Eigenbetriebe bleiben auch im neuen Haushaltsrecht für alle Bereiche in den Gemeinden die sinnvolle und notwendige Organisationsform, in denen es wesenlich ankommt auf - Unternehmerische Eigenverantwortung in der Aufgabenerfüllung, - Einfache, schnelle operative Entscheidungen bei voller strategischer Einbindung in die Ziele der Gemeinde - Erfolgsorientierte Wirtschaftsplanung - Unbürokratische Umsetzung der Planungen - Erhalt der Unternehmenssubstanz aus Entgelten oder Preisen - Klare Zuordnung von Leistungen und Kosten - Erfüllen von Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (insbes. § 6b EnWG) Darüber hinaus wenden sehr viele Zweckverbände für ihre Wirtschaftsführung das Eigenbetriebsrecht an (§ 20 GKZ). Für die Rechnungslegung der neuen selbständigen Kommunalanstalten gilt nach § 102d Abs. 1 GemO das Dritte Buch des Handelsgesetzbuches ebenso wie nach §§ 6 und 7 EigBVO für die Rechnungslegung der Eigenbetriebe. Der Autor lehrt an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl im Fachgebiet Kommunales Finanzmanagement.
Hafner
Gesetz über die Eigenbetriebe der Gemeinden in Baden-Württemberg (EigBG) jetzt bestellen!