Lübben | Lübben, L: Ursprünge der richterlichen Normenkontrolle im Ve | Buch | 978-3-16-155078-2 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 52, 534 Seiten, Format (B × H): 177 mm x 154 mm, Gewicht: 807 g

Reihe: Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht

Lübben

Lübben, L: Ursprünge der richterlichen Normenkontrolle im Ve

Buch, Deutsch, Band 52, 534 Seiten, Format (B × H): 177 mm x 154 mm, Gewicht: 807 g

Reihe: Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht

ISBN: 978-3-16-155078-2
Verlag: Mohr Siebeck


Verfassungsrecht beansprucht Geltung. Das wurde der amerikanischen Gründergeneration, die in Abkehr vom überkommenen britischen Modell nunmehr auf geschriebene Verfassungen setzte, schlagartig klar. Ob der normative Ordnungsanspruch der Verfassung allerdings von den Gerichten durchzusetzen sei, darüber herrschte zunächst Unklarheit. Lukas Wolfgang Lübben rekonstruiert die zu jener Zeit um die funktionell-rechtlichen Konsequenzen der Positivierung des Verfassungsrechts geführte Theoriedebatte. Anschließend untersucht er die Entwicklung der Normenkontrolle in der US-amerikanischen gerichtlichen Praxis bis zur wegweisenden Entscheidung des U.S. Supreme Court in der Sache Marbury v. Madison aus dem Jahr 1803. Mit Blick auf die Deutungsoffenheit des Verfassungsrechts schlussfolgert der Autor, dass die amerikanischen Gründer im Gegensatz zu heutigen Praktikern und Wissenschaftlern in sehr viel höherem Maße bereit waren, die normative Ungewissheit des Konstitutionellen als Gegebenheit zu akzeptieren.
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Lübben, Lukas Wolfgang
Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum; dort von 2011 bis 2019 Wissenschaftlicher Mitarbeiter; 2016 Promotion; 2017-19 Referendar am Landgericht Leipzig; seit 2019 Richter in der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum; dort von 2011 bis 2019 Wissenschaftlicher Mitarbeiter; 2016 Promotion; 2017-19 Referendar am Landgericht Leipzig; seit 2019 Richter in der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichtsbarkeit.


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