Gerst | Profiler - Vom Täterprofilersteller in den USA und der Implementierbarkeit einzelner Aspekte seiner Tätigkeit in das deutsche Rechtssystem | Buch | 978-3-8316-0448-7 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 22, 300 Seiten, Format (B × H): 145 mm x 205 mm, Gewicht: 430 g

Reihe: Münchner Juristische Beiträge

Gerst

Profiler - Vom Täterprofilersteller in den USA und der Implementierbarkeit einzelner Aspekte seiner Tätigkeit in das deutsche Rechtssystem

Buch, Deutsch, Band 22, 300 Seiten, Format (B × H): 145 mm x 205 mm, Gewicht: 430 g

Reihe: Münchner Juristische Beiträge

ISBN: 978-3-8316-0448-7
Verlag: Herbert Utz


Wer erinnert sich nicht an die Szene aus »Das Schweigen der Lämmer«, in der Clarice Starling als FBI-Agentin dem inhaftierten Serienmörder Dr. Lector im dunklen Kellerverließ neue Ermittlungsansätze für den aktuellen Fall des »Buffalo Bill« zu entlocken versuchte. Diese Szenerie entnahm, obgleich natürlich dramatisiert, der Autor des Bestsellers Thomas Harris seiner Recherche über die damaligen Ermittlungsmethoden des seinerzeitigen BSU, der »Behavioral Science Unit« des FBI, eine Einheit, die so mittlerweile nicht mehr existiert.
Das vorliegende Buch geht der Frage nach der Übertragbarkeit solcher und ähnlicher Ermittlungsmethoden in den deutschen Rechtskreis nach und untersucht kritisch am Maß des deutschen Rechtssystems, ob dererlei »Hollywood«-Methoden auch in der BRD grundsätzlich denkbar wären. Dabei wird die gesamte Bandbreite des Arbeitsfeldes der US-amerikanischen Profiler vom Ermittlungsverfahren bis zum Einsatz als Sachverständige (»expert witnesses«) in Gerichtsverfahren zunächst anhand von Beispielsfällen dargestellt, und anschließend vertieft auf deren Anwendbarkeit hin untersucht.
Als Grundlagenteil steht dabei vor allem eine anschauliche und auch für den Laien nachvollziehbare Entwicklung der Arbeitsweise der Profiler anhand eines authentischen Falles mit Profilerbeteiligung aus den USA. So wird die Basis für das Verständnis jener Fragestellung gelegt, inwieweit deutsche Profiler sich unter Heranziehung der vorgestellten Rückschlussprinzipien auf den Tätertypus auch hierzulande der US-amerikanischen Methoden und Taktiken im Einzelfall bedienen dürften und dürfen.
Als Ergebnis wird sich der Leser letztlich nach intensiver Auseinandersetzung damit abfinden müssen, dass die FBI-Agentin Clarice Starling bei entsprechendem Einsatz als »operative Fallanalystin« in Deutschland um einige ihrer (Film-)Möglichkeiten beraubt wäre. Hollywood ist eben Hollywood, was im Ergebnis sicherlich auch eine beruhigende Erkenntnis sein dürfte.
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