Keilmann | Dem Gefälligen zur Last | Buch | 978-3-428-11931-8 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 338, 291 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 234 mm, Gewicht: 385 g

Reihe: Schriften zum Bürgerlichen Recht

Keilmann

Dem Gefälligen zur Last

Untersuchungen zur Beweislastverteilung in § 280 I BGB

Buch, Deutsch, Band 338, 291 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 234 mm, Gewicht: 385 g

Reihe: Schriften zum Bürgerlichen Recht

ISBN: 978-3-428-11931-8
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Aus praktischer Sicht ist die Verteilung der Beweislast bei der Haftung wegen Pflichtverletzung von größter Bedeutung. Die Zentralnorm des neuen Schuldrechts, § 280 I BGB, scheint insofern eine klare Regelung zu enthalten.

Die Studie benutzt die zum althergebrachten Bestand des BGB zählenden Gefälligkeitsverträge als Prüfstein, um die Sachgerechtigkeit eines Kernstücks der Schuldrechtsreform auf die Probe zu stellen. Dabei erweist sich, daß die neue Regelung - entgegen der gesetzgeberischen Intention - von der bisherigen Rechtslage erheblich abweicht. Der Begründungsaufwand, um auf der aktuellen Normgrundlage eine angemessene Verteilung der Beweislast zu ermöglichen, ist beträchtlich. Annette Keilmann schlägt in der vorliegenden Untersuchung eine teleologische Reduktion des § 280 I 2 bei lediglich verhaltensbezogenen Pflichten vor. Daneben versteht die Autorin ihre Studie als Kritik der Schuldrechtsreform und versucht, die beobachteten Phänomene aus rechtstheoretischer und soziologischer Sicht zu deuten.

Ausgezeichnet mit dem Fakultätspreis für die beste rechtswissenschaftliche Arbeit der Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim (2005).
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Inhaltsübersicht: Einführung - Erster Teil: Rechtslage vor Inkrafttreten der Schuldrechtsreform: A. Die Gefahrenbereichslehre: Grundlagen - Anwendungsbereich - Verhältnis zu § 282 BGB a. F. - Voraussetzungen für die Beweislastumkehr - Anforderungen an den Entlastungsbeweis - B. Haftung des Beauftragten: Ausgangslage - Eigeninteresse des Beauftragten - Ratio der Haftungsmilderungen - Fremdnützige Aufträge - Ursache der fehlenden Haftungsmilderung - Konsequenzen für das geltende Recht - C. Erklärungsversuche: Gefahrenbereich - Reichweite der Beweislastumkehr - Prozessuale Generalklausel - Zweiter Teil: Rechtslage nach Inkrafttreten der Schuldrechtsreform: A. Prämissen: Entstehungsprozeß des SchuModG - Ausrichtung des SchuModG am Kaufrecht - Rechtspolitischer Ansatz des SchuModG - Methodischer Ansatz des SchuModG - Probleme für die Auslegung - B. Auslegung des § 280 I BGB: Grundlagen - Anwendungsbereich der Beweislastumkehr - Reichweite der Beweislastumkehr - C. Korrekturbedarf: Spezielle Gründe - Allgemeiner Grund - D. Lösungsmöglichkeiten: § 242 BGB - Annahme abweichender Parteivereinbarung - Gewährung von Haftungsmilderungen - Modifizierung der Substantiierungslast - § 619 a BGB analog - § 276 I 1 BGB analog - Teleologische Reduktion des § 280 I 2 BGB - Ergebnis - E. Nachbetrachtung: Rückblick - Ausblick - Anmerkungen zur Kosten-/Nutzenrelation - Vollpositivierung des Rechts - Richterrecht - Rechtsprechungsverzeichnis - Literaturverzeichnis - Personen- und Sachwortverzeichnis


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