Das Buch zeigt an einer Vielzahl ganz unterschiedlicher Beispiele, wie sehr das Recht von gesellschaftlichen Wissenssystemen abhängig ist und diese im Gegenzug strukturiert und ordnet. Wissen ist keine passive Sammlung von Fakten oder Werten, die vom Recht nur aufgenommen werden. Dabei geht es nicht nur um wissenschaftliches und technisches Wissen, sondern auch um praktisches wirtschaftliches, religiöses und kulturelles Wissen, das durch Lebensformen 'instituiert' wird und sich der theoretischen Beobachtung weitgehend entzieht. Das Recht stützt durch 'Fiktionen' ein praktisches Weltverhältnis ab, das die Welt ordnet und umgekehrt die dem Wandel unterliegende Binnenstruktur des Subjekts darauf einstellt. Dadurch wird jeweils die andere Seite einer Unterscheidung auf der primären Ebene ausgeschlossen, aber auf einer sekundären Ebene durch die Rechte der Kunst, der Wissenschaft, der Religion und der Literatur wieder eingeführt. Dadurch wird eine Oszillation erzeugt, die immer wieder neues Wissen, aber auch neue theoretische Möglichkeiten eines ganz Anderen hervorbringt.
Ladeur
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Weitere Infos & Material
I. Vorbemerkung
II. Die Verschleifung von Rechtspraxis und Rechtswissenschaft – und deren Beobachtung
III. 'Law as Culture'
IV. Die Evolution des Rechts seit dem Ende 19. Jahrhunderts
V. Wirtschaftsrecht
VI. Neukonstruktion der Theorie der Grundrechte unter Bedingungen von Komplexität
VII. Die Frage nach der Stellung des Staates in der globalisierten Rechtsordnung
VIII. Globalisierung des Rechts
IX. Über die Systemtheorie hinaus?
Ausblick: Lernen vom jüdischen Gesetzesbegriff?
Literatur- und Sachverzeichnis
Karl-Heinz Ladeur ist em. Professor für öffentliches Recht an der Universität Hamburg, von 2008–2012 Distinguished Bremen Professor an der Bremen International Graduate School of Social Sciences, 1994–2002 Professor am Europäischen Hochschulinstitut, Florenz. zuletzt erschienen: 'Das Recht der Netzwerkgesellschaft', 2013; 'Die Textualität des Rechts', 2015; Buch- und Aufsatzveröffentlichungen zur Rechtstheorie, zum Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie zum Medienrecht.