König / Koenig / Bonacker | Menschenrechte | Buch | 978-3-593-37186-3 | sack.de

Buch, Deutsch, 168 Seiten, Format (B × H): 123 mm x 191 mm, Gewicht: 195 g

Reihe: Campus Einführungen

König / Koenig / Bonacker

Menschenrechte

Buch, Deutsch, 168 Seiten, Format (B × H): 123 mm x 191 mm, Gewicht: 195 g

Reihe: Campus Einführungen

ISBN: 978-3-593-37186-3
Verlag: Campus Verlag GmbH


Dass Menschen kraft ihres Menschseins bestimmte Rechte haben - Freiheit, das Recht auf körperliche Unversehrtheit oder auf Bildung -,
scheint uns selbstverständlich. Dennoch werden diese Rechte immer wieder verletzt. Matthias Koenig schildert, wie die Idee der Menschenrechte entstanden ist und seit der Amerikanischen und Französischen Revolution allmählich institutionalisiert wurde - zunächst in nationalstaatlichen Verfassungen, später im internationalen Menschenrechtsschutz der Vereinten Nationen. Er beschreibt, wie und von
wem Menschenrechtsverletzungen sanktioniert werden, erläutert normative Begründungen der Menschenrechte und legt die Argumente
dar, die in den interkulturellen Debatten um den Inhalt der Menschenrechte, ihre universale Geltung und ihre politische Durchsetzbarkeit
ins Feld geführt werden.
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Weitere Infos & Material


1 Einleitung

2 Zur Geschichte der Menschenrechte
2.1 Ideengeschichtliche Wurzeln der
Menschenrechte
2.2 Sozialgeschichtliche Kontexte der
Menschenrechte
2.3 Menschenrechte und Nationalstaat

3 Menschenrechte in der Weltgesellschaft
3.1 Menschenrechte im modernen Völkerrecht
3.1.1 Die Charta der Vereinten Nationen
3.1.2 Die Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte
3.1.3 GlobalerMenschenrechtsschutz
3.1.4 RegionalerMenschenrechtsschutz
3.2 Menschenrechte in der internationalen Politik
3.2.1 Internationale Menschenrechtsregime
3.2.2 Multilaterale und bilaterale
Menschenrechtspolitik
3.3 Menschenrechte in der transnationalen
Zivilgesellschaft
3.3.1 NGOs und die Entwicklung des Völkerrechts
3.3.2 NGOs und internationale Menschenrechtspolitik
3.4 Menschenrechte zwischen Nationalstaat und
Weltgesellschaft

4 Kontroversen im globalen
Menschenrechtsdiskurs
4.1 Zum Gehalt der Menschenrechte
4.2 Zur Begründbarkeit der Menschenrechte
4.3 Zur interkulturellen Übersetzbarkeit der
Menschenrechte

5 Ausblick - Zur Ambivalenz der
Menschenrechte

Anhang:

Die Allgemeine Erklärung
der Menschenrechte von 1948
Abkürzungen
Glossar
Literatur


Die Menschenrechte, wie sie am 10.Dezember 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von den Vereinten Nationen proklamiert wurden, sind im 20. Jahrhundert weltweit zu einem zentralen Bezugspunkt politischen Handelns geworden. In westlichen Demokratien bezieht man sich in Konflikten um politische Partizipation, soziale Gerechtigkeit und kulturelle Identität seit langem auf die Idee der Menschenrechte. Ebenso legitimierten die Demokratisierungsbewegungen in Lateinamerika, Ostasien und Osteuropa ihre Forderungen nach einem Ende autoritärer Regime mit Verweis auf die Menschenrechte. Und seit Ende des Kaltes Krieges schließt man, wie jüngst der Irakkrieg zeigt, auch militärische Interventionen als Mittel der Durchsetzung von Demokratie, Menschenrechten und Freiheit nicht mehr aus. Natürlich gibt es weiterhin Völkermord, Folter und andere Formen staatlicher Willkür, aber Menschenrechtsverletzungen und die Missachtung der Menschenwürde werden von einer Vielzahl internationaler Nichtregierungsorganisationen angeprangert, unterliegen hoher medialer Aufmerksamkeit und sind durch die internationale Staatengemeinschaft rechtlich und politisch sanktionierbar. Damit sind die Menschenrechte, die in der Französischen Revolution und der ihr folgenden Epoche der Nationalstaaten als weitgehend deckungsgleich mit Bürgerrechten galten, heute jenseits des Nationalstaats institutionalisiert worden.
Die Idee der Menschenrechte und die rechtlichen, politischen und sozialen Formen ihrer Institutionalisierung haben aber auch eine Reihe von Kontroversen und Konflikten auf sich gezogen. Die Streitpunkte betreffen die Spannung zwischen internationalem Menschenrechtsschutz und staatlicher Souveränität, die Widersprüche einzelner Menschenrechte untereinander, ihre Vereinbarkeit mit dem Prinzip der Demokratie und das Verhältnis des universalistischen Geltungsanspruchs der Menschenrechte zur Vielfalt der Kulturen. Der weltweite Bedeutungszuwachs der Menschenrechte scheint insofern mit einer neuen Unübersichtlichkeit einherzugehen. In dieser Situation Orientierung zu bieten, ist das Anliegen dieser Einführung. Einen ersten Zugriff auf die vielfältigen Problemlagen im Feld der Menschenrechte gewinnen wir, wenn wir uns zunächst einmal, unabhängig von konkreten Inhalten, die begriffliche Struktur der Menschenrechte vergegenwärtigen. Im Alltagsverständnis bezeichnen Menschenrechte diejenigen Rechte, die alle Menschen aufgrund ihres bloßen Menschseins für sich in Anspruch nehmen dürfen. Dabei gibt es zumeist auch eine intuitive Vorstellung davon, worauf diese Ansprüche gerichtet sind und gegenüber wem sie reklamiert werden können. Als Mensch, so die Überzeugung, soll man das eigene Leben, die Unversehrtheit des eigenen Körpers, die Freiheit des eigenen Gewissens und Ähnliches mehr als Recht gegenüber der Herrschaftsgewalt des Staates für sich beanspruchen können.


Matthias Koenig, Dr. phil., ist Hochschulassistent für Soziologie an der Universität Bamberg.


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