Buch, Deutsch, Band 266, 294 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 385 g
Buch, Deutsch, Band 266, 294 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 385 g
Reihe: Studienreihe Arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse
ISBN: 978-3-339-12368-8
Verlag: Verlag Dr. Kovac
Der Autor geht davon aus, dass ein effektiver Arbeitsschutz eine geeignete Arbeitsschutzorganisation voraussetzt. Mithin ist diese Untersuchung durch die stetige Berücksichtigung betrieblicher Mitbestimmung handlungsorientiert aufgebaut. Sie stellt durch zahlreiche Zweckmäßigkeitserwägungen somit auch eine Arbeitshilfe für die Betriebsparteien dar.
Bereits bei Einführung des ASiG 1973 hat der Gesetzgeber erkannt, dass die Unfallzahlen im Betrieb bei einer funktionierenden Arbeitsschutzorganisation signifikant sinken. Umsetzungsdefizite bei der Bildung des Arbeitsschutzausschusses gemäß § 11 ASiG (ASA) gaben deshalb Anlass, dessen praktischen Nutzen und rechtliche Konzeption aufzuarbeiten.
Der Ablauf der Untersuchung wird durch die möglichen Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Arbeitsschutzakteuren und deren Organisationen untereinander bestimmt. Nachdem die Entwicklung des Arbeitssicherheitsrechts dargestellt wird, wird die Bedeutung des ASA als Kommunikations- und Interaktionskanal sowie dessen tatsächliche Korrelation mit dem Betriebsrat dargestellt. Eine organisationssoziologische sowie organisationsrechtliche Betrachtung ermöglicht die Zwecksetzung und Bedeutung des ASA für die sonstigen Arbeitsschutzakteure herauszuarbeiten, wodurch Schlussfolgerungen für seine Zusammensetzung ermöglicht werden. Anschließend werden die Verantwortlichkeiten der Betriebsparteien für den Arbeitsschutz dargestellt und im Hauptteil der Untersuchung die prozeduralen Gestaltungsmöglichkeiten des ASA unter Einbeziehung betrieblicher Beteiligung aufgearbeitet. Sodann wird der Rechtsschutz zur Umsetzung von § 11 ASiG behandelt. Während der gesamten Untersuchung wird die Bedeutung der ASA-Beratungen für die Realisierung des betrieblichen Arbeitsschutzes berücksichtigt. Die Untersuchung endet mit einem Reformvorschlag des § 11 ASiG.