Krudewig | E-Bilanz-gerecht kontieren und buchen - inkl. Arbeitshilfen online | Buch | 978-3-648-04932-7 | sack.de

Buch, Deutsch, 186 Seiten, Buch, Format (B × H): 169 mm x 238 mm, Gewicht: 449 g

Reihe: Haufe Fachbuch

Krudewig

E-Bilanz-gerecht kontieren und buchen - inkl. Arbeitshilfen online

Buch, Deutsch, 186 Seiten, Buch, Format (B × H): 169 mm x 238 mm, Gewicht: 449 g

Reihe: Haufe Fachbuch

ISBN: 978-3-648-04932-7
Verlag: Haufe


Diese Buch erklärt Ihnen alles, was Sie für eine E-Bilanz-taugliche Bchhaltung wissen müssen. Eine Liste der aktuellen DATEV-Konten unterstützt Sie bei der fehlerfreien Kontierung. Der Experte Wilhelm Krudewig gibt Ihnen leicht verständliche Tipps und viele Beispiele für die Praxis. Außerdem beantwortet er auch Fragen zu Kontenzuordnung, Auffangpositionen, Ausnahmen und Technik der elektronischen Datenübermittlung.

Inhalte:

- Korrekt kontieren und buchen nach der E-Bilanz.
- Die wichtigsten Kontierungsfälle.
- Erläuterung der steuerlichen Gesichtspunkte.
- Mit vielen Praxisbeispielen zu Kontierungen und Buchungen.

Arbeitshilfen online:

- Checklisten und Übersichten.
- Gesetze.
- BMF-Schreiben.
Krudewig E-Bilanz-gerecht kontieren und buchen - inkl. Arbeitshilfen online jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Vorwort

Teil A: Grundlagen des E-Bilanz-gerechten Kontierens und Buchens

Anpassung der Buchführung an die Erfordernisse der Taxonomie
- Anpassen der Kontenpläne
- Kontenrahmen und Zuordnung der Taxonomiepositionen (Mapping)

Grundlagen der elektronischen Übermittlung
- Elektronische Abgabe von Steuererklärungen ab 2011
- Gründe für die Einführung des elektronischen Informationsaustauschs
- Gesetzliche Grundlagen für die Übermittlung von Bilanzen
- Anwendungszeitpunkt: Ab wann muss eine E-Bilanz übermittelt werden?
- Ausnahmeregelungen für bestimmte Berichtsteile/Positionen
- Was alles elektronisch übermittelt werden muss
- Welche Bilanzen als E-Bilanzen elektronisch übermittelt werden müssen

Technische Grundlagen für die Übermittlung der E-Bilanz
- Schnittstelle ERiC zu ELSTER (Übermittlung der E-Bilanz)
- Festlegung der Inhalte durch die Finanzverwaltung

Umstellung in der Finanzbuchhaltung

Ausgestaltung der Taxonomie
- Handelsbilanz (Überleitungsrechnung für steuerliche Zwecke)
- Rechnerische Richtigkeit innerhalb der Taxonomie (Calculation Link Base)

Daten, die im Rahmen der Taxonomie übermittelt werden müssen
- Grundlagen
- Mussfelder
- Mussfelder mit Kontennachweis
- Summenmussfelder
- Auffangpositionen
- Unzulässige Positionen in der Handels- und in der Steuerbilanz

Beispiele, die den Zusammenhang deutlichmachen
- Sachanlagevermögen
- Beteiligungen
- Zinsen und ähnliche Aufwendungen
- Personalaufwand

Besonderheiten bei der Taxonomie
- Taxonomien für bestimmte Branchen
- Kapitalkonten von Personengesellschaften
- Sonder- und Ergänzungsbilanzen von Personengesellschaften
- Unterlagen, die zusätzlich einzureichen sind

Umsetzung der Taxonomie in die Praxis
- Entscheidung zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz
- Auswahl der Buchführungssoftware
- Anpassen der Kontenpläne
- Zuordnung der Taxonomiepositionen (Mapping)

Teil B: Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz

Geschäfts- und Firmenwert

Immaterielle Wirtschaftsgüter

Rücklage für Ersatzbeschaffungen (R 6.6 EStR)

Rücklagen für Zuschüsse

Investitionsabzugsbetrag: Auswirkungen auf Handels- und Steuerbilanz

Höhe der Anschaffungskosten

Herstellungskosten in Handels- und Steuerbilanz
- Abweichungen, wenn die Abschreibung abweicht
- Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
- Abschreibungsmöglichkeiten
- Verhältnis von Nutzungsdauer und Abschreibungszeitraum
- Anwendung der Leistungsabschreibung
- Außerplanmäßige Abschreibung des Anlagevermögens (Teilwertabschreibung)
- Grundsätze bei der Teilwertabschreibung und Zuschreibungen
- Sonderabschreibungen in der Steuerbilanz

Rückstellungen nach Handels- und Steuerrecht
- Rückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz
- Bewertung von Rückstellungen
- Bewertung nachdem Handelsrecht
- Bewertung nachdem Steuerrecht
- Handelsbilanz: Abzinsung bei einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
- Steuerbilanz: Abzinsung bei einer Laufzeit von mindestens zwölf Monaten

Besonderheiten bei Pensionsrückstellungen
- Bewertung der Pensionsrückstellungen
- Saldierung im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen
- Berechnung der Pensionsrückstellungen
- Übergangsregelung

Rückstellungen für Verluste aus schwebenden Geschäften

Unterschiedliche Konten für Rückstellungen

Gruppenbewertung und Bewertung mit einem Festwert
- Festbewertung
- Voraussetzungen für die Bildung von Festwerten
- Für welche Wirtschaftsgüter Festwerte gebildet werden dürfen
- Ein Festwert muss von nachrangiger Bedeutung sein
- Wie Festwerte bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen gebildet werden
- Wie der Festwert bei Gegenständen des Sachanlagevermögens gebildet wird
- Regelmäßige Überprüfung der Festwerte
- Gruppenbewertung
- Anwendungsbereich der Gruppenbewertung
- Zusammenfassung gleichartiger Vermögensgegenstände
- Annähernde Gleichwertigkeit der Vermögensgegenstände
- Ermittlung des gewogenen Durchschnitts
- Auswirkungen auf die Steuerbilanz

Anlage

Stichwortverzeichnis


Handelsbilanz (Überleitungsrechnung für steuerliche Zwecke)

Wer dazu verpflichtet ist, eine Handelsbilanz zu erstellen, muss dieser Verpflichtung nachkommen, auch wenn keine unmittelbaren Sanktionen drohen, wenn nur eine Steuerbilanz erstellt wird. Nach der Verabschiedung des BilMoG (für Jahresabschlüsse ab 2010) kann die Handelsbilanz in der Regel nicht ohne Anpassungen für steuerliche Zwecke übernommen werden. Der Unternehmer hat zwei Möglichkeiten:

1. Er kann neben der Handelsbilanz eine getrennte Steuerbilanz erstellen. Im Rahmen der Taxonomie wird dann nur die Steuerbilanz elektronisch übermittelt.
2. Er kann neben der Handelsbilanz keine eigene Steuerbilanz erstellen, sondern eine Nebenrechnung (Überleitungsrechnung) vornehmen und auf diese Weise den steuerlichen Gewinn ermitteln. In diesem Fall müssen sowohl die handelsrechtlichen Werte als auch die von ihnen abweichenden steuerlichen Werte elektronisch übermittelt werden.

Es besteht also das Wahlrecht, den Inhalt des handelsrechtlichen Einzelabschlusses zusammen mit einer Überleitungsrechnung oder alternativ eine Steuerbilanz zu übermitteln. Die Steuerbilanz stellt in diesem Fall eine auf den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung beruhende Bilanz dar, deren Ansätze ohne weitere Zusätze und Anmerkungen den steuerlichen Vorschriften entsprechen.


Krudewig, Wilhelm
Dipl.-Finanzwirt Wilhelm Krudewig ist Steuerberater und Autor umfangreicher Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Steuerrechts.


Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.