Buch, Deutsch, Band 7, 235 Seiten, PB, Format (B × H): 145 mm x 205 mm, Gewicht: 340 g
Reihe: EFA-Schriftenreihe
Die Neuregelung des Art. 220 Abs. 2 Buchstabe b ZK
Buch, Deutsch, Band 7, 235 Seiten, PB, Format (B × H): 145 mm x 205 mm, Gewicht: 340 g
Reihe: EFA-Schriftenreihe
ISBN: 978-3-930670-76-5
Verlag: Mendel
Um die präferentiellen Zollvergünstigungen auf die Wareneinfuhren anwenden zu können, sind in den meisten Präferenzregelungen der EG Ursprungsregeln enthalten. Diese Ursprungsregeln dienen als Unterscheidungsmittel, um die präferentiellen Zollvergünstigungen auf die Waren zu beschränken, die von dem jeweiligen Partnerstaat stammen. Der Nachweis, dass die Ursprungsregeln der jeweiligen Präferenzregelung eingehalten worden sind, wird von den Einführern der Waren in die EG durch Ursprungsnachweise geführt, die durch die Ausführer der Waren in den Partnerstaaten oder durch die zuständigen Behörden der Partnerstaaten anhand der Informationen durch die Ausführer ausgestellt wurden. Im Rahmen von Nachprüfungen stellte sich jedoch in den letzten Jahren heraus, dass tausende von in der EG vorgelegten Ursprungsnachweisen gefälscht oder inhaltlich unrichtig waren. Dies führte zu Zollnachforderungen an die Einführer der Waren, die das Vertrauen in das Funktionieren der Präferenzregelungen bei ihnen schwinden ließ und sie teilweise sogar in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedrohte. Dies gefährdete auch die Verwirklichung der oben genannten Ziele durch die Präferenzabkommen.
Die vorliegende Arbeit beleuchtet anhand dieser Fälle die Gewährung von Vertrauensschutz zugunsten der Einführer nach dem Zollkodex und zeigt die Entwicklung dieses Vertrauensschutzes durch die Änderung des Art. 220 Abs. 2 Buchst. b) Zollkodex und die neuere Rechtsprechung der europäischen Gerichte auf.