Malorny | Malorny, F: Haftung der Gewerkschaft gegenüber ihren Tarifpa | Buch | 978-3-428-15745-7 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 500, 314 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 490 g

Reihe: Schriften zum Bürgerlichen Recht

Malorny

Malorny, F: Haftung der Gewerkschaft gegenüber ihren Tarifpa

Buch, Deutsch, Band 500, 314 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 490 g

Reihe: Schriften zum Bürgerlichen Recht

ISBN: 978-3-428-15745-7
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wer das Risiko von Schäden rechtswidriger Streiks trägt. Die Gewerkschaft haftet gegenüber der Arbeitgeberseite in erster Linie aus vertraglichen Schadensersatzansprüchen. Ergänzend kommt eine deliktische Haftung in Betracht. Das passt auch zu den zivilrechtlichen Wertungen des Vertragsrechts einerseits und des Deliktsrechts andererseits: Gewerkschaft und Arbeitgeberseite stehen sich gerade nicht unverbunden gegenüber, sodass keine typische Konstellation der Jedermann-Haftung vorliegt.

Für Drittbetroffene gilt: Rechtmäßige wie rechtswidrige Streiks zählen zu ihrem allgemeinen Lebensrisiko. Dritte haben daher auch bei rechtswidrigem Streik keine vertraglichen Schadensersatzansprüche gegen die Gewerkschaft. Dieses Ergebnis fügt sich auch in die gesetzliche Gesamtkonzeption ein: Nach dem Grundsatz der Relativität der Schuldverhältnisse haben sich Dritte an ihren Vertragspartner zu halten. In extremen Fällen sind Dritte ausreichend durch das Deliktsrecht geschützt. Ein darüberhinausgehender deliktischer Schutz, etwa mit Hilfe des ReaG, besteht nicht.

Die Arbeit wurde mit dem KLIEMT.Arbeitsrecht-Dissertationspreis 2019 und dem Dissertationspreis des Hamburger Vereins für Arbeitsrecht e.V. ausgezeichnet.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Erster Teil: Einführung

Problemstellung – Gegenstand und Ziel der Untersuchung

Zweiter Teil: Haftung der Gewerkschaft bei rechtswidrigen Streiks für Schäden der Tarifpartner und ihrer Mitglieder

Erster Abschnitt: Haftung aus Vertrag
Schadensersatz nach §§ 280 I, III, 283 BGB wegen Verletzung der Friedenspflicht – Schadensersatzanspruch nach §§ 280 I, III, 281 ff. BGB wegen Verletzung der Einwirkungspflicht – Schadensersatz nach § 280 I i.V.m. § 241 II BGB wegen Schutzpflichtverletzung

Zweiter Abschnitt: Haftung aus Delikt
Schadensersatz aus § 823 I BGB wegen Eigentumsverletzung – Schadensersatz aus § 823 I BGB i.V.m. Art. 9 III GG als sonstiges Recht – Schadensersatz aus § 823 II BGB i.V.m. Schutzgesetzen – Schadensersatz aus § 823 I BGB i.V.m. dem ReaG – Schadensersatz aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung – Schadensersatz aus § 831 BGB wegen Haftung für den Verrichtungsgehilfen

Fazit des Zweiten Teils

Dritter Teil: Haftung der Gewerkschaft für Schäden kampfunbeteiligter Dritter bei rechtswidrigen Streiks

Erster Abschnitt: Haftung aus Vertrag
Schadensersatz nach §§ 280 I, III, 283 BGB wegen Verletzung der Friedenspflicht – Schadensersatz nach §§ 280 I, 241 II BGB i.V.m. dem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter wegen Schutzpflichtverletzung – Schadensersatz nach §§ 280 I, III, 283 BGB; §§ 280 I, 241 II BGB i.V.m. § 398 S. 2 BGB aus abgetretenem Recht im Rahmen der Drittschadensliquidation

Zweiter Abschnitt: Haftung aus Delikt
Schadensersatz aus § 823 I BGB wegen Eigentumsverletzung – Schadensersatz aus § 823 I BGB i.V.m. Art. 9 III GG als sonstiges Recht – Schadensersatz aus § 823 II BGB i.V.m. Schutzgesetzen – Schadensersatz aus § 823 I BGB i.V.m dem ReaG – Schadensersatz aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung – Schadensersatz aus § 831 BGB wegen Haftung für den Verrichtungsgehilfen

Fazit des Dritten Teils

Vierter Teil: Wesentliche Ergebnisse

Literaturverzeichnis und Sachwortregister


Friederike Malorny, geb. Besenthal hat an der Bucerius Law School in Hamburg und an der Sciences Po in Paris studiert. Während ihrer Promotion war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht bei Prof. Dr. Matthias Jacobs an der Bucerius Law School. Friederike Malorny wurde sowohl während des Studiums als auch während der Promotion als Stipendiatin von der Studienstiftung des Deutschen Volkes gefördert. Ihre Promotion wurde mit dem KLIEMT.Arbeitsrecht-Dissertationspreis und dem Dissertationspreis des Hamburger Vereins für Arbeitsrecht e.V. ausgezeichnet. Das Referendariat absolviert Friederike Malorny am Hanseatischen Oberlandesgericht mit Stationen u.a. am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und am Landesarbeitsgericht Hamburg. Ihre Forschungsschwerpunkte sind: Arbeitskampfrecht, Tarifrecht, Grundlagen des Arbeitsrechts, Allgemeines Schadensrecht.

Friederike Malorny studied at Bucerius Law School in Hamburg and Sciences Po in Paris. During her doctoral thesis she worked as research assistant in the department for Civil Law, Labour Law and Law of Civil Procedure under Prof. Dr. Matthias Jacobs at Bucerius Law School. Both during her course of studies and her doctorate she hold a scholarship of the 'Studienstiftung des Deutschen Volkes'. Her doctorate was awarded the KLIEMT.LaborLaw Dissertation Prize and the Dissertation Prize of the Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V. (Hamburg Association for Labor Law). She completes her legal clerkship at the Hanseatic Higher Regional Court of Hamburg undertaking positions at the Federal Constitutional Court in Karlsruhe and the Regional Labour Court of Hamburg. Her major research fields are: collective bargaining law and labour disputes as well as liability and indemnity law.


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