Landau | Juristen jüdischer Herkunft im Kaiserreich und in der Weimarer Republik | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 111 Seiten

Landau Juristen jüdischer Herkunft im Kaiserreich und in der Weimarer Republik

E-Book, Deutsch, 111 Seiten

ISBN: 978-3-406-76184-3
Verlag: C.H.Beck
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Peter Landau gehört zu den herausragenden deutschen Rechtshistorikern des 20. Jahrhunderts. Seine Darstellung über das Wirken deutscher Juristen jüdischer Herkunft in der Blütezeit ihrer Tätigkeit zeigt ihn auf der Höhe seines Könnens. Die Abhandlung erschien zuerst in einem umfassenden Sammelwerk, doch sie hat durchaus monographischen Charakter und darf zum Besten zählen, was über das Thema geschrieben worden ist. Deshalb legt der Verlag sie nun noch einmal als eigenständige Publikation vor und folgt damit einer Anregung von Michael Stolleis, der auch ein Nachwort für den Band verfasst hat.

"Die Vergewisserung der heutigen Generation über die Leistungen deutscher Juristen jüdischer Herkunft kann dazu dienen, den ‹gemeinsamen geistigen Mittelpunkt› (Savigny) zu finden, der auch die deutschen Juristen am Ende des 20. Jahrhunderts mit ihren jüdischen Vorgängern verbindet."
Peter Landau
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Fußnoten
1 Hierzu mit wichtigen statistischen Angaben kurz zusammenfassend H.-P. Benöhr, Jüdische Rechtsgelehrte in der deutschen Rechtswissenschaft, in: Judentum im deutschen Sprachraum, hrsg. v. K. E. Grözinger, 1991, S. 280–308, hier S. 281–286. 2 Zu Simson siehe im einzelnen den Beitrag in diesem Band von G. Pfeiffer (siehe hierzu und im Folgenden Nachwort, Anm. 1). 3 Vgl. T. Krach, Jüdische Rechtsanwälte in Preußen, 1991, S. 414. 4 Krach, (aaO Fn. 3), S. 414. 5 Benöhr, (aaO Fn. 1), S. 288, zu Rießer vgl. auch den Beitrag in diesem Band von Fiedler. 6 Krach, (aaO Fn. 3), S. 13. 7 Krach, (aaO Fn. 3), S. 415. Es ergab sich demnach in sieben Jahren eine Verelffachung der Zahl jüdischer Richter. 8 Eine anschauliche Schilderung der Bewegung bei A. Weißler, Geschichte der Rechtsanwaltschaft, 1905, S. 572–579, ein historisches Standardwerk aus der Feder eines jüdischen Anwalts. Zu Weißler vgl. den Nachruf von Elze, JW 48 (1919), 621 f. 9 Weißler, (aaO Fn. 8), S. 585–587. 10 Vgl. Weißler, (aaO Fn. 8), S. 602. 11 Vgl. Krach, (aaO Fn. 3), S. 414 f., auf dessen Werk die angegebenen Ziffern beruhen. 12 Philo-Lexikon, 1935, Sp. 46. Im Jahre 1907 waren im Deutschen Reich 6 % aller Ärzte und Zahnärzte Juden; vgl. Benöhr, (aaO Fn. 1), S. 289. 13 1886 /87 studierten in Deutschland 59 % der jüdischen Studenten Medizin; demgegenüber 16 % Jurisprudenz. Um 1910 war über die Hälfte der 200 jüdischen Hochschullehrer in Deutschland Mediziner – so nach Benöhr, (aaO Fn. 1), S. 293. 14 Vgl. in diesem Band den Beitrag von J. Braun über Eduard Gans; ferner Benöhr, (aaO Fn. 1), 285 f. 15 In Heidelberg habilitierten sich vor 1880: Heinrich Bernhard Oppenheim, Heinrich Dernburg, Levin Goldschmidt, Edgar Loening, Richard Loening, Paul Laband, Georg Cohn, Max Conrat (Cohn). 16 Zur Habilitation und Karriere von Zimmern in Heidelberg vgl. J. Braun, Sigmund Zimmern (1796–1830) – ein deutsch-jüdisches Gelehrtenschicksal, ZRG Germ. Abt. 108 (1991), 210–236; außerdem den Beitrag in diesem Band von Krampe. 17 Vielleicht die erste Untersuchung zum hebräischen Recht von der Seite eines jüdischen deutschen Juristen ist J. Weismann, Talion und öffentliche Strafe im Mosaischen Rechte, in: Festschrift Adolf Wach, Bd. I, 1913, S. 1–102. In dieser Festschrift, die zu den umfangreichsten vor 1933 gehört, stammen unter 24 Beiträgen sechs von jüdischen Autoren (Weismann, Mendelssohn-Bartholdy, Pollak, Stein, Weiß, Heinsheimer). Die Geschichte der Juden im Mittelalter wurde erst nach 1933 von dem Rechtshistoriker Guido Kisch zum Gegenstand seiner Lebensarbeit gemacht. 18 Selbstbiographie bei H. Planitz, Die Rechtswissenschaft der Gegenwart in Selbstdarstellungen, Bd. III, 1929, S. 41–88, hier S. 41. 19 Guido Kisch, Der Lebensweg eines Rechtshistorikers, 1975, S. 33. 20 Ein solcher Ausnahmefall war Heinrich Dernburg, Sohn des Gießener Professors und späteren Rats am hessischen Oberappellationsgericht Jakob Heinrich Dernburg, vgl. W. Süß, Heinrich Dernburg. Ein Spätpandektist im Kaiserreich, 1991 (= Münchener Universitätsschriften, Abh. z. rechtswiss. Grundlagenforschung Bd. 74), S. 4 f. 21 Edgar Loening war auch Mitherausgeber des ‹Handwörterbuchs der Staatswissenschaften› und seit 1901 auf Lebenszeit Mitglied des Preußischen Herrenhauses, dem auch der mit ihm verwandte Heinrich Dernburg angehörte. Zu Loening vgl. den Nachruf von A. Werminghoff, ZRG Kan. Abt. 9 (1919), 373 f. und M. Stolleis, Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland, Bd. II; 1800–1914, 1992, S. 401 f. 22 Zu R. Loening, der sich 1875 in Heidelberg habilitierte, vgl. D. Drüll, Heidelberger Gelehrtenlexikon 1803–1932, 1986, S. 165 f. und den Nachruf von U. Stutz, ZRG Germ. Abt. 34 (1913), 739. 23 Vgl. den Artikel: Loening, Carl Friedrich, von C. Schwingenstein, NDB 50 (1987), 50 f. 24 Alles nach Auguste Cornu, Karl Marx und Friedrich Engels. Bd. II, 1962, S. 273 und 348 mit Edition des Briefs von Löwenthal an Marx vom 27. Dezember 1844. 25 Art. ‹Loening›, NDB, (aaO Fn. 23). S. 51. 26 Art. ‹Loening›, NDB, (aaO Fn. 23). Seine Ehefrau Nanette, geb. Reinach, war die Schwester der Gattin Jakob Friedrich Dernburgs, vgl. Süß, (aaO Fn. 20), S. 4. 27 Edgar Loenings Hauptwerk ist eine zweibändige ‹Geschichte des deutschen Kirchenrechts› 1878, die erste größere historische Darstellung des Kirchenrechts in deutscher Sprache. Dieses Werk wird ausführlich gewürdigt von L. Falletti, Art. Loening, Edgar, in: Dictionnaire de Droit canonique, Bd. VI, 1957, Sp. 619–635; dort wird es ‹encore indispensable› genannt. Frankreichs berühmter Historiker F. Viollet rühmte den ‹charme de cet exposé›. Als Festgabe für Rudolf v. Gneist veröffentlichte Loening 1888 die Abhandlung ‹Die Gemeindeverfassung des Urchristentums›, eine auch heute noch lesenswerte Arbeit, die vor allem anders als zum Teil die spätere Forschung den Einfluß des Judentums auf die frühchristliche Gemeindeverfassung zutreffend würdigt. Hervorzuheben ist schließlich sein Aufsatz ‹Die Entstehung der Konstantinischen Schenkungsurkunde›, HZ 65 (1890), 193–239, wo die Entstehung der berühmten Fälschung auf die Zeit von 772 bis 781 datiert wird – im Ergebnis ähnlich H. Fuhrmann, Art. ‹Constitutum Constantini›, TRE 8 (1981), 196–202, hier S. 199. 28 E. Loening, Gerichte und Verwaltungsbehörden in Brandenburg-Preußen, 1914; zuerst erschienen in: VerwArch. 2 (1894), 257–289, 437–473, sowie VerwArch. 3 (1895), 94–176, 510–577. 29 E. Loening, Die philosophischen Ausgangspunkte der rechtshistorischen Schule, in: Internationale Wochenschrift für Wissenschaft, Kunst und Technik, 4 (1910), Sp. 65–86, 115–122. Diese Arbeit hatte großen Einfluß auf Ernst Landsbergs Darstellung der historischen Schule in seiner ‹Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft›. Für Loenings Position ist charakteristisch, daß er hier eine Synthese des Erbes der historischen Schule mit der Philosophie Hegels versucht – Rechtsgeschichte ist ihm ‹Fortschritt im Bewußtsein der Freiheit› (Sp. 122). 30 E. Loening, Lehrbuch des Deutschen Verwaltungsrechts, 1884. Als repräsentatives Beispiel eines Lehrbuchs dieser Disziplin nach Lorenz von Stein und vor Otto Mayer verdient dieses Werk Aufmerksamkeit bei Verwaltungsrechtshistorikern. Zu diesem Lehrbuch vgl....


Peter Landau (1935 – 2019) international angesehener Rechtshistoriker mit einem vom mittelalterlichen Kirchenrecht bis zur Juristischen Zeitgeschichte reichenden Oeuvre, lehrte 1968 – 1987 als Professor in Regensburg, 1987 – 2003 in München.

Michael Stolleis war Professor für Öffentliches Recht und Neuere Rechtsgeschichte in Frankfurt a.M. 1975 – 2006 sowie 1992 – 2009 Direktor am dortigen Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte.


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