Götz | Der verfassungsrechtliche Rahmen gemeindlicher Einwohner- und Bürgerbefragungen | Buch | 978-3-428-18850-5 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 110, 202 Seiten, Format (B × H): 154 mm x 231 mm, Gewicht: 312 g

Reihe: Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht

Götz

Der verfassungsrechtliche Rahmen gemeindlicher Einwohner- und Bürgerbefragungen

Buch, Deutsch, Band 110, 202 Seiten, Format (B × H): 154 mm x 231 mm, Gewicht: 312 g

Reihe: Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht

ISBN: 978-3-428-18850-5
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Bereits in fünf Bundesländern wurden gesetzliche Regelungen für gemeindliche Einwohner- bzw. Bürgerbefragungen geschaffen. Befragungen werden aber auch in den Bundesländern praktiziert, in denen hierfür keine gesetzliche Grundlage besteht, wie beispielsweise in Baden-Württemberg. Die Anforderungen, die bei der Durchführung von Einwohner- und Bürgerbefragungen zu beachten sind, ergeben sich dann allein aus dem Verfassungsrecht. Daher untersucht die Arbeit die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen gemeindlicher Befragungen. Dabei legt sie einen besonderen Schwerpunkt auf die Frage, inwieweit die Teilnahme an einer gemeindlichen Befragung als Ausübung von Staatsgewalt anzusehen ist. Denn für die rechtmäßige Durchführung von Befragungen kommt es maßgeblich darauf an, ob sie als Abstimmungen i. S. v. Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG zu qualifizieren sind. Ihre Ergebnisse nimmt die Arbeit zum Anlass, um einen eigenen Regelungsvorschlag für die baden-württembergische Gemeindeordnung zu konzipieren.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1. Kennzeichen, Abgrenzung, Definition und Beispiele
Kennzeichen — Abgrenzung zu demoskopischen Umfragen und zur dialogischen Bürgerbeteiligung — Definition — Beispiele
2. Befragungsteilnahme als Ausübung von Staatsgewalt?
Volksbefragungsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts — Übertragung der Volksbefragungsrechtsprechung auf Einwohner- und Bürgerbefragungen — Einordnung von Beispielen
3. Vereinbarkeit von Einwohner- und Bürgerbefragungen mit dem Grundsatz des freien Mandats
Verfassungsrechtliche Herleitung — Keine Bindung an Verpflichtungen und Aufträge — Faktische Bindung durch Einwohner- und Bürgerbefragungen
4. Verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage
Vorrang des Gesetzes — Vorbehalt des Gesetzes — Abschließende Bewertung
5. Verfassungsrechtliche Vorgaben für den Kreis der Befragungsteilnehmer
Teilnahmeberechtigung ausländischer Einwohner — Verfassungsrechtliche Notwendigkeit eines Mindestalters für die Befragungsteilnahme — 'Befragung' nur bestimmter gesellschaftlicher Gruppen
6. Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fragestellung
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Befragungsgegenstand — Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Fragestellung
7. Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Befragungsverfahren und an die Ermittlung des Befragungsergebnisses
Information der Teilnahmeberechtigten — Befragungstermin — Stimmabgabe und Ergebnisermittlung
8. Verfassungswidrige Einwohner- und Bürgerbefragungen
Widerspruch des Bürgermeisters — Einschreiten der Rechtsaufsicht — Keine Auswirkungen auf die Entscheidung in der Sache
9. Zusammenfassung und Entwurf eines Regelungsvorschlags
Anhang: Bestehende gesetzliche Regelungen zu Einwohner- und Bürgerbefragungen
Literatur- und Sachwortverzeichnis


Nicolai Götz studierte von 2014 bis 2019 Rechtswissenschaft an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Seit 2015 arbeitet er am dortigen Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Kommunalrecht von Frau Professor Dr. Barbara Remmert. Seine im Anschluss an die Erste juristische Prüfung begonnene Dissertation schloss er 2022 ab. Seit April 2022 absolviert Nicolai Götz den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Tübingen.

Nicolai Götz studied law at the University of Tübingen from 2014 to 2019. He has been working at the Chair of Constitutional and Administrative law, Public commercial law, Municipal law of Professor Dr. Barbara Remmert since 2015. He finished his dissertation in 2022. Nicolai Götz has been completing his legal clerkship at the regional court of Tübingen since April 2022.


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