Haucap / Monopolkommission | Sondergutachten 62: Post 2011: Wettbewerb | Buch | 978-3-8329-7479-4 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 62, 82 Seiten, broschiert, Format (B × H): 153 mm x 227 mm, Gewicht: 138 g

Reihe: Monopolkommission - Sondergutachten

Haucap / Monopolkommission

Sondergutachten 62: Post 2011: Wettbewerb

Buch, Deutsch, Band 62, 82 Seiten, broschiert, Format (B × H): 153 mm x 227 mm, Gewicht: 138 g

Reihe: Monopolkommission - Sondergutachten

ISBN: 978-3-8329-7479-4
Verlag: Nomos


Die Monopolkommission moniert in ihrem jüngsten Postgutachten einen stagnierenden Wettbewerb auf den Briefmärkten. Sie legt ein umfassendes Konzept zur Förderung des Wettbewerbs im Postsektor vor und unterbreitet zahlreiche Vorschläge zur Novellierung des Postgesetzes. Unter anderem empfiehlt die Monopolkommission die explizite Wiedereinführung der Ex-ante-Entgeltregulierung für Teilleistungsentgelte und eine Vorlagepflicht von individuellen Großkundenverträgen der Deutschen Post AG. Sie würdigt die Verbesserungen der Entgeltregulierung durch die Bundesnetzagentur im Briefbereich. Da die Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung noch immer ein Wettbewerbshindernis darstellt, fordert die Monopolkommission hier eine wettbewerblich neutrale Lösung. Erneut spricht sie sich gegen die Einführung eines branchenspezifischen Mindestlohns für die Branche der Briefdienstleistungen aus.

Informationen zur Reihe:

Monopolkommission – Sondergutachten

Herausgeben von der Monopolkommission, Professor Dr. Justus Haucap (Vorsitzender), Christiane Kofler, Dr. Thomas Nöcker, Dr. Angelika Westerwelle und Professor Dr. Daniel Zimmer

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sieht in § 44 vor, dass die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Gutachten („Hauptgutachten“) erstellt, in dem sie über Stand und Entwicklung der Unternehmenskonzentration, über die Anwendung der Fusionskontrolle und über sonstige aktuelle wettbewerbspolitische Fragen berichtet. Diese Gutachten werden der Bundesregierung vorgelegt und anschließend veröffentlicht. Darüber hinaus sieht das Gesetz Sondergutachten vor, die entweder im Auftrag der Bundesregierung oder aus eigenem Ermessen erstellt werden; die Monopolkommission hat auch zu Erlaubnisanträgen („Ministererlaubnis“) im Falle von Fusionen Stellung zu nehmen, die zuvor vom Bundeskartellamt untersagt worden waren. Weitere Sondergutachten, die alle zwei Jahre zu veröffentlichen sind, werden aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften (Telekommunikationsgesetz, Postgesetz-, Energiewirtschaftsgesetz und Allgemeines Eisenbahngesetz) erstellt. Gegenstand dieser Gutachten sind Fragen der Wettbewerbsentwicklung sowie die Praxis der Regulierung durch die Bundesnetzagentur in den Wirtschaftsbereichen mit Netzcharakter.
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