Gusy | Demokratie durch Verfassung | Buch | 978-3-7374-0305-4 | sack.de

Buch, Deutsch, 180 Seiten, Format (B × H): 125 mm x 200 mm

Reihe: Wissensreihe im Auftrag der Gesellschaft zur Erforschung der Demokratie-Geschichte

Gusy

Demokratie durch Verfassung

Bewährung und Herausforderung 1849 - 1919 - 1949

Buch, Deutsch, 180 Seiten, Format (B × H): 125 mm x 200 mm

Reihe: Wissensreihe im Auftrag der Gesellschaft zur Erforschung der Demokratie-Geschichte

ISBN: 978-3-7374-0305-4
Verlag: Weimarer Verlagsgesellsch


Wie kam demokratisches Denken in den deutschen Verfassungen von 1849, 1919 und 1949 an? Die Perspektiven sind notwendig zeitgeprägt und punktuell: von der parlamentarischen Monarchie in Frankfurt über die gemischte Demokratie mit starken parlamentarischen Zügen in Weimar bis zur nahezu vollständig mittelbaren Demokratie in Bonn gegenüber der Alternative eines fassadenhaften Parlamentarismus in Berlin. Diese Entwicklung orientierte sich an geistigen Vorgaben, ökonomischen und technischen Bedingungen sowie politischen Machtfragen. Es gab nicht »den« deutschen Weg zur Demokratie, und er war schon gar kein gerader Weg des demokratischen Fortschritts. Er war vielmehr geprägt von hohem Idealismus, politischen Kämpfen und schweren, im Zivilisationsbruch katastrophalen Umwegen, Irrwegen und Rückschlägen. Beide Seiten haben unsere Geschichte und unsere Erfahrungen geprägt.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


I. Demokratiegeschichte als Verfassungsgeschichte – Verfassungsgeschichte als Demokratiegeschichte
II. Die Verfassung der Paulskirche: Parlamentarisierung der Monarchie zwischen Konstitutionalismus und Demokratie
1. Vorgeschichte im Vormärz: »Konstitutionelle Monarchie – was sonst?«
2. Von der Märzrevolution zur Nationalversammlung: Freiheit, Einheit, Verfassung
3. Wahlen und Wahlergebnisse
4. Die Nationalversammlung: Parlamentarisierung, allgemeines und gleiches Wahlrecht
5. Zwischenfazit: Die Nationalversammlung auf dem Weg zu einer parlamentarischen Monarchie
III. Die Weimarer Verfassung: Aufbruch zur und Wagnis der Demokratie
1. Vorgeschichte und Vorentscheidungen
2. Freiheit, Gleichheit, Demokratie, Republik - »Die demokratischste Verfassung der Welt«
3. Demokratie nach der Verfassung oder an der Verfassung vorbei? – Staatsrechtswissenschaft im Richtungsstreit
4. Zwischenfazit: Gemischtes Demokratiekonzept der Parlamentarischen Republik
IV. Die zweifache Verfassunggebung 1949: Parlamentarismus oder Volksdemokratie?
1. Zwischen Lehren aus der Vergangenheit und der Gegenwart
2. Grundrechte, limitierter Parlamentarismus, Rechtsstaat – Das Demokratiekonzept des Grundgesetzes 1949
3. Zwischenfazit: »Die geglückte Demokratie« zwischen Bewährung und Herausforderung
V. Rückblick und Ausblick: Parlamentarismuskritik und Populismusparadox
Abkürzungen
Abbildungsverzeichnis
Literatur


Für unser Thema sind aus verfassungshistorischer Sicht zwei Aspekte zentral. Der Weg zu demokratischen Verfassungen war in Deutschland stets derjenige einer Demokratisierung vorhandener Staatsgewalt. In diesem Sinne erscheint Demokratie als eine Form der Legitimation öffentlicher Gewalt und nicht als deren Negation. Ohne Herrschaft keine Volksherrschaft.
Und in allen untersuchten Verfassungen kam Demokratie zentral als Parlamentarismus an. Beide Prinzipien weisen Überschneidungen auf, sind aber nicht identisch. Gewiss: Es gab stets auch andere, konkurrierende Konzepte, die aber nicht in den Radius der Verfassunggebung gelangt sind. Er überbrückt die Unterscheidung von Volks- und Staatswillen durch die Vorordnung des ersteren gegenüber letzterem. Diese Vorordnung kann auch demokratisch auf unterschiedliche Weise geschehen. Entweder durch das Volk als Entscheidungsorgan (unmittelbare Demokratie) oder aber durch das Volk als oberste Instanz im Staat, welche andere Organe ermächtigt, im Namen des Volkes und für das Volk zu handeln (mittelbare Demokratie). Diese bedarf der institutionellen Mechanismen der Absicherung durch Wahl, Verfahren und Kontrolle der Herrschaft, die ihrerseits den Anforderungen des Demokratieprinzips genügen müssen. Eine solche Demokratie ist institutions- und verfahrensabhängig und prägt ihrerseits Institutionen und Verfahren. Es sind diese Institutionen, welche nach allen hier untersuchten Verfassungen den Staat zum demokratischen Staat machen. Ob ein Staat als demokratischer bezeichnet werden kann, hängt von der rechtlichen Ausgestaltung seiner Willens- und Entscheidungsbildung sowie von deren Rechtfertigungsnotwendigkeit ab. Dies ist die eine, die staatliche Seite der Demokratie.
Daneben steht die andere, in Deutschland bisweilen verdrängte Seite des Volkes bzw. der Gesellschaft. Wie bildet sich der Volkswille, und wie kann er sich artikulieren? Das Volk kann seinen Willen als Grundlage der Staatsgewalt nur bilden, wenn er sich in Autonomie vom Staatswillen bilden kann und darf. Dieses Gebot der Distanz verweist das Volk auf die Eigenständigkeit seiner Willensbildung. Hier geht es um eine rechtliche Organisation des Volkes, welche ihm ermöglicht, seinen Willen frei bilden und artikulieren zu können. In diesem Sinne konstituiert Demokratie das Volk mit, sie ist nicht nur Staats-, sondern auch Gesellschaftsverfassung. Ein demokratischer Staat setzt eine liberal-demokratisch verfasste Gesellschaft voraus, organisiert, garantiert und stabilisiert deren Funktionieren. Dazu zählen etwa grundrechtliche Garantien der freien Meinungsbildung und -äußerung, die rechtliche Anerkennung eines daraus entstehenden Pluralismus des Volkswillens, die Organisationsfreiheit der Gesellschaft zur Bildung und Aggregation ihrer politischen Überzeugungen und Anschauungen sowie Verfahren zu ihrer gleichberechtigten Artikulation im Staat. Demokratie braucht Grundrechte, und Grundrechte konstituieren die Demokratie mit. Verfassungsrechtlich garantierte Demokratie lässt sich so begreifen als ein staats- und gesellschaftsübergreifendes Prinzip politischen Denkens und Handelns.
Zusammengefasst: Dies ist keine Geschichte des demokratischen Denkens in Deutschland. Hier wird vielmehr versucht zu zeigen, wie zu unterschiedlichen Zeitpunkten Demokratie in Verfassungen gelangte. Wie kam demokratisches Denken in den Verfassungen an? Die Perspektiven sind notwendig zeitgeprägt und punktuell. Schon deshalb gestaltete sich die Ausarbeitung für alle hier dargestellten Konstitutionen unterschiedlich. Sie verlief von der parlamentarischen Monarchie in Frankfurt 1849 über die gemischte Demokratie mit starken parlamentarischen Zügen in Weimar 1919 bis zur nahezu vollständig mittelbaren Demokratie in Bonn gegenüber der Alternative eines fassadenhaften Parlamentarismus in Berlin 1949. Diese Entwicklung orientierte sich an geistigen Vorgaben, ökonomischen und technischen Vorbedingungen sowie politischen Machtfragen. Es gab nicht »den« deutschen Weg zur Demokratie, und er war schon gar kein gerader Weg des demokratischen Fortschritts. Er war vielmehr geprägt von hohem Idealismus, politischen Kämpfen und schweren, im Zivilisationsbruch katastrophalen Umwegen, Irrwegen und Rückschlägen. Beide Seiten haben unsere Geschichte und unsere Erfahrungen geprägt.


Gusy, Christoph
CHRISTOPH GUSY ist seit 1988 Professor für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte, seit 1993 an der Universität Bielefeld. Seine Arbeitsschwerpunkte sind die neuere und neueste Verfassungsgeschichte, Grundrechtsfragen, Sicherheits- und Informationsrecht.


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