Hager | Kommentar zum Landesplanungsrecht in Baden-Württemberg | Buch | 978-3-415-05433-2 | sack.de

Buch, Deutsch, 624 Seiten, Fadenbindung, Format (B × H): 156 mm x 218 mm, Gewicht: 690 g

Hager

Kommentar zum Landesplanungsrecht in Baden-Württemberg

Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg Gesetz über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart

Buch, Deutsch, 624 Seiten, Fadenbindung, Format (B × H): 156 mm x 218 mm, Gewicht: 690 g

ISBN: 978-3-415-05433-2
Verlag: Richard Boorberg Verlag


Erste vollständige Kommentierung
Der Kommentar bietet erstmals eine vollständige Bearbeitung des Landesplanungsrechts in Baden-Württemberg. Neun Autoren haben das Landesplanungsgesetz (LplG) und das Gesetz über den Verband Region Stuttgart (GVRS) erläutert und auch die Besonderheiten der Staatsverträge für die länderübergreifenden Regionen Rhein-Neckar und Donau-Iller mit eingearbeitet. Daneben finden sich viele Bezüge zum Raumordnungsgesetz des Bundes.

Seit der Föderalismusreform besitzt das Landesplanungsrecht zentrale Bedeutung für die Landesplanung, die Raumordnung und die Regionalplanung. Zudem haben die Regionen mehr und mehr Aufgaben bei der Regionalentwicklung übernommen. Der Verband Region Stuttgart ist darüber hinaus u.a. im öffentlichen Regionalverkehr sehr aktiv.
Mit ÖPNV-Pakt 2025
Auch der ÖPNV-Pakt 2025 für die Region Stuttgart ist bereits berücksichtigt.
Von erfahrenen Experten
Alle Bearbeiter sind ausgewiesene Kenner der Materie und bringen ihre Erfahrungen aus Planung, Wissenschaft und vielen Gerichtsverfahren in die praxisgerechte Bearbeitung mit ein. Sie vermitteln die Grundbegriffe der Raumplanung und greifen darüber hinaus die Details der aktuellen Rechtsfragen in der Kommentierung auf:

- Manfred Buch, Baudirektor, Regierungspräsidium Karlsruhe
- Dr. Johannes Dreier, Abteilungsdirektor, Regierungspräsidium Freiburg i.Br.
- Dr. Gerd Hager, Verbandsdirektor, Regionalverband Mittlerer Oberrhein, Karlsruhe, Honorarprofessor am Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
- Dr. Dirk Herrmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Karlsruhe, Lehrbeauftragter am Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
- Heike Till, Justitiarin des Verbands Region Stuttgart
- Dr. Dieter Karlin, Verbandsdirektor, Regionalverband Südlicher Oberrhein, Freiburg i.Br.
- Dr. Christian Kirchberg, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Karlsruhe, Honorarprofessor am Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
- Karlheinz Schlotterbeck, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D., Honorarprofessor der Hochschule für Öffentliche Verwaltung und Finanzen (HVF), University of Applied Sciences, Ludwigsburg
- Dr. Reinhard Sparwasser, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Freiburg, Honorarprofessor an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Das Buch entstand in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände in Baden-Württemberg.
Empfehlenswert für - Fachbehörden
- Planer
- Rechtsanwälte
- Richter
- Repräsentanten der Regionen
- Gemeinden und Gemeinderäte
Wegweisend für alle Bundesländer
Bisher gibt es bundesweit keine vergleichbare grundlegende Erläuterung des Landesplanungsrechts. Deshalb ist die Kommentierung weit über den Südweststaat hinaus von besonderem Interesse.
Die Fachpresse lobt:
»Der neue Kommentar von Hager zum Landesplanungsrecht in Baden-Württemberg ist für alle Praktiker in Baden-Württemberg, die in ihrer täglichen Arbeit mit Fragen der Raum- und Landesplanung zu tun haben, ein ›Muss‹. Ein vergleichbares Werk, in dem diese wichtige Materie aktuell, umfassend und gründlich erläutert wird, existiert bisher nicht. Da das Werk im Hinblick auf die unmittelbare Geltung des bundesrechtlichen ROG nicht nur eine Kommentierung des Landesrechts darstellt, sondern zugleich eine Erläuterung des Bundesrechts, ist dieses auch in anderen Bundesländern mit Gewinn nutzbar.«
Professor Dr. Michael Uechtritz, Stuttgart, NVwZ 10/2016

»Der Kommentar stellt fraglos das neue Standardwerk für das baden-württembergische Landesplanungsrecht dar. Ihm ist jedoch auch über die Landesgrenzen hinaus Verbreitung zu wünschen; eventuellen vergleichbaren Publikationsprojekten in anderen Ländern, für die vielerorts ein Bedürfnis besteht, kann er als Vorbild dienen.«
Dr. Boas Kümper, Münster, DVBl 9/2016
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