Buch, Deutsch, Band 316, 233 Seiten, Format (B × H): 151 mm x 222 mm, Gewicht: 289 g
Zur Bedeutung von Allgemeinwohlinteressen bei der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung privatrechtlicher Regelungen am Beispiel der Rechtsscheinlehre
Buch, Deutsch, Band 316, 233 Seiten, Format (B × H): 151 mm x 222 mm, Gewicht: 289 g
Reihe: Schriften zum Bürgerlichen Recht
ISBN: 978-3-428-11661-4
Verlag: Duncker & Humblot GmbH
Im Zuge der so umschriebenen überindividuellen Rechtfertigung der Rechtsscheinlehre setzt sich Lars Leuschner ausführlich mit der verfassungsrechtlichen Bindung des Privatrechtsgesetzgebers auseinander. Hierbei erörtert er u. a. die Frage, in welchem Umfang dieser zur Verfolgung von Allgemeinwohlinteressen befugt ist. Daneben beleuchtet die Arbeit eingehend die ökonomischen Hintergründe des Verkehrsinteresses.
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Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Die privatrechtliche Ausgangslage: Konkretisierung und Systematisierung des Untersuchungsgegenstands: Die verschiedenen Bestandteile der Rechtsscheinlehre. Charakteristika der Rechtsscheinlehre und ihre Abgrenzung zur Rechtsgeschäftslehre. Überblick über die tatbestandlichen Voraussetzungen der untersuchten Rechtsscheintatbestände. Zusammenfassung - Das Verkehrsinteresse: Das Verkehrsinteresse als Allgemeinwohlinteresse. Die grundsätzliche Möglichkeit der Verfolgung von Allgemeinwohlinteressen mit den Mitteln des Privatrechts. Der Inhalt des Verkehrsinteresses. Zusammenfassung - 2. Die verfassungsrechtliche Ausgangslage: Die verfassungsrechtliche Bindung des Privatrechtsgesetzgebers: Der Begriff der Drittwirkung. Die grundsätzliche Grundrechtsbindung des Privatrechtsgesetzgebers. Die Ausgestaltung der Grundrechtsbindung des Privatrechtsgesetzgebers. Zusammenfassung - Die betroffenen Grundrechte: Freiheitsrechte. Der allgemeine Gleichheitssatz. Zusammenfassung - 3. Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Regelungen der Rechtsscheinlehre: Die Unmöglichkeit einer individuellen Rechtfertigung der Rechtsscheinlehre: Die Voraussetzungen einer individuellen Rechtfertigung. Die Ablehnung einer vertrauenstheoretischen Erklärung der Rechtsscheinlehre. Der Versuch der Erklärung der Regelung der Rechtsscheinlehre als Schutzeingriffe zugunsten des Gutgläubigen. Zusammenfassung - Die überindividuelle Rechtfertigung der Rechtsscheinlehre: Die Zwecksetzungskompetenz. Die Rechtfertigung der Rechtsscheinlehre mit dem Verkehrsinteresse. Zusammenfassung - Die wesentlichen Ergebnisse: Die Selbstbehauptung des Privatrechts. Die Möglichkeit der Verfolgung überindividueller Zwecke durch den Privatrechtsgesetzgeber. Die überwiegende Verfassungsmäßigkeit der Rechtsscheinlehre und das Scheitern ihrer vertrauenstheoretischen Erklärung - Literatur- und Sachwortverzeichnis