Jürgenmeyer | Zur Bestimmung des Geschäftsjahrs | Buch | 978-3-428-14741-0 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 272, 92 Seiten, Format (B × H): 159 mm x 234 mm, Gewicht: 174 g

Reihe: Schriften zum Wirtschaftsrecht

Jürgenmeyer

Zur Bestimmung des Geschäftsjahrs

Buch, Deutsch, Band 272, 92 Seiten, Format (B × H): 159 mm x 234 mm, Gewicht: 174 g

Reihe: Schriften zum Wirtschaftsrecht

ISBN: 978-3-428-14741-0
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Das Geschäftsjahr ist ein Rechtsbegriff aus dem Recht der Handelsbücher. Es bedarf der Bestimmung durch den Kaufmann und die Gesellschaften. Indessen wird der Freiheitsrahmen zu seiner Bestimmung fast ausschließlich im Recht der Kapitalgesellschaften unter der Maxime des Schutzes von Drittinteressen diskutiert. Jürgenmeyer legt dar, dass die Bestimmung des Geschäftsjahrs eine gesellschaftsrechtliche Fragestellung nicht benötigt. Vielmehr ist es ein allein dem Recht der Handelsbücher zuzuordnendes Thema. Das Dritte Buch des HGB stellt zusammen mit den spezialgesetzlichen Regelungen zur Feststellung des Jahresabschlusses bei den privatrechtlichen Körperschaften den kompletten, aber auch ausreichenden Rechtsrahmen zur Lösung aller dazu relevanten Fragen zur Verfügung. Die sich aus dem Steuerrecht ergebenden Anforderungen hat Jürgenmeyer umfassend berücksichtigt. Ebenso sind die insolvenzrechtlichen Sonderfragen eingehend behandelt.
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Einleitung

A. Ausgangslage

B. Gesetzliche Vorgaben

Zur Dauer des Geschäftsjahrs – Zum spätesten Zeitpunkt für die Bestimmung des Geschäftsjahrs – Der Grundsatz der Vergleichbarkeit der aufeinander folgenden Jahresabschlüsse – Gläubigerschutz, öffentliches Interesse – Buchführung und Bilanzierung als öffentlich-rechtliche Pflichten – Schlussfolgerungen

C. Einzelfragen

Entspricht das Geschäftsjahr im Zweifel dem Kalenderjahr? – Bedarf es einer Regelung im Gesellschaftsvertrag, wenn das Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweichen soll? – Ist die Änderung des Geschäftsjahrs, wenn es im Gesellschaftsvertrag nicht bestimmt ist, wie eine Satzungsänderung zu behandeln? – Bedarf die Änderung des Geschäftsjahrs bei den Kapitalgesellschaften und der Genossenschaft stets der Eintragung in das Handelsregister? – Ist eine rückwirkende Änderung des Geschäftsjahrs zulässig? – Kann die Befugnis der Gesellschafter zur Änderung des Geschäftsjahrs auf das Geschäftsführungsorgan oder ein anderes Organ übertragen werden?

D. Thesen

Schluss

Literaturverzeichnis

Sachwortregister


Michael Jürgenmeyer hat von 1970 bis 1974 Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg studiert. Er wurde dort im Jahre 1983 zum Dr. juris promoviert. Nach mehrjähriger Tätigkeit als Beamter des höheren Dienstes in der Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg übt er seit 1984 seinen Beruf als Rechtsanwalt und seit 1989 auch als vereidigter Buchprüfer in Lahr/Schwarzwald aus.


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