Martini | Vergleichende Verfassungsrechtsprechung | Buch | 978-3-428-15271-1 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 200, 712 Seiten, Format (B × H): 159 mm x 233 mm, Gewicht: 1055 g

Reihe: Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht

Martini

Vergleichende Verfassungsrechtsprechung

Praxis, Viabilität und Begründung rechtsvergleichender Argumentation durch Verfassungsgerichte

Buch, Deutsch, Band 200, 712 Seiten, Format (B × H): 159 mm x 233 mm, Gewicht: 1055 g

Reihe: Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht

ISBN: 978-3-428-15271-1
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Stefan Martini untersucht, wie und warum Verfassungsgerichte in ihren Entscheidungsbegründungen vergleichend argumentieren, und liefert Begründungen für diese global zu beobachtende Praxis. Eingehend werden die ersten sechs Jahrzehnte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf diese Argumentationsfigur hin quantitativ wie qualitativ analysiert. Dagegen wird die aktive Rechtsvergleichung des vom Common Law geprägten südafrikanischen Verfassungsgerichts gehalten. Als Erklärung für den Status der Rechtsvergleichung in der jeweiligen Verfassungsrechtsprechung dienen die Offenheit des Verfassungsrechts, die 'Einstellung' der konkreten Verfassungsordnung zu externen Rechtskontexten und die exogenen Effekte eines transnationalen Feldes der Rechtskommunikation. Unter diesen Bedingungen fügt sich vergleichende Argumentation legitim in überkommene Suchbewegungen des Rechts nach Rationalität, Konsens und Autorität ein.

Die Arbeit wurde 2018 mit dem Preis des Kieler Doctores Iuris e.V. ausgezeichnet.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


A. Einführung: Beobachtung vergleichender Verfassungsrechtsprechung

Bedeutung und Begründung vergleichender Verfassungsrechtsprechung – Forschungskontexte vergleichender Verfassungsrechtsprechung – Erkenntnisgegenstand und Methodik – Spezifika vergleichender Verfassungsrechtsprechung – Gang der Untersuchung

B. Praxis: Typik und Kasuistik vergleichender Verfassungsrechtsprechung

Flexible Integration: Rechtsvergleichung am deutschen Bundesverfassungsgericht – Selbstbewusster Aktivismus: Das Südafrikanische Verfassungsgericht – Typik vergleichender Verfassungsrechtsprechungen

C. Viabilität: Rekonstruktion vergleichender Argumentation

Theorie und Methode der Rechtsvergleichung – Theorie und Methode – vergleichender – juristischer Argumentation

D. Begründung I: Öffnung des verfassungsrechtlichen Argumentationsraums

Offenheit des Verfassungsrechts – Endogene Öffnung des Verfassungsrechts – Exogene Öffnung des Verfassungsrechts

E. Begründung II: Legitimation durch komparative Argumentation

Legitimation durch Argumentation – Komparativer Anschluss an argumentative Suchbewegungen des Rechts – Demokratiedefizit trotz argumentativer Stärkung? Ein Abschluss

F. Modalität: Minima vergleichender Verfassungsrechtsprechung

Medien – Leistungen – Grenzen – Maximen

G. Rekapitulation: Zusammenfassende Thesen und Ergebnisse

Literaturverzeichnis

Personen- und Stichwortverzeichnis


Stefan Martini ist seit 2018 (davor 2013–2017) wissenschaftlicher Mitarbeiter am Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel bei Prof. Dr. Andreas von Arnauld (Lehrstuhl für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Völker- und Europarecht). Zuvor war er in Rostock (2017), Münster (2012–2013) und Hamburg (2007–2012) tätig. Stefan Martini studierte Rechtswissenschaften, Soziologie und Neuere deutsche Literatur an der Humboldt-Universität zu Berlin und der ELTE Budapest. Verfassungsrecht, Verfassungsvergleichung, Völker- und Europarecht sowie Grundlagen des Rechts einschließlich Recht und Literatur bilden seine Forschungsschwerpunkte.

Stefan Martini is a Post-Doc Research Associate at the Walther Schücking Institute of International Law at Kiel University (Prof. Dr. Andreas von Arnauld, Chair of Public Law, International and European Law) since 2018 (as well as from 2013 to 2017). Before, he was employed at universities in Rostock (2017), Münster (2012 to 2013) and Hamburg (2007 to 2012). His research focuses on constitutional law, comparative constitutional law, International and European law as well as foundations of law including law and literature.


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