Buch, Deutsch, 1042 Seiten, Fadenbindung, Format (B × H): 161 mm x 236 mm, Gewicht: 1211 g
Reihe: BOORBERG PRAXISHANDBÜCHER
Personalverantwortung als Strafbarkeitsrisiko
Buch, Deutsch, 1042 Seiten, Fadenbindung, Format (B × H): 161 mm x 236 mm, Gewicht: 1211 g
Reihe: BOORBERG PRAXISHANDBÜCHER
ISBN: 978-3-415-05520-9
Verlag: Richard Boorberg Verlag
Die Handhabung der arbeitsstrafrechtlichen Vorschriften ist schwierig. Die Normen sind verstreut auf das Arbeits- und Sozialrecht, das Verwaltungs- und Steuerrecht sowie auf das Strafgesetzbuch (StGB).
Das 'Handbuch Arbeitsstrafrecht' hat sich mittlerweile zu einem Standardwerk entwickelt. Es präsentiert die Materie übersichtlich und praxisnah und verfolgt das Ziel, sowohl zur Vermeidung von Rechtsverstößen als auch zur rechtsstaatlichen Anwendung der Rechtsvorschriften beizutragen.
Die 3. Auflage wurde umfassend aktualisiert und erweitert. Neu aufgenommen wurden das Mindestlohngesetz und das Betriebsverfassungsrecht, zudem das Verfahrensrecht der StPO sowie des SchwarzArbG. Jedes Kapitel schließt nunmehr mit einem speziellen Compliance-Abschnitt ab. Unter anderem behandeln die Autoren folgende Themen:
• Illegale Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) und Illegale Ausländerbeschäftigung (AufenthG, SchwarzArbG)
• Lohnsteuerhinterziehung (§§ 370, 378, 380 AO) und Beitragshinterziehung (§ 266a StGB)
• Illegale Arbeitnehmerentsendung (AEntG)
• Lohnwucher (§ 291 StGB), Menschenhandel (§§ 233, 233a StGB) und Mindestlohnverstöße (§ 21 MiLoG)
• Arbeitszeitrecht (ArbZG) und Öffentliches Arbeitsschutzrecht
• Delikte gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder
Das 'Handbuch Arbeitsstrafrecht' ist ein Werk von Praktikern für Praktiker. Es bietet allen Juristen, die in Wirtschaft, Verwaltung und Justiz mit dem Arbeitsstrafrecht zu tun haben, eine zuverlässige Arbeitshilfe. Die Autoren sind als Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Behörden und Angehörige der Justiz seit vielen Jahren mit den Besonderheiten des Arbeitsstrafrechts vertraut. Die Herausgeber, Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor und Prof. Dr. Andreas Mosbacher, Richter am Bundesgerichtshof, sind zudem als Hochschullehrer tätig.