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Lienig / Goldstein | Praktische Buchführung für Vereine - Vorauflage, kann leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Sonderangebot ohne Rückgaberecht. Nur so lange der Vorrat reicht. | Buch | 200-510574074-3 | sack.de

Buch, Deutsch, 262 Seiten, Buch, Format (B × H): 149 mm x 211 mm, Gewicht: 430 g

Lienig / Goldstein

Praktische Buchführung für Vereine - Vorauflage, kann leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Sonderangebot ohne Rückgaberecht. Nur so lange der Vorrat reicht.

Praxisratgeber für Einsteiger und Profis

Buch, Deutsch, 262 Seiten, Buch, Format (B × H): 149 mm x 211 mm, Gewicht: 430 g

ISBN: 200-510574074-3
Verlag: Haufe


Die einzelnen Exemplare können leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir auf die Lieferung aus dem Sonderangebot kein Rückgaberecht einräumen können. Das Angebot gilt nur, solange der Vorrat reicht

Am Beispiel eines Mustervereins werden Sie mit den üblichen Buchungsvorgängen vertraut gemacht. Damit wird das Kontieren und Buchen von Vereinseinnahmen und -ausgaben zum "Heimspiel". Vom Buchungsfall bis zum Jahresabschluss: 66 Musterlösungen aus der Praxis führen Sie Schritt für Schritt sicher ans Ziel. Auch Spezialfälle, wie die steuerliche Behandlung von Spenden, Sponsoring oder Werbeeinnahmen, kommen nicht zu kurz.

Inhalte:

- Richtiges Kontieren und Buchen der Einnahmen und Ausgaben
- Basis-Wissen zum Vereinssteuerrecht
- Buchführungs-Glossar mit den wichtigsten Fachbegriffen
- Von Altherrenturnier über Instandhaltung, Sponsoring, Verpachtung bis Zuschuss: 66 Fallbeispiele und Musterlösungen aus der Praxis

Lienig / Goldstein Praktische Buchführung für Vereine - Vorauflage, kann leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Sonderangebot ohne Rückgaberecht. Nur so lange der Vorrat reicht. jetzt bestellen!

Weitere Infos & Material


Vorwort

Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten

Einführung
Welche Vorteile hat die Gemeinnützigkeit?
Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines Vereins
Vermögensverwaltung
Steuerbegünstigter Zweckbetrieb
Sonderfall "Sportliche Veranstaltungen"
Mindestlohn im Sport

Rücklagen - das Finanzpolster des Vereins

Formen der Rücklagen

Umsatzsteuer - die wichtigste Steuerart auch für Vereine

Überblick
Wann ist ein Verein Unternehmer?
Vorsteuerabzug
Besteuerungsverfahren

Spenden in der steuerlichen Behandlung - was ist bei der Buchführung zu beachten?

Steuerbegünstigte Zwecke
Spendennachweis
Risiken für Mehrspartenvereine
Spendenarten
Haftung des Spendenempfängers
Spendenhöchstbetrag
Übersicht Zuwendungen an Vereine

Sponsoringeinnahmen: Wie werden sie ertragsteuerlich behandelt?

Einführung
Begriff des Sponsorings
Steuerliche Behandlung beim Sponsor
Gegenleistung für den Sponsor
Höhe der Betriebsausgaben
Besteuerung beim Empfänger
Vermögensverwaltung
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Die steuerliche Behandlung von sportlichen Veranstaltungen

Einführung
Allgemeines
51 AO
Selbstlosigkeit
55 AO
Steuerlich unschädliche Betätigungen
58 AO
Anforderungen an die tatsachliche Geschäftsführung
63 AO
Zweckbetrieb
65 AO
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
14 AO
Vermietung von Sportanlagen
Sportliche Veranstaltungen
67a AO
Bezahlte/unbezahlte Sportler

Reingewinnschätzung - Sonderregelung für Werbeeinnahmen

Einführung
Wann lässt der Gesetzgeber eine Reingewinnschätzung zu?

Grundwissen Rechnungswesen - von Aufzeichnungspflichten, Kontenrahmen und Buchungssätzen

Einführung
Schlussbilanzkonto
Prüfung durch Finanzbehörden
Rechtsbehelfsverfahren
Haftung des Vorstands
Grundwissen Rechnungswesen

SEPA-Lastschriftverfahren - ein Überblick

Allgemeines
Was ändert sich?

Buchführungs-Glossar - die wichtigsten Fachbegriffe

Die Rahmenbedingungen - der SKV Insolvenza stellt sich vor

Die Kernaussagen der Satzung
Fallbeispiele und Musterlösungen

Ansichtskartenverkauf
Altherren-Turnier
Altmaterialsammlung
Arbeitnehmerüberlassung
Aufnahmegebühr
Aufwandsersatzspende von Übungsleitern
Aufwendungen, ersparte
Ausbildungsentschädigung
Ausgaben, diverse
Auslagenersatz
Ausländische Künstler
Bandenwerbung
Basarveranstaltung
Baukosten Tennishalle
Beerdigung
Beherbergung und Beköstigung, Familienfreizeit
Beitrage
Bezahlter Sport
Clubabend
Computer, Anschaffung
Druckkosten
Energiekosten, Betrieb Tennisplatze
Erbschaften
Fernsehgelder
Gewerbesteuer
Hallennutzungsgebühren
Hektolitervergütung
Helferessen
Herbstball einer Festgemeinschaft
Instandhaltung Freiplatze Tennis
Kuchen- und Getränkespenden
Kursgebühren
Musikabteilung, öffentliche Auftritte
Oldie-Night
Pferdepension
Pokale, Medaillen, Urkunden
Pokalspiel
Reitpferd, Verkauf
Reitunterricht
Schlachtenbummler
Schwimmbad
Showauftritt der Tanzsportabteilung
Skatturnier
Skihütte
Sponsoring, Namenswerbung durch Sponsor
Sponsoring, Vermögensverwaltung
Sponsoring, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Sportanlagen, Vermietung
Sportbetrieb, allgemeine Kosten
Sportgeräte, Verleih
Sporthalle, Vermietung
Sportkleidung, Kauf und Reinigung
Sportlerball
Sportreise
Standgebühr, Schießanlage
Standgebühr Vereinsjubiläum
Steuerberatungskosten
Tennishalle, Nutzung
Tombola
Trainingslager
Trikotwerbung
Übungsleiter, Beitragsfreistellung
Vereinsausflug
Vereinsgaststatte
Vergütung an Ehrenamtliche
Verpachtung der Werberechte
Unechter Zuschuss

Auflösung der Buchungsbeispiele

Sportliche Veranstaltungen
Berechnung der Steuerlast
Reingewinnschätzung
Rücklagen

Stichwortverzeichnis


Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten

Einführung
Ohne Kenntnis der vereinssteuerrechtlichen Grundlagen ist eine ordnungsmäßige Buchführung im Verein nicht möglich. Aus diesem Grund wird im Folgenden ein Überblick über das Gemeinnützigkeitsrecht sowie die verschiedenen Tätigkeitsbereiche gegeben, die bei einer korrekten Verbuchung der einzelnen Geschäftsvorfälle des Vereins zu berücksichtigen sind.

Welche Vorteile hat die Gemeinnützigkeit?
Die Bedeutung der Gemeinnützigkeit ist für Vereine nicht zu unterschätzen, denn die Steuergesetze enthalten maßgebliche Vergünstigungen für Vereine, die ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke verwirklichen. Zum Beispiel

sind der Zweckbetrieb und der ideelle Bereich eines Vereins nicht körperschaftsteuerpflichtig. Steuerpflichtig ist nur der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb. Daher sind z. B. auch Spenden und Mitgliedsbeiträge sowie Zuschüsse nicht steuerpflichtig;
sind Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften nicht erbschaftsteuer- bzw. schenkungsteuerpflichtig;
unterliegt der Grundbesitz begünstigter Körperschaften, der unmittelbar den begünstigten Zwecken dient, nicht der Grundsteuer;
ist eine Vielzahl von Umsätzen steuerfrei. Steuerpflichtige Umsätze unterliegen, soweit sie nicht dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind, dem ermäßigten Steuersatz;
ist der sog. wirtschaftliche Geschäftsbetrieb nur dann körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig, wenn die Bruttoumsätze (d. h. einschließlich USt) 35.000 Euro im Kalenderjahr übersteigen.


Lienig, Timo
Timo Lienig ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht und vertritt Vereine, Verbände und Sportler außergerichtlich und gerichtlich. Ferner ist er als Referent und Dozent für Verbände und Organisationen im Vereinsrecht und im Vereinssteuerrecht tätig.

Goldstein, Elmar
Elmar Goldstein ist Diplom-Kaufmann mit langjähriger Erfahrung im Rechnungswesen kleiner und mittlerer Unternehmen und weiß als Praktiker, worauf es bei Buchhaltung und Jahresabschluss ankommt. Bei Haufe hat er zahlreiche Beiträge und Bücher zu Buchführung und Bilanzierung veröffentlicht.

Lienig, Horst
Horst Lienig, Steuerberater, ist Dozent an der Führungsakademie des Deutschen Sportbundes. Im Rahmen der Vereinsmanagerausbildung, u.a. für den Württembergischen Landessportbund, ist er als Referent für Vereinsbesteuerung tätig.

Goldstein, Elmar
Elmar Goldstein ist Diplom-Kaufmann mit langjähriger Erfahrung im Rechnungswesen kleiner und mittlerer Unternehmen und weiß als Praktiker, worauf es bei Buchhaltung und Jahresabschluss ankommt. Bei Haufe hat er zahlreiche Beiträge und Bücher zu Buchführung und Bilanzierung veröffentlicht.

Lienig, Horst
Horst Lienig, Steuerberater, ist Dozent an der Führungsakademie des Deutschen Sportbundes. Im Rahmen der Vereinsmanagerausbildung, u.a. für den Württembergischen Landessportbund, ist er als Referent für Vereinsbesteuerung tätig.

Lienig, Timo
Timo Lienig ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht und vertritt Vereine, Verbände und Sportler außergerichtlich und gerichtlich. Ferner ist er als Referent und Dozent für Verbände und Organisationen im Vereinsrecht und im Vereinssteuerrecht tätig.


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