Langerhans | Langerhans, T: Das strafrechtliche Doppeleheverbot. | Buch | 978-3-428-18050-9 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 357, 194 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 310 g

Reihe: Schriften zum Strafrecht

Langerhans

Langerhans, T: Das strafrechtliche Doppeleheverbot.

Buch, Deutsch, Band 357, 194 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 310 g

Reihe: Schriften zum Strafrecht

ISBN: 978-3-428-18050-9
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Strafgesetze zum Schutz kultureller Vorstellungen oder Tabus geraten zunehmend unter Druck. Das gilt auch für das strafrechtliche Doppeleheverbot. Seitdem das Sittengesetz als Begründungsressource weggefallen ist, stellt sich die Frage neu, wie der Gesetzgeber die Kriminalisierung von Polygamie rechtfertigen kann. Der Erklärungsversuch, die Norm schütze die staatliche Eheordnung, ist ein Zirkelschluss, aus dem nicht folgt, weshalb das zivilrechtliche Einehegebot einer strafrechtlichen Absicherung bedarf. In der Arbeit werden, auch mit Blick auf die internationale Debatte, mögliche Schutzgüter von § 172 StGB vorgestellt und hinsichtlich ihrer legitimatorischen Tragfähigkeit kritisch hinterfragt. Unter Berücksichtigung des Gebots der Begründungsneutralität wird im Weiteren untersucht, inwiefern der symbolische Gehalt und der paternalistische Charakter der Norm mit der deutschen Strafrechtsdogmatik vereinbar ist. Im Ergebnis fordert der Autor, die Doppelehe zu entkriminalisieren.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


A. Problemaufriss und Fragestellungen

B. Das strafrechtliche Doppeleheverbot
Die Doppelehe – Das strafrechtliche Verbot – Im Spannungsverhältnis von Kultur und Strafrecht

C. Grundlagen staatlichen Strafens
Richtungsstreit: Rechtsgutslehre gegen Verfassungsmäßigkeit – Kritik an der Lehre vom Rechtsgut – Zusammenführung

D. Ratio legis
Schutz Einzelner – Schutz der Allgemeinheit – Zwischenergebnis

E. Verfassungsmäßigkeit
Kontrollumfang – Betroffene Grundrechte – Rechtfertigung – Zwischenergebnis

F. Grundlagenfragen der Kriminalisierung von Polygamie
Symbolisches Strafrecht – Religiös-weltanschauliches Neutralitätsgebot – Paternalismus-Problem

G. Ergebnisse der Untersuchung

H. Ausblick

Literatur- und Stichwortverzeichnis


Tom Langerhans studierte Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt 'Grundlagen des Rechts' in Hamburg (Bucerius Law School) und Paris (Sciences Po). Anschließend promovierte er an der Humboldt-Universität zu Berlin zu einem strafrechtlichen Thema. Sein Referendariat absolvierte er unter anderem im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in der Abteilung für Grundrechte. Nach seinem Zweiten Staatsexamen arbeitete er promotionsbegleitend als Rechtsanwalt im Bereich Daten, Medien und Technologie. Seit Ende 2019 ist Tom Langerhans als Richter in Berlin tätig.

Tom Langerhans studied law in Hamburg (Bucerius Law School) and Paris (Sciences Po) with a focus on the philosophy and theory of law. He then completed his Ph.D. thesis at the Humboldt-University of Berlin on a criminal law topic. During his legal traineeship, he worked at the Federal Ministry of Justice in the department for Fundamental Rights. After his second state examination, he worked as a lawyer in the field of data, media and technology. Tom Langerhans was appointed as a judge in Berlin at the end of 2019.


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