Gornig / Murswiek | Das Recht auf die Heimat | Buch | 978-3-428-12063-5 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 23, 182 Seiten, Format (B × H): 156 mm x 235 mm, Gewicht: 260 g

Reihe: Staats- und völkerrechtliche Abhandlungen der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht

Gornig / Murswiek

Das Recht auf die Heimat

Buch, Deutsch, Band 23, 182 Seiten, Format (B × H): 156 mm x 235 mm, Gewicht: 260 g

Reihe: Staats- und völkerrechtliche Abhandlungen der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht

ISBN: 978-3-428-12063-5
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Das 20. Jahrhundert ist oft als "Jahrhundert der Vertreibungen" bezeichnet worden. Dieses Jahrhundert hat auch vielfältige politische und juristische Bemühungen hervorgebracht, die Vertreibungen, "ethnischen Säuberungen" - entgegenwirken und den Menschen das Recht auf ein Leben in Freiheit in ihrer angestammten Heimat garantieren sollen. Juristisch lassen sich diejenigen Normen, die "ethnische Säuberungen" verbieten und den Menschen das Recht garantieren, dort zu leben, wo sie ihre Wurzeln haben, in der vertrauten Umgebung, in der man ihre Sprache, ihre Mundart spricht, als "Recht auf die Heimat" zusammenfassen. Im Verfassungsrecht einiger deutscher Bundesländer wird dieses Recht ausdrücklich garantiert. Im Völkerrecht ist der Begriff nicht in Rechtstexte eingegangen. Er läßt sich aber als Sammelbegriff für völkerrechtlich geltende Normen verwenden, die ihrem Inhalt nach das regeln, was der Begriff zum Ausdruck bringt.

Seit dem Erscheinen des Grundlagenwerks von Otto Kimminich über "Das Recht auf die Heimat" sind über 25 Jahre vergangen. Eine neubearbeitete und erweiterte dritte Auflage hatte Kimminich noch im Jahre 1989 - vor der Öffnung des Eisernen Vorhangs - veröffentlicht. Fünfzehn Jahre später, nach dem Ende des Ost-West-Konflikts und nach einem Jahrzehnt, das einerseits Menschenrechte für die Menschen in Mittel- und Osteuropa gebracht, andererseits aber auch zu neuen Vertreibungsverbrechen und "ethnischen Säuberungen" geführt hat, scheint eine neue Befassung mit dem Thema notwendig. Sie trifft auf ein politisch grundlegend verändertes Umfeld. Es hat sich gezeigt, daß "Vertreibung" kein spezifisch deutsches Thema ist. Nach dem Zweiten Weltkrieg hat es immer wieder Vertreibungen gegeben. Ganz besonders die Verbrechen in Bosnien und im Kosovo haben ins allgemeine Bewußtsein treten lassen, daß die rechtliche Durchdringung dieser Thematik ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung des Friedens und der Menschenrechte ist.

Wie ist der Stand der völkerrechtlichen Entwicklung des "Rechts auf die Heimat"? Welche aktuellen Rechtsfragen stellen sich heute? Mit diesen Fragen beschäftigte sich die Tagung der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht, die vom 3. bis 5. März 2004 in Königswinter bei Bonn stattfand. Die auf dieser Tagung gehaltenen Vorträge werden im vorliegenden Band dokumentiert.
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Weitere Infos & Material


Inhalt: K. Pöhle, Grußwort - D. Murswiek, Die völkerrechtliche Geltung eines "Rechts auf die Heimat" - Abstract - G. Renner, Das Recht auf die Heimat und das Internationale Flüchtlingsrecht - Abstract - H. Wilms, Das Recht auf die Heimat im Recht der Europäischen Union - Abstract - C. Degenhart, Das Recht auf die Heimat im deutschen Verfassungsrecht - Abstract - M. Silagi, Die normative Ausgestaltung des Rechts auf die Heimat in der deutschen Gesetzgebung - Abstract - T. de Vries, Die Reprivatisierung des Eigentums in Polen - Abstract - D. Blumenwitz, Die vermögensrechtlichen Ansprüche der zypriotischen Heimatvertriebenen, unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - Abstract - C. Pan, Die Südtirolautonomie als konkrete Ausformung des Rechts auf die Heimat - Abstract - G. H. Gornig / D. Murswiek, Nachruf auf Dieter Blumenwitz - D. Blumenwitz / G. H. Gornig / D. Murswiek, Nachruf auf Boris Meissner - H.-G. Parplies, Nachruf auf Reinold Schleifenbaum


Gilbert H. Gornig studierte Rechtswissenschaften und politische Wissenschaften in Regensburg und Würzburg; 1979 Zweite Juristische Staatsprüfung; 1984 Promotion (Dr. iur. utriusque); 1986 Habilitation (Dr. iur. utriusque habil.); Lehrbefugnis für Öffentliches Recht, Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht; Lehrstuhlvertretungen in Mainz, Göttingen und Bayreuth. Ab 1990 Professor an der Georg-August-Universität zu Göttingen und ab 1994 Dekan. Seit 1995 Professor für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Philipps-Universität Marburg, Dekan 2006–2012. 1996–2004 Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof, seit 2009 stellvertretender Richter am Hessischen Staatsgerichtshof. Forschungsschwerpunkte: Staats- und Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europarecht.


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