abnahmeprotokoll bis zur Kaution
- Betretungs- und Besichtigungsrecht des Vermieters
- Reinigungspflicht bei Mietende
- Pflicht des Mieters zum Rückbau
- Bepflanzungen des Mieters
- Rückgabe der Wohnung
- Abnahmeprotokoll
- Pflichten des Vermieters nach dem Auszug des Mieters
- Exkurs: Verjährung, Verwirkung und Ausschlussfristen

Welche Schönheitsreparaturen muss der Mieter leisten?
- Unwirksamkeit aufgrund starrer Fristen
- Was zählt zu den Schönheitsreparaturen?
- Wirksame Klauseln im Mietvertrag
- Angemessene Renovierungsfristen
- Weitere unwirksame Klauseln im Mietvertrag
- Handlungsalternativen bei unwirksamen Schönheitsreparaturklauseln
- Ausführung der Schönheitsreparaturen durch den Mieter
- Formularvereinbarungen
- Unzureichende oder fehlende Schönheitsreparaturen des Mieters bei Auszug
- Umbau von Räumen durch den Vermieter nach Auszug des Mieters
- Wenn der Mieter zu Unrecht renoviert hat
- Kostenerstattung durch den Vermieter

Instandhaltung und Instandsetzung bei Mietwohnungen
- Instandhaltungspflicht des Vermieters
- Keine Pflicht des Vermieters zur Modernisierung
- Keine Pflicht des Vermieters zur Mängelbeseitigung nach Mietende
- Unwirksame Klauseln in Mietverträgen
- Kleinreparaturen
- Instandhaltung und Instandsetzung im Gewerberaummietverhältnis
- Verjährung bei Reparaturverpflichtung des Mieters
- Wann der Mieter nicht haftet
- Haftungserweiterungen für den Mieter
- Beschädigung des Mietobjekts
- Neu für alt

Wechsel des Vermieters oder des Mieters
- Tod des Mieters
- Tod des Vermieters
- Verkauf der Mietwohnung
- Eintritt eines Dritten in den Mietvertrag
- Übernahme des Mietvertrags durch einen Dritten
- Ausscheiden eines Mieters aus dem Mietverhältnis bei Trennung

Abschluss eines Zeitmietvertrags
- Gründe für eine Befristung des Mietvertrags
- Ablauf der Mietzeit
- Staffelmiete und Zeitmietvertrag

Die Suche nach einem geeigneten Mieter
- Erfolgreiche Mietersuche
- Was das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vorschreibt
- Auskünfte über den Mieter einholen
- Das Fragerecht des Vermieters nach dem neuen Datenschutzrecht
- Zulässige und unzulässige Fragen

Den Mietvertrag wasserdicht abschließen
- Wer ist Vertragspartner?
- Sicherheiten vereinbaren
- Die Anfangsmiete festlegen
- Die Vereinbarung einer Staffel- oder Indexmiete
- Der Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts
- Sonstige Vereinbarungen im Mietvertrag
- Die Wohnungsgeberbestätigung

Abkürzungsverzeichnis

Die Autorinnen

Abbildungsverzeichnis

Stichwortverzeichnis


Wenn dem Mieter eine Kündigung ins Haus flattert, ist er nicht schutzlos: Er kann unter bestimmten Umständen einer ordentlichen Kündigung mit Kündigungsfrist und einer außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Kündigungsfrist des Vermieters widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen.

7.1 Besondere Härte
Diese Möglichkeit hat der Mieter in Fällen, in denen die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn eine besondere Härte bedeuten würde (§ 574 Abs. 1 BGB).

Wann greift die Sozialklausel nicht?
Nicht anwendbar ist die Sozialklausel bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vermieters. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter wegen der Vertragsverletzung des Mieters zwar ordentlich kündigt, aber zu einer fristlosen Kündigung berechtigt wäre.

ACHTUNG
Hat der Mieter gekündigt, ist ein Widerspruch ausgeschlossen, ebenso bei Abschluss
eines Mietaufhebungsvertrags.

Natürlich muss die Kündigung des Vermieters wirksam sein. Eine unwirksame Kündigung beendet das Mietverhältnis nicht und bedarf deshalb auch keines Mieterwiderspruchs.

Die Sozialklausel ist außerdem in folgenden Fällen nicht anwendbar:

- Der Wohnraum ist nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet.
- Die Wohnung ist Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung.
- Der Wohnraum wurde durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder einen anerkannten privaten Träger der Wohlfahrtspflege angemietet.

ACHTUNG
Für den Widerspruch des Mieters ist die Schriftform erforderlich (§ 574b Abs. 1 BGB), eine Begründung muss er nicht umfassen. Schon im Kündigungsschreiben sollte der Vermieter den Mieter auf dessen Widerspruchsrecht und die dafür erforderliche Form und Frist hinweisen. Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses erklärt werden. Soweit der Vermieter nicht auf diese Frist im Kündigungsschreiben hingewiesen hat, kann der Mieter auch noch im Räumungsprozess den Widerspruch erklären.


Nasemann, Andrea
Andrea Nasemann ist Volljuristin und arbeitet als Rechtsanwältin in der Rechtsabteilung des Haus- und Grundbesitzervereins in München. Sie berät überwiegend in Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts. Daneben schreibt sie seit über 20 Jahren als Immobilienrechtsexpertin für die Süddeutsche Zeitung und hat Hunderte von Artikeln verfasst. Auch für die Zeitschrift Das Haus, die im Burda-Verlag erscheint, ist sie journalistisch tätig. Andrea Nasemann hat zahlreiche Rechtsratgeber verfasst, die sich überwiegend mit Fragen des Mietrechts beschäftigen.

Gerber, Kathrin
Kathrin Gerber ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Fachanwältin für Steuerrecht. Frau Gerber ist insbesondere auf Miet- und Immobilienrecht sowie Erbrecht spezialisiert. Ihre Rechtsanwaltskanzlei in München betreibt Frau Gerber in Kooperation mit Rechtsanwältin Andrea Nasemann. Seit 2001 ist Frau Gerber als Beraterin für den Haus- und Grundbesitzerverein München tätig.


Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.