Krist | Grenzen des Tarifsozialplanes | Buch | 978-3-631-60035-1 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 60, 270 Seiten, Format (B × H): 151 mm x 216 mm, Gewicht: 520 g

Reihe: Zivilrechtliche Schriften

Krist

Grenzen des Tarifsozialplanes

Buch, Deutsch, Band 60, 270 Seiten, Format (B × H): 151 mm x 216 mm, Gewicht: 520 g

Reihe: Zivilrechtliche Schriften

ISBN: 978-3-631-60035-1
Verlag: Lang, Peter GmbH


Hintergrund des Buches ist die neuere gewerkschaftliche Strategie, bei Betriebsaenderungen parallel zum betriebsverfassungsrechtlichen Sozialplanverfahren, fuer das das Arbeitskampfverbot (§ 74 II,1 BetrVG) gilt, den Abschluss eines Tarifsozialplanes zu fordern und notfalls mittels Streiks zu erkaempfen. Im Gegensatz zu der juengst vom BAG vertretenen Ansicht, Tarifsozialplaene nahezu vollstaendig jeglicher gerichtlichen Kontrolle zu entziehen, zeigt der Autor unter grundsaetzlicher Eroerterung der Grundrechtsbindung der Tarifparteien die Notwendigkeit einer Grenzziehung zur Wahrung eines Kernbereichs der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit auf. Er begruendet im Folgenden, dass eine gerichtliche Uebermasskontrolle der Forderungsvolumina von Tarifsozialplaenen nicht im Widerspruch zu dem anerkannten Verbot der Tarifzensur steht und arbeitet abschliessend konkrete, fuer die Rechtspraxis taugliche Pruefungsmassstaebe heraus. Dabei orientiert sich der Autor grundsaetzlich an der wirtschaftlichen Vertretbarkeit (§ 112 V BetrVG), in welcher er die zu einer Kontrolle aufrufenden verfassungsrechtlichen Wertungen konkretisiert sieht.
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Weitere Infos & Material


Zulaessigkeit des Tarifsozialplanes und dessen Grenzen - Notwendigkeit einer Grenzziehung im Spannungsfeld zwischen Tarifautonomie und Unternehmensautonomie - Eroerterung der Grundrechtsbindung der Tarifparteien - Moeglichkeit einer arbeitsgerichtlichen Grenzziehung unter besonderer Beruecksichtigung des Verbots der Tarifzensur - Ansatz zur Konkretisierung der Schranken tariflicher Sozialplaene.


Ingo Krist, geboren 1985 in Rheine, studierte von 2002 bis 2007 Rechtswissenschaften an der Universität Münster. Im Anschluss promovierte er an der Universität zu Kiel und ist seit Ende 2009 Referendar am Oberlandesgericht Hamm.


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