Buch, Deutsch, 238 Seiten, Buch, Format (B × H): 149 mm x 208 mm, Gewicht: 318 g
Arbeitsrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherung kompakt.
Buch, Deutsch, 238 Seiten, Buch, Format (B × H): 149 mm x 208 mm, Gewicht: 318 g
ISBN: 978-3-648-12552-6
Verlag: Haufe
Vertrauen Sie auf das Expertenwissen aus Arbeits- und Tarifrecht, Sozialversicherung und Lohnsteuer. Alle Inhalte verständlich aufbereitet. Vereint in einem kompakten Nachschlagewerk. Sie erfahren, wo Handlungsbedarf besteht und wie Sie Neuregelungen schnell und einfach umsetzen. Top-aktuell, rechtssicher und mit wertvollen Praxistipps. Ein MUSS für jeden Personalverantwortlichen!
Ihre Vorteile mit Personalrecht 2020 von Haufe
- Alle Änderungen 2020 im Überblick: In den Bereichen Arbeitsrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherung
- Rechtssicher informiert: Alle wichtigen Tabellen, Übersichten und Fristen für das Jahr 2020
- Kompaktes Nachschlagewerk: Wertvolle Praxistipps und Expertenwissen aus Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Lohnsteuer
- Täglich griffbereit: Ob auf dem Schreibtisch oder in der Aktentasche
- Attraktive Rabatte: Bis zu 20% bei Bezug von mehreren Exemplaren
Fachgebiete
Weitere Infos & Material
Inhaltsverzeichnis zum Personalrecht 2017
Aktuelle Entwicklungen im Personalrecht
Arbeitsrecht
1 Neuregelung des Mutterschutzgesetzes
1.1 Überblick
1.2 Erweiterung des persönlichen Geltungsbereiches
1.3 Schutzfristen
1.4 Arbeitszeitregelungen
1.5 Anspruch auf Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen
1.6 Der neue betriebliche Gesundheitsschutz
1.7 Ärztliches Beschäftigungsverbot
1.8 Besonderer Kündigungsschutz
1.9 Mutterschutzlohn und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
1.10 Mutterschutzleistungen und Elternzeit
1.11 Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers
2 Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
2.1 Definition der Arbeitnehmerüberlassung
2.2 Höchstdauer der Überlassung
2.3 Equal pay nach neun Monaten
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Daten, Checklisten und Übersichten zur Personalarbeit auf über 240 Seiten!
Leseprobe aus dem Personalrecht 2016
Arbeitsrecht
3. Mindestlohn
3.1 Änderung der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung (MiloDokV)
Nach
17 MiLoG muss der Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit für alle Beschäftigten festhalten. Dies gilt nur für die Arbeitgeber, die in den in
2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätig sind (Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport und das damit verbundene Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Gebäudereinigung, Forstwirtschaft, Fleischwirtschaft sowie Unternehmen im Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen).
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