Haurand | Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen | Buch | 978-3-8293-1673-6 | sack.de

Buch, Deutsch, 290 Seiten, Format (B × H): 165 mm x 234 mm, Gewicht: 482 g

Haurand

Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen

Buch, Deutsch, 290 Seiten, Format (B × H): 165 mm x 234 mm, Gewicht: 482 g

ISBN: 978-3-8293-1673-6
Verlag: Kommunal-u.Schul-Verlag


Der Praxis-Kommentar behandelt in der 8. aktualisierten Auflage sowohl das Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen als auch die bundesrechtlichen Regelungen zur Hundehaltung. Berücksichtigt werden die neuere Rechtsprechung und Literatur.

Kompakt und praxisnah werden die Regelungen zur Hundehaltung erläutert, wie diese in der Praxis zu handhaben sind und welche Vorschriften – wie z.B. Anzeigepflicht, Sachkundebescheinigung, Kennzeichnung, Erlaubnispflicht, sichere Unterbringung, Anleinzwang, Maulkorbzwang, Haftpflichtversicherung – besonders beachtet werden müssen.
Anschaulich informiert die Ausgabe über alle wesentlichen Einzelvorschriften des Landes sowie über einschlägige bundesrechtliche Regelungen, wie z.B. das Tierschutzgesetz, die Einfuhrvorschriften für gefährliche Hunde oder die Tierschutz-Hundeverordnung.
Ein Anhang mit Hilfen zur Formulierung von Entscheidungen, der Durchführungsverordnung und dem Gebührenverzeichnis zum Landeshundegesetz rundet die Darstellung ab.
Der Praxis-Kommentar eignet sich für die gesamte Kommunalverwaltung, Polizei- und Ordnungsbehörden, Gerichte und Rechtsanwälte, Hundezüchter und Hundeausbilder, jede(n) Hundehalter(in), Tierasyle, kurz sämtliche mit Hunden befassten Institutionen und Personen im Land Nordrhein-Westfalen.

Der Verfasser, Günter Haurand, Regierungsdirektor, ist Dozent für Polizei- und Verwaltungsrecht, Kommunal- und Ordnungswidrigkeitenrecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen.

"Für den Verwaltungspraktiker [.] ist der Kommentar ein unentbehrliches Hilfsmittel. Darüber werden alle an Fragen des (Landes-)Hunderechts Interessierte [.] hervorragend informiert."

(Prof. Dr. J. Vahle, DVP, Ausgabe 4/2014)

"Auch wenn Haurands Kommentierung sich auf das Land NRW bezieht, kann sie in vielen Bereichen auf das Recht anderer Länder übertragen werden. Hier ist etwa zu denken an die hilfreichen Ausführungen zur Feststellung der konkreten Gefährlichkeit eines Hundes, zum Begriff der Zulässigkeit in Bezug auf die Hundehalter sowie zu den Nebenbestimmungen zur Erlaubnis zur Haltung eines gefährlich eingestuften Hundes. Das Werk kann uneingeschränkt für die mit dem Hunderecht befassten Behördenmitarbeiter und Juristen empfohlen werden."

(RiSG Dr. Martin Kellner, LL.M(Vanderbilt), Verwaltungsrundschau 2/2020)
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